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ᐅ Was wird das Bauamt sagen?


Erstellt am: 25.01.20 01:03

RaBa202025.01.20 09:44
kbt09 schrieb:

Google mal nach "Abstand Terrasse Grundstücksgrenze"
das ist "Nachbarschaftsrechtlich" zu beurteilen. Nicht "Baurechtlich"!
kbt09 schrieb:

sind da Mehrfamilienhäuser zugelassen? Gibt es einen Bebauungsplan?
Bebauungsplan siehe oben
kbt09 schrieb:

könnte es so etwas wie eine "gedachte" hintere Baugrenzlinie geben, wenn man sich die Nachbargrundstücke so ansieht?
Nein! Jedoch von der Straßenseite her
kbt09 schrieb:

Wo sollen denn Fahrräder untergestellt werden?
Nebengebäude (Fahrrad/Geräteschuppen)
kbt09 schrieb:

Wo in der Wohneinheit soll denn die Waschmaschine untergebracht werden?
In der jeweiligen Wohneinheit im Hauswirtschaftsraum
haydee25.01.20 10:15
Hatte es neulich auch gesehen. Terrasse bis an die Grenze. Toll wenn das Nachbarhaus seinen Schuppen an die Grenze setzt.

Ehrlich ich weiß nicht ob mir die relativ großen Hauswirtschaftsraum in den Wohnungen gefallen.
Ich kenne Bäder mit Nische für WA/Trockner in vielen Wohnungen sind die Geräte verteilt. Etwas Abstellraum in der Wohnung ist gut. Nur was wollen Max. 2 Personen mit so einem großen Hauswirtschaftsraum anfangen?
Eure 2 Zimmerwohnung ist größer als meine 2 1/2 Zimmerwohnung in Augsburg ohne Mehrwert. Ich kenne einige die haben 3 Zimmer auf unter 70 qm
ypg25.01.20 11:15
Was das Bauamt sagt? Keine Ahnung. Du hast kein gutes Händchen, einem interessanten Thema eine Überschrift zu geben.
Weiterhin kann man in Screenshots keine Maße, Zahlen oder Bezeichnungen erkennen. Ich kann es mir alles nur denken, weil Entwürfe mir nicht fremd sind. Beurteilen kann man aber so nicht.
RaBa2020 schrieb:

das ist "Nachbarschaftsrechtlich" zu beurteilen. Nicht "Baurechtlich"!
Natürlich muss man das baurechtlich sehen. Grenzabstände sind einzuhalten. Das Haus bricht augenscheinlich mit seiner Höhe die Regeln
Außerdem sind die Balkone viel zu nahe an der Grundstücksgrenze. Der Nachbar kann bestimmt einen Baustopp beim Amt erwirken bei sowas.
RaBa2020 schrieb:

Bebauungsplan siehe oben
Wo? Der Bebauungsplan besteht nicht nur aus der Legende, sondern ist ein ganzes Schriftstück.
Wir hatten doch hier die Woche parallel zu Deinem merkwürdigen Einfamilienhaus einen Thread zum Thema Mietshaus. Thema Trocknung der Wäsche. Der Mieter hat das Recht auf einen Trockenraum für uA Bettwäsche. Ist das hinsichtlich Niedersachsen alles überprüft zum Thema Vermieterpflichten? Wohnungsbau?

zum Entwurf, also den Wohnungen selbst:
Wo sind denn die Leitungsschächte? Abflussschächte? korrigiere mal Deinen Beruf im Profil
Die Wohnungen sind bewohnbar. Sind in Ordnung, wenn einige Pflichtmasze stimmen. Kann man aber nicht lesen und bewerten.
Dachgeschoss finde ich nicht gelungen.
ypg25.01.20 11:18
Ich muss mich korrigieren:
Der Hausbau ist NICHT MACHBAR!
Es gibt anscheinend eine Baulinie im vorderen Bereich, woran gebaut werden muss.
Zumindest gibt es eine Baugrenze mittig, die den Bau nach hinten begrenzt.
Die 3 Punkte bedeuten Gartenland?
Und wenn man mal 1 und 1 zusammenzählt, wird das ein Einfamilienhaus-Gebiet sein, keins für Mehrfamilienhaus
Stell doch mal den Satzungstext ein, wenn Du ihn nicht selbst lesen willst
RaBa202025.01.20 11:40
Nachweise
Flächenberechnung eines zweigeschossigen Gebäudes: EG, 1.OG, Dach/Staffelgeschoss (m²).

Tabelle zur Flächenberechnung von Vollgeschossen (EG, OG, Staffelgeschoss) gemäß BauNVO.

Bild mit Tabellen zu Grundstücksfläche, GRZ/GFZ und Haupt-/Nebenanlagen.

Dokument: Nachweis PKW-Stellplätze für Bewohner; 5 Wohnungen x 1,25 = 6,25; Gesamtbedarf 6 Stk.
RaBa202025.01.20 11:49
ypg schrieb:

Wo sind denn die Leitungsschächte? Abflussschächte?

Detaillierter Grundriss eines Hauses mit Haustechnik und Verkabelung.
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