ᐅ Welche Vermessungskosten für das Grundstück fallen an?
Erstellt am: 24.01.18 18:56
ypg01.02.18 12:58
Wir haben vor 5 Jahren 195€ netto bezahlt (Lageplan)
body12301.02.18 13:01
Wir bauen zum ersten Mal, ich bin etwas verwirrt, bzgl. der Vermessung..bzw. der Kosten.
Das Angebot wurde durch unser Bauunternehmen von einem öffentlich bestellten Vermesser reingeholt... der Eine sagt das ist günstig, der Andere sagt ist viel zu teuer ....
Was wird denn nun wirklich benötigt in NRW?
Das Grundstück liegt im erschlossenen Neubaugebiet, die Grenzen und Längen und Höhen wurden ja bereits festgelegt, es gibt eine Adresse und es gibt auch Pläne mit Massangaben vom Grundstück und vom gesamten Baugebiet, im Prinzip ist alles da...
Das Grundstück ist gekauft, wir warten auf den Eigentümer Eintrag im Grundbuch...
Das Angebot wurde durch unser Bauunternehmen von einem öffentlich bestellten Vermesser reingeholt... der Eine sagt das ist günstig, der Andere sagt ist viel zu teuer ....
Was wird denn nun wirklich benötigt in NRW?
Das Grundstück liegt im erschlossenen Neubaugebiet, die Grenzen und Längen und Höhen wurden ja bereits festgelegt, es gibt eine Adresse und es gibt auch Pläne mit Massangaben vom Grundstück und vom gesamten Baugebiet, im Prinzip ist alles da...
Das Grundstück ist gekauft, wir warten auf den Eigentümer Eintrag im Grundbuch...
Escroda01.02.18 13:15
ypg schrieb:
Wir haben vor 5 Jahren 195€ netto bezahlt (Lageplan)Wir sollten keine Äpfel mit Birnen (oder hier eher Dörrobst) vergleichen. Ich glaube nicht, dass dein Lageplan den Anforderungen der BauPrüfVO in NRW genügen würde. body123 schrieb:
Was wird denn nun wirklich benötigt in NRW?Ein Lageplan nach §3 BauPrüfVO. Wenn keine Bedingung nach §3 (3) erfüllt ist, könnte auch der Entwurfsverfasser den Lageplan erstellen. Ob das günstiger ist, weiß ich nicht. Ich habe jedenfalls schon sehr viele Lagepläne von Architekten gesehen, die nur zu Ablage P taugten und das genehmigungsverfahren in die Länge zogen.ypg01.02.18 13:43
Escroda schrieb:
Wir sollten keine Äpfel mit Birnen (oder hier eher Dörrobst) vergleichen. Ich glaube nicht, dass dein Lageplan den Anforderungen der BauPrüfVO in NRW genügen würde...Siehe #4, worauf ich mich mit persönlicher Ansprache bezogen habe
Escroda01.02.18 14:05
ypg schrieb:
Siehe #4Genau!Apfel: Qualifizierter Lageplan nach norDeutsche Reihenhausein-westfälischer BauPrüfVO
Dörrobst: einfacher Lageplan nach niedersächsischer Bauvorlagenverordnung
body12301.02.18 14:49
Also ein „nicht amtlicher“ Lageplan ist dennoch ein qualifizierter Lageplan, wenn er vom öffentlich bestellten Vermesser erstellt wird?
Kostet ein „amtlicher„ Lageplan dann noch mehr?
Mit dem „einfachen“ Lageplan ist dem zufolge nicht der „nicht amtliche“ Lageplan gemeint?
Kostet ein „amtlicher„ Lageplan dann noch mehr?
Mit dem „einfachen“ Lageplan ist dem zufolge nicht der „nicht amtliche“ Lageplan gemeint?
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