Zählt das als Bauen in zweiter Reihe oder nicht?
Die einen sagen so, die anderen sagen so. §34 Baugesetzbuch sagt:
(1) Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise
und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Art ist Wohnhaus, Maß ist Grundflächenzahl/Geschossflächenzahl, Trauf- und Firsthöhe und die Bauweise ist offen - scheint zur Umgebung zu passen (wie gesagt, Ausschnitt zu klein). Von zweiter Reihe ist keine Rede, aber von überbaubarer Grundstücksfläche. Und da hilft Dir das große Mehrfamilienhaus, welches Dir als direktem Nachbarn ein üppiges Baufenster beschert. Eigenwillige Bauamtsmitarbeiter könnten versuchen, das weite Zurückspringen zu verhindern. IMHO zu Unrecht, aber dann wäre Dein Planer gefragt, der in §34er-Gebieten schon ausreichend Erfahrung gesammelt haben sollte, um mit Sachverstand die Argumentation der Behörde zu entkräften.