Wahl des richtigen Bauverfahrens in Neubaugebiet

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11ant

11ant

Da hilft dann nur mit einem fähigen / erfahrenen Anbieter zu bauen um etwaige Rechtsansprüche im voraus zu vermeiden.
Das hilft nichts, siehe die Beiträge #21 und #22.
Das sagt der Architekt des Bauunternehmens. Da muss ich mich ja zwangsläufig drauf verlassen.
Wer verlassen sein will, der verlasse sich (auf vermeintlich sichere Garanten).
Leider hilft uns deine Aussage bei der Entscheidung auch nicht wirklich weiter.
Das ist schon geradezu eine Kunst, aus meinen bisherigen Worten noch nicht herausgelesen zu haben, daß die Wahrheit m.E. im Umschlag Nr. 1 steckt !
Wieso drängen? uns drängt niemand. Das Bauunternehmen baut meist klassisch mit Bauantrag. Aber wir möchten eben so wenig Zeit wie nötig verschwenden und zeitnah mit dem Bau beginnen.
Das Warten auf die Baugenehmigung ist keine Zeitverschwendung, sondern bringt Rechtssicherheit. Man wartet mit dem Autofahren ja auch, bis man den Führerschein hat.
Wir kennen Eure Planung nicht. So läßt sich für uns auch nicht beurteilen, wo es Knackpunkte geben könnte.
Geht auf diese Anregung ein und zeigt hier Eure Planung. Dann spart Ihr auf jeden Fall die Zeit in Gestalt von Ehrenrunden für Tekturen wegen Fehlplanungen.
 
B

bewobau

@11ant, danke für die Rückmeldung. Was bräuchtest du denn genau für Ansichten von der Planung um hier eine Einschätzung geben zu können?
 
wiltshire

wiltshire

Da hilft dann nur mit einem fähigen / erfahrenen Anbieter zu bauen um etwaige Rechtsansprüche im voraus zu vermeiden.
Aus meiner Sicht sind aktives Mitdenken, gute Kommunikations-Skills und die Fähigkeit Entscheidungen auch in relativer Unsicherheit treffen und verantworten zu können mindestens ebenso wichtig.

Für uns war ein Kriterium der Auswahl unserer Baupartner die aufrichtige Begeisterung, die diese für uns und unser Vorhaben hatten. Sie wollten ebenfalls unbedingt, dass es gelingt. Natürlich half dabei, dass unser Bauprojekt kein Standard war, aber eine Atmosphäre des gemeinsamen Willens kann man auch als Kunde kreieren.

Dazu 3 Impulse aus der Trick-Kiste:
1. Sei nicht geizig. Achte darauf, wer Dir etwas bietet, was Du nicht kaufen kannst: Leidenschaft für seinen Job.
2. Sei kein Egoist. Der Bau gelingt am besten, wenn alle Spaß daran haben. Egoisten haben keine Partner, sondern Gegner. Das kostet Nerven und Qualität.
3. Gewinne die umsetzenden Personen auf der Baustelle für Dich und Deine Sache. Wenn Du Dir zum Ziel nimmst, dass Dein Projekt für die Handwerker die Lieblingsbaustelle ist, wirst Du nur sehr unwahrscheinlich Qualitätsprobleme haben, dafür viel zu lachen und hier und da auch eine schöne Überraschung erleben.
 
H

hanse987

Einen Rechtsanspruch gibt es gegen den freien Architekten (für den Bauherrn, der ihn selbst beauftragt hat) auf einen genehmigungsfähigen Entwurf.
Meines Wissens haftet der Architekt aber in den ersten 5 Jahren.

Gibt in Verden den Fall wo das Haus um 3m länger ist als der Bebauungsplan zulässt und dies erst jetzt erst nach 8 Jahren auffällt. Stadt will den Abriss. Der Architekt ist nach 5 Jahren raus und nicht mehr vom Bauherrn belangbar.
 
11ant

11ant

Meines Wissens haftet der Architekt aber in den ersten 5 Jahren.
Der Architekt schuldet einen genehmigungsfähigen Entwurf (gegenüber dem Bauherrn, der ihn direkt beauftragt hat) und steht bei einem Freisteller dafür ein, daß ein geprüfter Bauantrag genehmigungsfähig gewesen wäre. Einem GU als Sandwich-Auftraggeber des Architekten und -nehmer des Bauherrn fehlt es nach meiner Einschätzung (aber bekanntlich Kaufmann, nicht Jurist) an der "Klagelegitimation", um die Berufshaftpflichtversicherung des Architekten in Anspruch zu nehmen.
Gibt in Verden den Fall wo das Haus um 3m länger ist als der Bebauungsplan zulässt und dies erst jetzt erst nach 8 Jahren auffällt. Stadt will den Abriss. Der Architekt ist nach 5 Jahren raus und nicht mehr vom Bauherrn belangbar.
Die Stadt kann den Abriss wohl nur verlangen, wenn es sich um einen Freisteller handelt; an eine dösbaddelige Genehmigung eines trotz zu viel Größe baubeantragten Hauses bleibt sie wohl gebunden, die gibt es nicht mehr zurückzunehmen (das wäre nach der Baubeginnanzeige m.E. verfristet). Ich glaube allerdings, meinen Karriereweg gut gewählt zu haben, eine Laufbahn als technischer Kaufmann statt als Jurist einzuschlagen.
 
11ant

11ant

Gewinne die umsetzenden Personen auf der Baustelle für Dich und Deine Sache.
Genau, "lehre sie die Sehnsucht nach dem großen, weiten Meer".
@11ant, danke für die Rückmeldung. Was bräuchtest du denn genau für Ansichten von der Planung um hier eine Einschätzung geben zu können?
Das übliche Herrengedeck: Grundrisse, Schnitt(e), Ansichten. Eben das, wo Ihr die vollmundige Gewißheit hernehmt, den Rahmen des Bebauungsplanes durchgängig einzuhalten. Aus einem SH3D-Grundriss zum Abmalen durch den Zeichenknecht könnte die ja schließlich nicht gewonnen sein, sondern nur mindestens aus einer Bauvoranfrageplanung.
 
Zuletzt aktualisiert 22.09.2025
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