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ᐅ Was wird das Bauamt sagen?


Erstellt am: 25.01.20 01:03

ypg25.01.20 20:16
Info: Terrassen gehören zum Gebäude, also Grundflächenzahl l
RaBa202025.01.20 20:19
Scout schrieb:

Da hatten dann wohl die Hells Angels ein Techtelmechtel mit dem Leiter vom Bauamt und konnten die Überbauung ihres "Gewerbegebietes im Freien" somit gerade noch mal verhindern
hört sich nach "Grillabend" an!
RaBa202025.01.20 20:22
ypg schrieb:

Info: Terrassen gehören zum Gebäude, also Grundflächenzahl l
Richtig. Nach der Baunutzungsverordnung 1990 zu § 19
nicht aber der Baunutzungsverordnung 1977
kbt0925.01.20 20:44
Reich den Plan zur Genehmigung ein und berichte ... ich als Nachbar würde mir das auf jeden Fall sehr genau ansehen.

Auf diesem Plan kann man ja mal ein wenig was erkennen, wobei die Maße ja auch gesetzt sind wie der wilde Westen



Das sage ich, die Badezimmer (insbesondere das planlinke) finde ich überhaupt nicht gut geplant, Miniduschen, schlechte Durchgangsituation zum Waschbecken.

Bei den Schlafzimmern bezweifle ich, dass hinter den Türen ein 60 cm tiefer Schrank (Planmaß sollte da 70 cm sein) passt.

Im DG

scheint der Hauswirtschaftsraum im Süden geplant zu sein. Essen/Kochen/Wohnen, wenn ich mir da einen Tisch vorstelle, dann ist der Zugang zum quadratischen Terrassenbereich ziemlich unmöglich. Und zum Rest kann man sogar nichts sagen, weil einfach keine Maße erkennbar sind.
Escroda30.01.20 08:22
kbt09 schrieb:

Aber, das ist eher ein Fall für @Escroda
Hab' die Berechnungen im Einzelnen nicht nachgerechnet, das muss die Behörde prüfen, aber die Ansätze sind grundsätzlich richtig, wenn auch etwas verwirrend, da eine Grundflächenzahl II auftaucht, die es nach Baunutzungsverordnung 1968 ja nicht gibt.
ypg schrieb:

und genau dafür sind Bebauungspläne da, das das Persönlichkeitsrecht nicht verletzt wird.
Nein, dafür ist das Nachbarrecht da und das sagt 2,50m Abstand, der hier von den Balkonen zwar eingehalten wird, von den Terrassen aber nicht.
Und das Bauordnungsrecht: Leider gibt es keinen Lageplan mit den Abstandsflächen und den Grenzabständen. Ob die Balkone das erlaubte Drittel der Grenzabstandsunterschreitung einhalten, ist daher nicht ersichtlich, darf aber bezweifelt werden.
RaBa2020 schrieb:

aber hier spielt die Grundflächenzahl II ja keine Geige
Richtig und deshalb sollte sie in deinem Berechnungsformular unter 7. auch nicht vorkommen.
RaBa2020 schrieb:

nicht aber der Baunutzungsverordnung 1977
... und auch nicht in der Baunutzungsverordnung 1968, die nach deinen Angaben anzuwenden ist.
RaBa202025.02.20 17:07
Guten Tag
zum genannten Bv wurde die >Baugenehmigung< erteilt!

LG
baunutzungsverordnungterrassengrundflächenzahl