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ᐅ Vermessung Kosteneinschätzung


Erstellt am: 14.11.2016 13:01

Alex85 28.09.2017 09:27

Kannst du vielleicht einmal den typischen Ablauf in einem Neubaugebiet aus Sicht des Vermessers beschreiben?

Zaba12 28.09.2017 09:50
Escroda schrieb:
Wie aktuell ist denn dein amtlicher Lageplan? Was steht denn im Kaufvertrag? Hast Du schon eine eigene Flurstücksnummer für das Grundstück? Hast Du schon einen Bauantrag gestellt oder gar eine Baugenehmigung erhalten?

Der Lageplan ist älter und enthält die 2 genannten Flurstücke. Nein ich habe noch keine eigene Flurstücksnummer und bezweifle dass ich diese vor Baugenehmigung bekomme. Der Bauantrag soll 01/02 2018 gestellt werden. Siehe Screenshot


Deutschsprachiges Vertragsdokument mit Grundstücksbezug und langen Textpassagen


Ich verstehe halt nicht warum das Bauamt jetzt so nen Hickhack macht. Die sollen das Grundstück vermessen, so wie im Vertrag festgehalten und gut ist.

Mir fehlt gerade die Übersicht was ich vermessungstechnisch jetzt machen soll.

Escroda 28.09.2017 09:54
Alex85 schrieb:
Kannst du vielleicht einmal den typischen Ablauf in einem Neubaugebiet aus Sicht des Vermessers beschreiben?

Um es nicht zu kompliziert zu machen, lassen wir die Baulandumlegung mal weg und gehen davon aus, dass das gesamte Gebiet der Gemeinde gehört.
-Die Gemeinde plant die Aufstellung eines Bebauungsplanes.
-Die Grenzen der Flurstücke, die mit der Verfahrensgrenze des Bebauungsplanes übereinstimmen, werden in der Örtlichkeit aufgesucht und exakt vermessen (Koordinatenkataster für den Umring herstellen).
-Konstruktion des Bebauungsplanes nach Vorgaben der Stadtplaner (insbesondere geometrische Festlegung der Straßenbegrenzugslinien, Baugrenzen, Baulinien)
-Aufteilung des Gebietes in zweckmäßige Flurstücke (Baugrundstücke, Straßen, Grünflächen,...) und damit verbindliche Bestimmung der Grenzpunktkoordinaten am PC
-Übernahme der Parzellierung in das Liegenschaftskataster
-Grobabsteckung der Grenzpunkte und Abmarkung mit Holzpflöcken
-Absteckung der Baustraßen (z.B. durch Schnurnägel)
wenn die meisten Grundstücke bebaut sind:
-Abmarkung der Grenzpunkte

Für das einzelne Baugrundstück:
-topographische Vermessung des Baugrundstücks (Höhenlage, Bäume, Erschließungsanlage, Ver- und Entsorgungseinrichtungen,...)
-Lageplan zum Bauantrag
-Grobabsteckung (bei Keller)
-Feinabsteckung (Schnurgerüste)
-Gebäudeeinmessung (nach Fertigstellung)
falls Abmarkung der Grenzpunktenoch nicht erfolgt
-Grenzanzeige für Zaunbau

Escroda 28.09.2017 10:18
Zaba12 schrieb:
Mir fehlt gerade die Übersicht was ich vermessungstechnisch jetzt machen soll.
Dein Grundstück ist noch nicht ins Kataster übernommen worden. Die Koordinaten dürften aber bereits feststehen. Bestandteil deines Kaufvertrages müsste ein Plan sein, der vermutlich in digitaler Form bei der Gemeinde liegt. Nun ist in Bayern vieles anders, da es z.B. keine öffentlich bestellten Vermessungsingenieure gibt. Ich weiß nicht, ob bei euch üblicherweise freie Vermessungsbüros die Lagepläne zum Bauantrag erstellen oder die Absteckungen vornehmen. Frage deinen Entwurfsverfasser. Der sollte vom Verkäufer den digitalen Plan anfordern, falls kein Vermesser beauftragt werden soll / muss.

Zaba12 28.09.2017 10:21
Im Moment gibt es die Plansatzung (siehe Screenshot) + Pläne eines Ingenieurbüros (Lageplan Kanalisation, Straße, Gradienten, etc.) die für das Bauamt der Gemeinde tätig sind.


Lageplan eines Baugrundstücks mit Gebäudeflächen, Maßen, Bäumen und Zufahrten


Der Lageplan zum Bauantrag wäre aus meiner Sicht der Screenshot.
Somit müsste ich nur noch die Grobabsteckung (bei Keller) und Feinabsteckung (Schnurgerüste) beauftragen.

Oder etwa auch die topographische Vermessung des Baugrundstücks (Höhenlage, Bäume, Erschließungsanlage, Ver- und Entsorgungseinrichtungen,...). => Dafür gibt es doch die Plansatzung, und Lageplan Kanalisation, Straße, Gradienten, etc. oder?

Woran orientiert sich den so ein Vermesser, wenn er irgendwo auf einem Feld steht. Bei mir wäre es ja noch einfach, da mein Grundstück direkt an das alte Baugebiet anliegt. Wer sagt mir das mein östlicher Nachbar sich an seine Grundstücksgrenze gehalten hat?

Escroda 28.09.2017 10:39
Zaba12 schrieb:
Der Lageplan zum Bauantrag wäre aus meiner Sicht der Screenshot.
Nein. Dein Screenshot Scheit ein Auszug aus dem Bebauungsplan zu sein. Der Lageplan ist in der Bauvorlagenverordnung (BauVorlV) in §7 beschrieben. Welche Punkte deine örtliche Genehmigungsbehörde verlangt, muss dort geklärt werden. Ebenso, auf welcher Plangrundlage die Genehmigung erteilt werden kann, da die Liegenschaftskarte ja noch nicht fortgeführt ist.
Zaba12 schrieb:
Woran orientiert sich den so ein Vermesser, wenn er irgendwo auf einem Feld steht.
An den Sternen. Naja, nicht ganz korrekt. Die Koordinaten werden in Echtzeit durch hochgenaue Satellitenpositionierung auf entsprechenden Geräten angezeigt, wie beim Navi, nur eben viel genauer.
Zaba12 schrieb:
Wer sagt mir das mein westlicher Nachbar sich an seine Grundstücksgrenze gehalten hat?
Die zuständige Außenstelle der bayerischen Vermessungsverwaltung oder ein Mitarbeiter einer privaten Vermessungsstelle
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