Wann beginnt die Tilgung des Darlehens?

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B

baufibemu

Hallo,

üblicherweise beginnt die Tilgung einen Monat nach Vollauszahlung des Darlehens.
Die Zinsen zahlt man für den bereits ausgezahlten Teil des Darlehens.
Der noch nicht abgerufene Rest des Darlehens ist innerhalb der bereitstellungszinsfreien Zeit kostenfrei.
Die komplette Rate ist also erst einen Monat nach Vollauszahlung fällig.
Somit soll eine Doppelbelastung während der Bauphase vermieden werden.
Auch eine Verlängerung der bereitstellungszinsfreien Zeit ist möglich, kostet aber Aufschlag.

Beste Grüße
 
Musketier

Musketier

Wir konnten im Darlehensvertrag angeben, ab wann die Tilgung einsetzen soll.
Ursprünglich war das im günstigsten Fall 2 Monate nach Vollauszahlung geplant.
Durch Verzögerungen verschiedenster Art, wird die Tilgung aber schon während der Bauphase einsetzen.
 
B

Baufinanzierer

Es gab eine Reform des Kreditwesengesetzes, die Bank gibt nur verbindlich den Beginn der Tilgung ein, hier also den Bankberater ansprechen.

Bei einem Grundstückskauf mit anschließendem Bau sollte es 2 Darlehen geben. Zunächst der Grundstückskauf, der dann auch schon mal rückgeführt, sprich getilgt wird. Hier wird auch das GESAMTE Eigenkapital zunächst eingesetzt. Mit Absprache der Bank kann das anders aussehen, aber so ist es erst mal vorgeschrieben. Das heißt, der Kredit für den Grundstückskauf sollte nicht mehr so groß sein.

Die Auszahlung des Darlehens schlüsselt nun sofort die Zinszahlung, die Tilgung beginnt mit der Vereinbarung im Kreditvertrag. Kommt es übrigens zu Auszahlungsverzögerung gilt der alte Spruch: Tilgung erst nach Auszahlung. Hier natürlich immer die volle Rate, evtl. beginnend mit einem kleineren Zinsanteil und im ersten Monat evtl. happiger Tilgungsanteil.

Für den Bau wird dann das 2. Darlehen später aufgebaut, bitte darauf achten, daß die Gesamtzusage bei der Bank vorliegt. Und hier nicht auf die glorreiche Idee kommen, das Grundstück mit Bank A und den Bau mit Bank B durchzuführen, das wird zu herzhaftem Gelächter bei der Bank führen. Hier jetzt auch auf die Bauzeitzinsen im Zusammenhang mit der bereitstellungsfreien Zeit beachten, wird gerne vergessen.
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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