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Erstellt am: 08.03.19 13:12

neigschmeckt11.03.19 09:52
Gibt es denn noch andere Ideen die Garage(n) anders zu positionieren? Unter Beachtung der zusätzlichen Problematik, dass die Dachform und -Neigung, die dem Hauptgebäude entsprechen müssen.


Danke
die 30-35k sind jetzt aber nur das was ums Haus bewegt und abgefangen wurde, oder sind die Keller-Erdarbeiten da auch schon inklusive?

Hast du zufällig noch eine Ahnung wo die Vorgabe zur Absturzsicherung geregelt ist? Angeblich ists Landessache, ich finde aber nichts dazu (Tomaten auf den Augen nicht ausgeschlossen) in der Landesbauordnung. TÜV Süd schreibt etwas von einer DIN, aber die scheint ja nur eine "Kann"-Vorgabe und nicht "Muss"-Vorgabe zu sein.
Wir würden jetzt kein feudales Geländer auf die Garage packen. Hier würde uns ein Zier-Stabmattenzaun reichen, den wir wohl auch generell als Einzäunung wählen würden. Aufgeschnappt habe ich bereits, dass bei unserem französischen Balkon die Streben nur quer verlaufen dürfen, wenn diese mit Glas/Plexiglas abgedeckt sind, dass sie nicht als Leiter zum Drüberklettern missbraucht werden können.
Zaba1211.03.19 10:08
Google mal „bauordnung Hessen absturzsicherung“. Im ersten Link steht, sobald Du von einem Objekt 1m runterfallen kannst brauchst ein Geländer. So als Tipp, bevor Du Preise suchst. Onlinepreis für Geländer sind nur geeignet wenn Du es selbst anbringst. Ansonsten muss Du ungefähr das doppelte auf den Onlinepreis draufschlagen. Habe selbst mal für eine Hochterrasse recherchiert.

Der Keller, Aushub, Deponie, Transport sind da nicht drin. Die Modellierung ist ja noch nicht mal das teuerste. Neben den L-Steine war das verfüllen der Terrasse, Wege und der Einfahrt auf Position 2. 25cm aufschottern und verdichten waren irgendwas um 6-7k€. Genauer Zahlen kann ich aber gerne nachliefern wenn ich in 2 Wochen die Schlussrechnung des Gewerkes bekomme.

Außerdem kannst Du halt deinen Aushub da nicht komplett reinpacken bzw. wiederverwertet.
neigschmeckt11.03.19 10:43
noch mal Danke

Habe zwischenzeitlich doch noch das Landesrecht (BW) googeln können. Die Ausführungsverordnung der Landesbauordnung .

Wir können uns ja noch aussuchen, ob wir lieber Pest oder Cholera haben möchten. Mehr Abtragen oder mehr Auffüllen und Abfangen :-P :-/
rick201811.03.19 11:10
Eher Auffüllen. Beim Abtragen kannst du Pech haben und der Boden ist z1.2 oder so. Dann wir die Entsorgung richtig teuer.
Auffüllen und Abfangen ist eher planbar.
11ant11.03.19 16:19
neigschmeckt schrieb:
Unter Beachtung der zusätzlichen Problematik, dass die Dachform und -Neigung, die dem Hauptgebäude entsprechen müssen.
Das erlas ich bislang nicht (?) - soll das immer gelten, oder nur wenn angebaut ?
neigschmeckt11.03.19 19:53
11ant schrieb:
Das erlas ich bislang nicht (?) - soll das immer gelten, oder nur wenn angebaut ?
Dies hatte ich auch verdrängt, daher leider nicht im Eingangspost erwähnt. Ein Nachtrag geht ja leider nicht. Nach gedanklichem Haus und Garagen hin und her schieben, ist es mir gestern wieder in Erinnerung gerufen worden.
So und jetzt zweifele ich an meinem Verstand. Ich könnte schwören Dachform und -Neigung gelesen zu haben. Ich finde nun nur noch die Vorgabe für aneinandergebaute Gebäude, was die Situation ja doch wieder etwas entspannen dürfte.

"Aneinandergebaute Gebäude müssen die gleiche Dachneigung aufweisen."


Bei aneinandergebauten Gebäuden stellt sich mir gerade die Frage, ob dann die Garage zum zum Gesamtgebäude dazu zählt. Denn hier gibt es ja die Vorgabe Max. 16m Gebäudegesamtlänge einzuhalten. In meinem Leichtsinn habe ich nicht an einandergebaute Gebäude dabei gedacht. Klingt aber so, dass in dem Fall Garage und Haus die Gesamtlänge ergeben würden, oder?

"Es gilt die abweichende Bauweise offen, jedoch mit Begrenzung der maximal zulässi- gen Gebäudegesamtlänge auf 16 m."
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