ᐅ Verbesserungsvorschläge Einfamilienhaus 137 qm GF mit Einliegerwohnung
Erstellt am: 03.01.20 18:08
Pinky030120.03.20 13:42
Was mir noch einfällt bezüglich Kundenbesuch: darf man das überhaupt im Wohngebiet?
Maartina20.03.20 14:01
Pinky0301 schrieb:
Es ist halt schon ne ganze Menge, was ihr auf der kleinen Fläche plant. Finde den Grundriss viel zu verschachtelt, schlecht nutzbar, zu klein und ungemütlich.
Was macht dein Mann denn? Wofür muss das Büro herhalten? Wieso braucht es da eine Dusche? Kann man vielleicht das Büro streichen und in einer Art Gartenhütte einrichten?
Wer ist ein halbes Jahr lang Gast?
Die Wohnung für die Mutter: soll die nicht halbwegs barrierefrei sein? Z. B. das Bad ist doch in der Hinsicht eine Zumutung. Dann gibt es eine Terrasse, um da von der Küche aus hinzukommen muss man aber einen Umweg machen, obwohl sie direkt nebendran ist.
Soll es jetzt eigentlich ein 1- oder 2-Geachosser werden? Was darf es sein? Es fehlt immer noch ein Bebauungs- und/oder Lageplan. Wo sind denn die Himmelsrichtungen oder hab ich da was übersehen?Grundflächenzahl 0,3
Grundstück 21,5*21,4m.
Es sind Zweigeschosser erlaubt, wobei das zweite Geschoss mit einem Steildach zu errichten ist. Firsthöhe Max 9m.
Nein Himmelsrichtungen sind tatsächlich nicht eingezeichnet, habe ich jetzt mal ergänzt.
Mein Schwager (11Jahre) ist ca. ein halbes Jahr Gast.
Das mit der Terrasse stimmt, vor allem da wir die Tür vom Flur zum wz gestrichen haben.. Vlt nehmen wir die Wand einfach wieder raus.
Mein Mann ist Gerichtsvollzieher. Deshalb sind wir uns auch nicht sicher, ob wir die Leute wirklich nach Hause einladen wollen.. Aber ein Arbeitszimmer braucht er so oder so daheim. Grundflächenzahl 2 ist auch schon ziemlich ausgenutzt. Zählt ein Gartenhaus dazu?
11ant20.03.20 14:20
Wohlgemerkt: es soll nur zu Deinem Besten sein, wenn wir Dich brutalstmöglich beknien, diese Pläne komplett zu zerknüllen, sie sind wirklich unheilbar konzeptloser Obermurks (und sehen ehrlich gesagt auch so aus, als hätte jemand lediglich Deinen Ursprungsplan mit wenigen Änderungen verbauzeichnert).
Und ganz wichtig: schaff´ Informationen heran (nenne z.B. den Bebauungsplan, im Format "Posemuckel Nr. 234 alter Sportplatz" - nicht als hier unerwünschter Link). Hier sind mehr als eine Handvoll regelmäßiger MitdiskutantInnen an Bord, die solche Pläne gründlich lesen und verstehen können. Eine Dachneigungsvorschrift ist beispielsweise eher "von...bis" angegeben als nur "ab" wie viel Grad; wie viele Stellplätze werden gefordert (Beispiel: Ihr bracht drei, müßt aber nur zwei, dann könnte der dritte "gefangen" sein und das Haus mehr in die Breite gehen - ob das ein Gewinn wäre, tüfteln hier die Cracks besser aus als Dein weltfremder technischer Zeichner).
Was konzeptionell gar nicht geht - und definitiv nicht damit geheilt werden kann, allen Kids Zimmertüren einzuzeichnen oder das Gästezimmer umzubenennen - sind diverse grobe Verstöße gegen absolute Essentials, angefangen von der ins Nicht-Vollgeschoss verbannten Haupt-Wohneinheit. Murks Numero Drei ist dann, diese auch noch in zu viele Einzelräume zu differenzieren. Murks Numero Zwo war, bei dieser zum Zerreißen angespannten Flächensituation auch noch die Freisitze abzuteilen. Und erzähl´ mal, wie es um die Alters- und Geschlechtermischung Deiner drei Kröten bestellt ist. Murks Numero Vier auf der nach oben offenen Liste sind die nicht übereinanderstehenden Bäder.
