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ᐅ Vermessung Kosteneinschätzung


Erstellt am: 14.11.2016 13:01

Zaba12 28.09.2017 10:58
Dann soll sich der Architekt der die Baugenehmigung einreicht mit rumschlagen.
Mich nervt es nur wenn ich meine Planung auf Aspekte stütze, wo ich geglaubt habe diese Verstanden zu haben und dann so ein Müll rauskommt. Wenn ich im Kaufvertrag lese, dass die Gemeinde für die Vermessung des Grundstücks verantwortlich ist und es dies trotzdem nicht tut, weil es nur die Vermarktung nach Fertigstellung sein soll, regt mich das auf.

D.h. ich muss mich jetzt um die Beauftragung der,

- topographischen Vermessung des Baugrundstücks,
- Grobabsteckung,
- Feinabsteckung kümmern

Ganz toll :-(

Escroda 28.09.2017 11:48
Zaba12 schrieb:
weil es nur die Vermarktung nach Fertigstellung sein soll
Ist es ja nicht. Es ist ja auch die Bildung des Flurstücks. Wie Du sagst, sind es noch zwei große Flurstücke. Die Vermessung beinhaltet nicht nur die örtlichen Vermessungsarbeiten, sondern auch die gesamte Berechnung der Koordinaten inklusive Übernahme ins Kataster. Wenn Du auf einem noch zu vermessenden privaten Teilstück bauen willst, musst oft der Erwerber die Vermessungskosten tragen. Dein Vertrag stellt aber klar, dass Du mit der Bildung des Flurstücks nichts zu tun hast. Ebenso ist klar, dass die Gemeinde mit deinem Bauvorhaben nichts zu tun hat. Diese Kosten richten sich ja auch danach, was Du bauen willst.
Zaba12 schrieb:
D.h. ich muss mich jetzt ... kümmern
Frag' deinen Architekten. Vielleicht regelt der das für Dich (auf's Kleingedruckte im Honorarvertrag achten). Und welche Anforderungen das Bauamt an die Bauvorlagen stellt, kann ich von hier auch nicht sagen. Vielleicht reicht es, wenn der Architekt in den Bebauungsplan-Auszug dein Haus mit Abstandsflächen einzeichnet und der Aufteilungsplan aus dem Notarvertrag beigefügt wird.
vermessungarchitekt