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Erstellt am: 03.01.20 18:08

11ant20.03.20 15:24
Maartina schrieb:

Wa19
Nun verwirrst Du mich aber komplett: ich sehe eine straßenseitige Baulinie sowohl in der Fintelmann-, wie auch in der Echtermeyerstraße, zwei Vollgeschosse (nicht eingekreist, aber laut Text mit geringen Ausnahmen zwingend), 9 Meter Höhe und keine Dachformvorgabe (???)
Pinky030120.03.20 15:29
Doch, steht im Text
Maartina20.03.20 15:36
11ant schrieb:

Nun verwirrst Du mich aber komplett: ich sehe eine straßenseitige Baulinie sowohl in der Fintelmann-, wie auch in der Echtermeyerstraße, zwei Vollgeschosse (nicht eingekreist, aber laut Text mit geringen Ausnahmen zwingend), 9 Meter Höhe und keine Dachformvorgabe (???)

Genau 9m, 2 Vollgeschosse, Dachform egal.
Oh entschuldigt bitte, die 115 kniestock waren Vorgabe des Verkäufers
11ant20.03.20 15:46
Pinky0301 schrieb:

Doch, steht im Text
Ach ja, unter örtliche Vorschriften unter 2.2: "
In den allgemeinen Wohngebieten WA 18, WA 19 und WA 20.2 ist das zweite Geschoss der Gebäude mit einem Steildach zu errichten. Steildächer sind mit einem Neigungswinkel von mindestens 35° auszuführen."
Maartina schrieb:

Oh entschuldigt bitte, die 115 kniestock waren Vorgabe des Verkäufers
Welches Anbieters denn überhaupt ?
Also wenn wir hier vom besonderen Berlin-brandenburgischen Vollgeschoss ausgehen, und die "II" nicht als "II+D", sondern als "II inklusive Schrägdach-DG" interpretieren, würde das die Dachneigung in der Tat auf das OG und nicht wie sonst bei "II" den Spitzboden darüber beziehen. Aber in 9 Metern Höhe sehe ich den Kniestock dann ganz und gar nicht bei 115 begrenzt. Da muß der "Architekt" aber schon ein ziemlicher Pflamenaugust sein, da nicht mehr rauszuholen: wir haben es hier praktisch mit einem zwar geneigtdachpflichtigen, aber dennoch gut nutzbaren Vollgeschoss-OG zu tun. Da geht mehr, wenngleich ich das dennoch nicht als Einladung zur separaten Ankleide sehe
Ich sachma "call 4 " - mach´ doch ´mal bitte ein Drahtkantenmodell des aus Deiner Sicht möglichen Hausvolumens
Maartina20.03.20 16:07
11ant schrieb:

Ach ja, unter örtliche Vorschriften unter 2.2: "
In den allgemeinen Wohngebieten WA 18, WA 19 und WA 20.2 ist das zweite Geschoss der Gebäude mit einem Steildach zu errichten. Steildächer sind mit einem Neigungswinkel von mindestens 35° auszuführen."

Welches Anbieters denn überhaupt ?
Also wenn wir hier vom besonderen Berlin-brandenburgischen Vollgeschoss ausgehen, und die "II" nicht als "II+D", sondern als "II inklusive Schrägdach-DG" interpretieren, würde das die Dachneigung in der Tat auf das OG und nicht wie sonst bei "II" den Spitzboden darüber beziehen. Aber in 9 Metern Höhe sehe ich den Kniestock dann ganz und gar nicht bei 115 begrenzt. Da muß der "Architekt" aber schon ein ziemlicher Pflamenaugust sein, da nicht mehr rauszuholen: wir haben es hier praktisch mit einem zwar geneigtdachpflichtigen, aber dennoch gut nutzbaren Vollgeschoss-OG zu tun. Da geht mehr, wenngleich ich das dennoch nicht als Einladung zur separaten Ankleide sehe
Ich sachma "call 4 " - mach´ doch ´mal bitte ein Drahtkantenmodell des aus Deiner Sicht möglichen Hausvolumens


Die ankleide haben wir auch erst vor Kurzem eingeplant, da mein Mann Allergiker ist und wir deshalb gerne Schränke und Umziehen aus dem Zimmer verbannt haben wollen.

Anbieter ist propotsdam und die eingereichten Planunterlagen kommen zum notariellen Kaufvertrag.
wrobel20.03.20 16:13
Maartina schrieb:



Komplett neu planen mögen wir eigentlich nicht, da wir schon sehr viel Mühe und Anstrengung rein gesteckt haben und langsam einfach keine Ideen mehr haben.


Moin

und nochmals sorry, aber das ist so ziemlich das schlechteste Argument so einen schlechten Entwurf umzusetzen.


Olli
vollgeschossekniestockankleide