ᐅ Durchschnittliche Bauzeit Doppelhaushälfte mit Keller
Erstellt am: 25.07.2013 21:14
Bauexperte 26.07.2013 09:47
Hallo,
Du hast weiter oben die Vertragsstrafe in Höhe € 1.200,00/Monat angesprochen. Ich sehe das so, daß es ein schönes Werbeversprechen ist, mehr nicht, denn es wird kaum zur Inanspruchnahme kommen können. Es sei denn, Dein BU baut die Steine tatsächlich noch erst ab 😎
Was Du hättest tun können? Die Fertigstellung auf einen vernünftigen Zeitraum begrenzen, je nachdem ob mit oder ohne Keller. Zumindest aber Deine deadline festschreiben lassen! Mit diesen Zeitangaben Deines Anbieters bist Du immer auf der Verliererseite, was die Unterbringung in einem Übergangswohnheim betrifft und mußt auch noch dankbar sein, wenn Dein Anbieter "normale" Bauzeiten einhält.
Grüße, Bauexperte
italiano83 schrieb:Das sehe ich anders; vor Pfusch bist Du nie gefeit, wenn der Auftragnehmer seinen Job nicht richtig macht. Das läuft unabhängig von der Bauzeit.
Ich hab mir auch gedacht das doch sehr lang ist. alle anderen Angebote die wir vorher durchgelesen hatten versprachen eine bauzeit von 6 -8 monate..aber 14 monate wäre ja der supergau..
andrerseits mindert es Gefahr zu pfuschen da man ja nicht unter zeitdruck steht.. wobei das keine garantie ist, klar..
italiano83 schrieb:Eine Doppelhaushälfte auf Bodenplatte sollte in 6 Monaten fertig sein, mit Keller in längstens 8, mit Wohnkeller in allerspätestens 9; in allen Zeitangaben ist schon ein Puffer bzgl. der Trocknungszeiten Estrich eingerechnet.
Was hätten wir anderes tun sollen ? zwecks dem vertrag ? Dann hätten wir das Projekt sterben lassen müssen
Du hast weiter oben die Vertragsstrafe in Höhe € 1.200,00/Monat angesprochen. Ich sehe das so, daß es ein schönes Werbeversprechen ist, mehr nicht, denn es wird kaum zur Inanspruchnahme kommen können. Es sei denn, Dein BU baut die Steine tatsächlich noch erst ab 😎
Was Du hättest tun können? Die Fertigstellung auf einen vernünftigen Zeitraum begrenzen, je nachdem ob mit oder ohne Keller. Zumindest aber Deine deadline festschreiben lassen! Mit diesen Zeitangaben Deines Anbieters bist Du immer auf der Verliererseite, was die Unterbringung in einem Übergangswohnheim betrifft und mußt auch noch dankbar sein, wenn Dein Anbieter "normale" Bauzeiten einhält.
italiano83 schrieb:Das bedeutet für mich, daß in Deinem Werkvertrag noch mehr solcher unverrückbarer Fallstricke enthalten sind. so schön kann gar kein BV sein, daß ich mich darauf eingelassen hätte. Unter eine Partnerschaft - auch partiell beim Bau - verstehe ich etwas anderes.
Dann hätten wir das Projekt sterben lassen müssen
Grüße, Bauexperte
Bauexperte 26.07.2013 09:48
Hallo,
Grüße, Bauexperte
HilfeHilfe schrieb:Laufe ja nicht weg 😉
@ Bauexperte
wir warten auf die Entwürfe und kommen dann zwecks Prüfung durch !
Grüße, Bauexperte
Naddl 26.07.2013 11:38
Ihr hättet das Projekt sterben lassen müssen wegen der Bauzeit? Nun ich denke auch bei einem Bauvertrag besteht interesse des Käufers und des Verkäufers auf einen Nenner zu kommen. Wir haben eine Bauzeit von 10 Monaten und der Bauträger kommt sofort in Verzug wenn er das nicht einhält ... dies ist laut Rechtsberatung ein gängiger Vertragsbestandteil in BaWü... es ist doch in meinem Interesse keine Doppelbelastung zu haben und der Bauträger will verkaufen. Also, muss auch dieser Vertragsbestandteil verhandelt werden. Ich habe manchmal das Gefühl das die Leute bei Kaufverträgen für Autos mehr verhandeln als bei Bauverträgen/Kreditverträgen.....
Und die Bauzeit hat nichts mit Sorgfalt, anständiger Arbeit etc zu tun. Es muss nur jeder seinen Termin einhalten dann sollte diese heutzutage auch locker eingehalten werden. Und eine Doppelhaushälfte ist wohl meistens ein Standardhaus.. da sollten weniger Probleme auftreten.
Ich hoffe das klappt alles zügig bei euch und der Bauträger lässt sich dann nicht aufgrund eines anderen Auftrages (der vielleicht lukrativer ist) bis zum Schluss Zeit.
LG
Und die Bauzeit hat nichts mit Sorgfalt, anständiger Arbeit etc zu tun. Es muss nur jeder seinen Termin einhalten dann sollte diese heutzutage auch locker eingehalten werden. Und eine Doppelhaushälfte ist wohl meistens ein Standardhaus.. da sollten weniger Probleme auftreten.
Ich hoffe das klappt alles zügig bei euch und der Bauträger lässt sich dann nicht aufgrund eines anderen Auftrages (der vielleicht lukrativer ist) bis zum Schluss Zeit.
LG
ypg 27.07.2013 01:25
Och, irgendwas ist doch immer 😉
ich hätte wohl naiverweise auch diesen Vertrag unterschrieben. Da wird es immens Baupausen geben, das müsst (oder könnt) Ihr jetzt entspannt hinnehmen.
Nehmt Euch zur Not eine Ferienwohnung und geniesst die letzten Tage der Vorfreude... wenn sie denn so lahm sind...
Wir schlafen 4 Wochen in Hotel Mama, danach eine Ferienwohnung, 10 Minuten vom Bau entfernt. Da werden die Eigenleistungen wie Malern und Teppich durchgeführt.
Immer alle relaxt sehen, wenn es keine Baumängel betrifft. Bei "uns" auf der Arbeit läuft auch nicht immer alles nach Plan, dennoch muss die Qualität stimmen, oder?!
ich hätte wohl naiverweise auch diesen Vertrag unterschrieben. Da wird es immens Baupausen geben, das müsst (oder könnt) Ihr jetzt entspannt hinnehmen.
Nehmt Euch zur Not eine Ferienwohnung und geniesst die letzten Tage der Vorfreude... wenn sie denn so lahm sind...
Wir schlafen 4 Wochen in Hotel Mama, danach eine Ferienwohnung, 10 Minuten vom Bau entfernt. Da werden die Eigenleistungen wie Malern und Teppich durchgeführt.
Immer alle relaxt sehen, wenn es keine Baumängel betrifft. Bei "uns" auf der Arbeit läuft auch nicht immer alles nach Plan, dennoch muss die Qualität stimmen, oder?!
Der Da 27.07.2013 09:22
Wenn er wirklich so lange braucht wirds teuer für euch, Stichwort bereitstellungszinsen. Oder zahlt ihr im voraus?
italiano83 27.07.2013 11:24
Wir zahlen ja nach baufortschritt. Das heißt im juni wenn 90% ausbezahlt ist, ist bereitstellungszins minimal.. Ausserdem tritt der Bauzins erst im August ein. Eher der zins für die 90% die ausbezahlt sind fallen ins Gewicht mit der laufende miete.
Aber wir dafür genug Reserven
Aber wir dafür genug Reserven
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