Vertragsstrafe bei Verkauff/Vermietung innerhalb von x Jahren

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Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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B

Bookstar

Bodenrichtwert sagt nichts aus über den Marktwert. Als Faustformel Bodenrichtwert * 2,5 = Marktwert.

Ebenso ist Bodenrichtwert ohne Erschließung, und die kostet auch richtig viel Geld. Von Gemeinde kaufst du normal voll erschlossen.
 
F

Farilo

Bodenrichtwert sagt nichts aus über den Marktwert. Als Faustformel Bodenrichtwert * 2,5 = Marktwert
Hi Bookstar,

Das stimmt so nicht. Denn der Boris wert ergibt sich doch u.a. aus den Verkäufen der Vorjahre?!

Also hier in HH im Bereich wo ich wohne liegt der Bidenrochtwert 2016 bei 350€/qm. Für den kurs ging vor kurzem auch eines der letzten Grundstücke hier weg.

Geht natürlich auch anders.
 
H

HilfeHilfe

Ja gut das schränkt euch in der Lebensweise ein. Gibt's da keinen Menschen wo man nachfragen kann ?

Grdunsätzlich gibt es ja immer mal Situationen wo man umziehen muss.
 
montessalet

montessalet

Es muss auch keinen kausalen Zusammenhang zwischen "selbstbewohnt" und "nicht veräussern in den ersten 10 Jahren" geben.
Du hast gesagt, dass es um das Thema "selbstbewohnt" geht. Die Frage ist ja nun, wie das im Verkaufsvertrag der Gemeinde formuliert ist. Und du kannst ja deinen allfälligen Input dazu sicher auch noch geben.
Die Vorgehensweise der Gemeinde kann ich durchaus nachvollziehen: Es geht darum, die Spekulation mit "günstig" (das ist realtiv….) erworbenen Grundstücken zu unterbinden: Der Verkauf soll an die "Endverbraucher" erfolgen. In vielen Gemeinden gibt es ein ausgeklügeltes Punktesystem, dass quasi verunmöglicht, als Auswärtiger überhaupt an ein Grundstück zu kommen. Hinzu kommt meistens eine Bauverpflichtung (damit soll das Horten von Bauland unterbunden werden). Wenn nicht innerhalb der festgesetzten Frist ein Bau steht (alternativ: bezugsbereit; mit Bau begonnen usw.) hat die Gemeinde ein Rückkaufsrecht. Das finde ich gar nicht so schlecht. Durch die Bauverpflichtung ist i.d.R. auch sichergestellt, dass ein Baufeld dann auch in einer überblickbaren Zeit vollständig bebaut ist (wenn der Verkauf der Bauplätze läuft).
Ich würde mir ehrlich gesagt darüber keinen Kopf machen, wenn nicht ein Weiterverkauf vertraglich ausgeschlossen ist: Wenn nämlich der neue Käufer auch wieder "selbst wohnt" ist die Auflage ja weiterhin erfüllt.
 
A

Alex85

Der Gedanke ist ja nicht so schlecht, um Spekulantentum abzuhalten. In der Ausgestaltung aber heftig, sowohl was Dauer als auch Kosten angeht. Da sollten zumindest Härtefälle, beruflicher Umzug etc. mit geregelt werden, sonst fänd ich es schlicht unfair (falls überhaupt statthaft)
 
S

Suarez

So sehe ich das auch. Alles nachvollziehbare Gründe für eine solche Regelung, in der Schärfe aber deutlich überzogen. Ein Gespräch mit dem Verantwortlichen ergab, dass davon auch nicht abgerückt wird und im Fall der Fälle der Gemeinderat das letzte Wort hat. Werde wohl die Finger vom Grundstück lassen.
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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