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ᐅ Wert eines Grundstücks im Landschaftsschutzgebiet?


Erstellt am: 11.11.2018 22:54

snoopi68 11.11.2018 22:54
Hallo
ich wohne schon seit 10 Jahren in einem kleinen (Hexen)häuschen, mit größerem Grundstück (4000qm) in einem Landschaftsschutzgebiet, mit Bach hinterm Haus.
Erschlossen (Strom, Wasser, Klärgrube)
Die Vermieter würden es jetzt gern an mich verkaufen wollen.
Es ist im Außenbereich (sind Landschaftsschutzgebiete ja eh immer, oder?)
Der Bodenrichtwert des angrenzenden Dorfes liegt bei 55 €/qm

Das Häuschen ist ein ewiges Bastelobjekt. Mit Eternitdach, Riss in der Mauer (Teile der Mauer (Erker) wurden irgendwann nachträglich angebaut, dummerweise auf kein Fundament, dadurch die Risse), kein Keller usw.
Also kurz, das Haus an sich ist eigentlich nichts wert (sondern eher ein größerer Kostenfaktor, um es weiter zu erhalten).
Irgendwann lohnt sich das Basteln nicht mehr (eigentlich schon lange nicht mehr). Aber: ich mag es, weil ich schon viel Individuelles an Arbeit und Ideen reingesteckt hab (tja, selber schuld).

Aber: wie gesagt, im Landschaftsschutzgebiet, also: wegreißen und neu bauen verboten.
Von Anbauten und sonstigem ganz zu schweigen.

OK, egal, hab ich grad eh nicht vor.

Meine eigentliche Frage: durch diese Einschränkungen handelt es sich ja doch eigentlich nicht um Baugrund?
Reine Ackerfläche (mit 3 €/qm) ist es wohl auch nicht? (wegen Erschließung, Haus, ...)
Was ist es dann eigentlich?

Und wo liegt dann der qm-Preis für so was?
Eher beim Außenbereichs-Preis? (für den es gar keinen ausgeschriebenen Bodenrichtwert gibt, deswegen als Orientierung die Angabe des Bodenrichtwertes des Dorfes)

oder eher in der Gegend des Ackerflächen-Preises?

Hab jetzt sicher noch Infos, die zur Beantwortung dieser Frage nötig sind, vergessen, bitte fragen.

Vielen Dank schon mal

Nordlys 12.11.2018 07:34
Ackerland ist es nicht. Das läge heute eher bei 5-6/qm. Bauland 55,- auch nicht. Biete ihnen doch mal 80tsd.

montessalet 12.11.2018 08:05
Bevor ich da was bieten würde, empfehle ich, die Preisvorstellungen der Verkäufer abzuholen. Die haben sich sicherlich auch Gedanken dazu gemacht.
Durch die Erschliessung ist es sicherlich mehr "wert" als 3€/m2. Aber echtes Bauland ist es ja nicht und man darf quasi nichts verändern (wie z.B. Neubau machen). Von daher doch deutlich weniger als echtes Bauland zu bewerten.
Auf der anderen Seite ist die Größe natürlich auch "einmalig" und wohl in der Form kaum anderswo erhältlich. Somit müsst ihr euch Gedanken machen, was es euch wert ist. Die Frage ist dann wohl auch, ob es andere Interessenten gäbe. Bei solchen Objekten weiss man das ja nie wirklich.

Steven 12.11.2018 08:43
Hallo snoopi

Landschaftsschutzgebiet ist kein Naturschutzgebiet.
Direkt hinter meinem Haus geht auch Landschaftsschutzgebiet los. Trotzdem habe ich einen Keller und eine Remise genehmigt bekommen. Ich denke, dein Hexenhaus könntest du abreisen und in den gleichen Dimensionen neu bauen. Deshalb: Bauland mit Einschränkungen.

Steven

Escroda 12.11.2018 08:44
snoopi68 schrieb:
Und wo liegt dann der qm-Preis für so was?
In einem solchen Fall kann man den Preis nicht auf den qm beziehen. Die Liegenschaft in ihrer Gesamtheit ist das wert, was der Markt bereit ist zu zahlen. Bist Du der einzige Interessent und der Verkäufer hat wenig Interesse an Gewinnoptimierung, kann's ein Schnäppchen sein, bekommt ein wohlhabender Stadtüberdrüssiger davon Wind, wirst Du kaum mithalten können.
Vor dem Kauf empfehle ich aber zu überprüfen, ob tatsächlich Bestandsschutz besteht, sonst gibt es vielleicht mal eine Nutzungsuntersagung oder Abrissverfügung.

Maria16 12.11.2018 08:54
Ich würde auch erst mal klären, was baurechtlich in Ordnung/ bisher genehmigt ist. Außerdem sollte es wo eine Schutzgebietsverordnung geben, die ich erst mal durchlesen würde, was darin so alles geregelt ist. Sollte keine Baugenehmigung bestehen oder es deutliche Einschränkungen in der Grundstücksnutzung geben, würde das den Preis drücken (oder gar gegen einen Kauf sprechen, zumindest wenn es ein Schwarzbau ist)
landschaftsschutzgebietbaulandbodenrichtwertmauerkellererschließung