Weiterbau trotz Baustopp

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Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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andimann

andimann

Hi,

wenn es wirklich ein solcher Extremfall werden sollte:

D Wenn das BV 4m zu hoch ist und Baulasten auf Euren Grundstücken benötigt, dann kann man für die Baulasteintragung verlangen, was man will.
dann habt ihr soeben euer Haus und Grundstück von den Nachbarn bezahlt bekommen. Mein Preis für die Baulast wäre einfach mal das Geld, was ich da investiert habe.
Ein Problem könnte werden, wenn es euren Nachbarn gelingt, den Bebauungsplan irgendwie ändern zu lassen oder sonstwie legal zu umgehen oder die schon wissen, dass es auch ohne Baulast geht.

Und so wie die sich verhalten, scheinen die eine Strategie zu haben... wer so ein Projekt so beginnt, ist mit Sicherheit ziemlich dreist aber auch mit Sicherheit nicht blöd!

Wenn das Bauamt nicht tätig wird, wie wäre es mit der BG Bau oder dem Zoll? Wenn die schon ohne Baugenehmigung und verhängtem Baustopp einfach weitermachen, würde es mich schon wundern wenn es da sicherheitsrechtlich und arbeitsrechtlich nicht auch einiges zu bemängeln gäbe. Und die kommen ganz fix und legen den Bau notfalls mit Polizeihilfe an die Kette.

Viele Grüße,

Andreas
 
D

DG

dann habt ihr soeben euer Haus und Grundstück von den Nachbarn bezahlt bekommen. Mein Preis für die Baulast wäre einfach mal das Geld, was ich da investiert habe.
Ein Problem könnte werden, wenn es euren Nachbarn gelingt, den Bebauungsplan irgendwie ändern zu lassen oder sonstwie legal zu umgehen oder die schon wissen, dass es auch ohne Baulast geht.
Den kompletten Hauspreis wird man nicht durchsetzen können. Bei zwangsweiser Eintragung von Baulasten werden zwischen 10 und 30% des Bodenrichtwertes der beeinträchtigten Fläche angesetzt - also nicht das komplette Grundstück.

Kann aber auch sein, dass der Platz gar nicht vorhanden ist, dann ist das alles graue Theorie. Oder aber der Bauherr kauft sich von einem Nachbarn, der noch Freifläche hat, die benötigten Quadratmeter zusammen, dann liegen die Abstandsflächen wieder auf dem Baugrundstück - ist aber billiger, als das komplette Nachbargebäude zu erwerben.

Den Bebauungsplan (vorhabenbezogen) ändern zu lassen kann man als Bauherr natürlich beantragen, das wird - so es denn überhaupt seitens des Bauamts gewollt ist - aber 1 Monat öffentlich ausgelegt, als Nachbar kann man das dann also beklagen. Kostet zudem auch eine hübsche Stange Geld und wenn die Klagen schon vorher im Raum stehen, wird sich das Bauamt das wohl ersparen. Ein Rechtsanspruch auf Änderung des B-Plans oder Aufstellung eines vorhabenbezogenen B-Plans besteht nicht. Der Bauherr kann das vorschlagen, wenn das Bauamt nicht will, dann bleibt's beim bestehenden Bebauungsplan.

Ärgerlich wird's, wenn der aktuelle Bebauungsplan einen Formfehler hat und daher nicht rechtskräftig ist.

Wenn das BV ohne Baulast zu realisieren ist, dann hat man als Nachbar tatsächlich wenig Chancen, was aber im Umkehrschluss bedeuten würde, dass der Bauantrag nur ergänzt/geändert werden müsste, die Bebauung aber grundsätzlich im Einklang mit dem Bebauungsplan ist.

Wie meistens ... ohne Pläne/Karten kann man dazu kaum was sagen, es gibt reichlich Varianten und jeder Bauantrag ist ein Einzelstück.

MfG
Dirk Grafe
 
A

Alex85

Ließe sich nicht über das Grundbuch ermitteln, wer Geldgeber für den (Schwarz)Bau ist? Der könnte doch auch einen Hinweis vertragen ...
 
D

DG

... wie soll man denn daran kommen ?
Das weiß Euer Anwalt längst. Wenn nicht, dauert's eine Minute. Du kannst das allerdings auch selbst erledigen - Eigentumsnachweis Deines Grundstücks => berechtigtes Interesse => Bauakte zeigen (!) lassen, einiges darfst Du Dir dann auch kopieren, wenn Du einen Termin beim Bauamt hast.

MfG
Dirk Grafe
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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