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ᐅ Vermessung Kosteneinschätzung


Erstellt am: 14.11.2016 13:01

Nordlys 26.09.2017 22:48
Natürlich wurde unser Haus Schnurgerüst nach den Pflöcken vom Polier abgesteckt. Machen hier alle so.
Das Einmessen des stehenden Hauses richtet sich nach dem Wert des Hauses, Gebührenordnung, der Vermesser arbeitet hier hoheitlich und die Gebühr liegt fest. Bei uns werden es 920,- Euro sein.
Ich bin der Meinung, das ansonsten bei einem erschlossenen, definierten, vermessenen Grundstück mit Pflöcken oder Grenzsteinen mehr an Vermessungskosten unnötig ist, weil jeder ausgebildete Maurer ein Schnurgerüst stellen kann . Ich hatten keinerlei weitere Vermesserkosten. Karsten

Escroda 28.09.2017 08:45
Nordlys schrieb:
Natürlich wurde unser Haus Schnurgerüst nach den Pflöcken vom Polier abgesteckt.
Ich glaube, das Thema hatten wir schon einmal. Da hast Du mächtig Glück gehabt. Wenn was schief geht, haftet nicht einmal die Versicherung des Bauunternehmens, weil diese Vorgehensweise grob fahrlässig ist. Wie soll denn die Genauigkeit der Feinabsteckung erreicht werden, wenn von Holzpflöcken ausgegangen wird? Die Holzpflöche dienen üblicherweise der groben Orientierung, damit man überhaupt weiß, wo sein Grundstück liegt. Daher liegt die Lagegenauigkeit bei ca. 1dm, selbst bei nicht durch Kinder, Hunde, Schelme oder Nachbarn veränderte Pflöcken.
Nordlys schrieb:
Ich bin der Meinung, das ansonsten bei einem erschlossenen, definierten, vermessenen Grundstück mit Pflöcken oder Grenzsteinen mehr an Vermessungskosten unnötig ist, weil jeder ausgebildete Maurer ein Schnurgerüst stellen kann .
Wenn man einem Holzpflock als klar definiertem Grenzpunkt vertraut, kann man das machen. Aber bei einem Projekt von 300k die 300€ für die Absteckung zu sparen, mit dem Risiko, die Bodenplatte oder mehr abreißen zu müssen oder wegen Unterschreitung des Grenzabstandes unkalkulierbare Folgekosten tragen zu müssen, muss jeder selbst abwägen.
Zaba12 schrieb:
Ich hätte jetzt die oben genannten 1-2 Pos. damit verbunden. Dann müsste ich nur noch Pos. 3-4 zahlen, richtig?
Keine der genannten Positionen ist damit verbunden. Damit ist nur gemeint, dass Kosten für die Teilung des Grundstücks von der Gemeinde übernommen werden. Alle mit dem Bau verbundenen Vermessungskosten, wie Lageplan zum Bauantrag, Grobabsteckung, Feinabsteckung, Gebäudeeinmessung muss Du zahlen.
Zaba12 schrieb:
Die Vermessung durch die Gemeinde soll erst nach Fertigstellung erfolgen.
Du hast doch am Thread von teilgenommen.

Das ist üblich, dass die Abmarkung der Grenzen erst nach Fertigstellung der Straßen erfolgt.
Zaba12 schrieb:
Das Baugebiet besteht laut Lageplan aus 2 Flurstücken die das ganze Baugebiet umfassen.
Was meinst Du mit Lageplan? Den Auszug aus der Liegenschaftskarte oder deinen Lageplan zum Bauantrag mit Eintragung deines Projektes? Hast Du schon eine Baugenehmigung?

Zaba12 28.09.2017 08:57
Escroda schrieb:
Ich glaube, das Thema hatten wir schon einmal. Da hast Du mächtig Glück gehabt. Wenn was schief geht, haftet nicht einmal die Versicherung des Bauunternehmens, weil diese Vorgehensweise grob fahrlässig ist. Wie soll denn die Genauigkeit der Feinabsteckung erreicht werden, wenn von Holzpflöcken ausgegangen wird? Die Holzpflöche dienen üblicherweise der groben Orientierung, damit man überhaupt weiß, wo sein Grundstück liegt. Daher liegt die Lagegenauigkeit bei ca. 1dm, selbst bei nicht durch Kinder, Hunde, Schelme oder Nachbarn veränderte Pflöcken.

Wenn man einem Holzpflock als klar definiertem Grenzpunkt vertraut, kann man das machen. Aber bei einem Projekt von 300k die 300€ für die Absteckung zu sparen, mit dem Risiko, die Bodenplatte oder mehr abreißen zu müssen oder wegen Unterschreitung des Grenzabstandes unkalkulierbare Folgekosten tragen zu müssen, muss jeder selbst abwägen.

Keine der genannten Positionen ist damit verbunden. Damit ist nur gemeint, dass Kosten für die Teilung des Grundstücks von der Gemeinde übernommen werden. Alle mit dem Bau verbundenen Vermessungskosten, wie Lageplan zum Bauantrag, Grobabsteckung, Feinabsteckung, Gebäudeeinmessung muss Du zahlen.

Du hast doch am Thread von teilgenommen.

Das ist üblich, dass die Abmarkung der Grenzen erst nach Fertigstellung der Straßen erfolgt.

Was meinst Du mit Lageplan? Den Auszug aus der Liegenschaftskarte oder deinen Lageplan zum Bauantrag mit Eintragung deines Projektes? Hast Du schon eine Baugenehmigung?

Welche Vermessung meint hier die Gemeinde?

Escroda 28.09.2017 09:09
Die Abmarkung der Grundstücksgrenze.

Zaba12 28.09.2017 09:13
Escroda schrieb:
Die Abmarkung der Grundstücksgrenze.
...und genau hierzu habe ich noch mal telefonisch angefragt, dabei würde mir gesagt, dass dies nach Fertigstellung der Baumaßnahmen erfolgen soll und wir uns an dem amtlichen Lageplan halten sollen. Aber der amtliche Lageplan hat nur 2 Flurstück. Die erstrecken sich über das ganze Baugebiet. Und nun? Ich kann doch nicht auf Basis der Holzpflöcke anstecken lassen???

Escroda 28.09.2017 09:25
Wie aktuell ist denn dein amtlicher Lageplan? Was steht denn im Kaufvertrag? Hast Du schon eine eigene Flurstücksnummer für das Grundstück? Hast Du schon einen Bauantrag gestellt oder gar eine Baugenehmigung erhalten?
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