wir beauftragen das Bauunternehemn ja nach Bebauungsplan und LBO zu planen und diese einzuhalten. Daher sollte es doch haftbar sein sollte es dann doch anders bauen?
Der Gemeinde gegenüber bist Du haftbar. Dir gegenüber ist der Bauunternehmer haftbar. Was theoretisch ganz einfach aussieht, kann Dich in der Sandwitchposition zerreiben. Im Zweifel ist es der Gemeinde egal wie lange Du brauchst, Deine Ansprüche durchzusetzen. In einem Landkreis in Bayern werden in diesen Wochen frisch fertiggestellte Einfamilienhäuser Häuser abgerissen, die der Generalunternehmer ein paar Zentimeter zu hoch gebaut hat. Der Fall ging durch alle Instanzen und die Anordnung ist rechtskräftig. Was nützt Dir da die Haftbarkeit? Den Ärger hast Du trotzdem.
Unser GU hat nur mit Bauantrag und Baugenehmigung gebaut. Auf anderes hätte er sich nicht eingelassen.
Bei uns dauert eine Genehmigung aber auch nur 3 Monate, wenn alles konform mit dem Bebauungsplan ist.
Also knapp 2,5 Monate länger warten, bin man bauen darf. Das ist eine Menge Zeit - besonders, wenn man irgendwo baut, wo der Zeitgewinn deutlich größer ist. Ich würde dann auch lieber im September anfangen und zum Winter den Rohbau zu haben, als erst im Winter mit dem Bau zu beginnen.
Das ist so nicht ganz richtig, die Abweichungen zum Bauantrag sind anscheinend recht massiv. Ob der Abriss wirklich angemessen ist, steht auf einem anderen Blatt. Denke, da werden alte Rechnungen beglichen...
Man sollte sich schon so halbwegs an die Pläne halten, die man eingereicht hat. Wegen ein paar cm macht am Ende keiner ein Fass auf, so genau geht es auf dem Bau auch nicht zu. Aber mal eben 2 Steinreihen höher mauern, das Gelände deutlich aufschütten und ein anderes Dach bauen als im Bauantrag steht kann den Bogen halt überspannen.