Konzipiere das unbedingt komplett neu - aßer der weitgehenden Ausschöpfung der möglichen Haustiefe ist hiervon nichts zu gebrauchen. Spendiere der Schwimu eine Fläche aus Rasengittersteinen, die man später schleichend upgraden kann, dann ist das Herausschneiden der Terrassen-Grundflächenzahl schon´mal abgehakt. Ich persönlich würde niiieeemals mein Bett in einen Schrank stellen, nur damit der eigentliche Kleiderschrank nicht im Schlafzimmer herumsteht. Eine Fünfpersonenwohnung in einem so kleinen Dachgeschoss verträgt keine separate Ankleide. Die Kinder würde ich überlegen, auf ein kleineres Einzel- und ein größeres Doppelzimmer zu verteilen, ggf. zieht das Größte später als Pubertier ins Büro um (wenn die Schwimu dann nicht längst mit einem Kurschatten auf die Kanaren ausgewandert ist). In dem Haus wie jetzt geplant, wird man keine Freude haben - im DG kriegt man sogar Muskelschwund von der Enge, in der man nur wie eine verschnürte Mumie durch den Flur gehen kann. Am besten schreibst Du heute Abend erst drei Sätze jeweils hundertmal bevor Du an ein neues Grundrisskonzept drangehst:
1. Die größere Wohneinheit geht nicht in die kleinere Fläche [mögliche Lösung: zusätzlich ein Außeneingang für die Schwimu, teile der Hauptwohnung ins EG]
2. Zu viele Wünsche auf kleiner Fläche führen zwangsweise zu einem Labyrinthgrundriss.
3. Komplizierte Wand- und Leitungsverläufe machen ein Haus erheblich teurer als eines mit größerer Fläche.
Schon diese drei Sätze sollten leicht nachvollziehbar machen, wieso ich das quasi vom Mars aus mit bloßem Auge erkennen kann, daß das niemals ein erfahrener freier Architekt verzapft haben kann - und ich glaube wirklich auch die allergrößten Versager dieser Zunft zu kennen
, was sagt Deine Berufserfahrung, wie viele Familiengemetzel nehmen in einer so hochkomprimierten Schachtelwohnung ihren Anfang ?
Und ganz wichtig: schaff´ Informationen heran (nenne z.B. den Bebauungsplan, im Format "Posemuckel Nr. 234 alter Sportplatz" - nicht als hier unerwünschter Link). Hier sind mehr als eine Handvoll regelmäßiger MitdiskutantInnen an Bord, die solche Pläne gründlich lesen und verstehen können. Eine Dachneigungsvorschrift ist beispielsweise eher "von...bis" angegeben als nur "ab" wie viel Grad; wie viele Stellplätze werden gefordert (Beispiel: Ihr bracht drei, müßt aber nur zwei, dann könnte der dritte "gefangen" sein und das Haus mehr in die Breite gehen - ob das ein Gewinn wäre, tüfteln hier die Cracks besser aus als Dein weltfremder technischer Zeichner).
Was konzeptionell gar nicht geht - und definitiv nicht damit geheilt werden kann, allen Kids Zimmertüren einzuzeichnen oder das Gästezimmer umzubenennen - sind diverse grobe Verstöße gegen absolute Essentials, angefangen von der ins Nicht-Vollgeschoss verbannten Haupt-Wohneinheit. Murks Numero Drei ist dann, diese auch noch in zu viele Einzelräume zu differenzieren. Murks Numero Zwo war, bei dieser zum Zerreißen angespannten Flächensituation auch noch die Freisitze abzuteilen. Und erzähl´ mal, wie es um die Alters- und Geschlechtermischung Deiner drei Kröten bestellt ist. Murks Numero Vier auf der nach oben offenen Liste sind die nicht übereinanderstehenden Bäder.
Maartina schrieb:Da gibt es nur eine einzige herausnahmefähige Wand: zwischen Wohnzimmerchen und Küche.
Wenn wir später das komplette Haus bewohnen, werden die Wände sowieso rausgenommen.
Maartina schrieb:Auch, aber nicht nur. Die Unbezahlbarkeit zieht sich wie ein roter Faden durch das ganze Haus. Die Ecken (und auch die tragende Wand um das Treppenhaus im DG, die nicht überall auf einer selbigen im EG steht) machen die Statik aufwendig, der Bauzeichner ist offenbar nicht in Deckenfeldern zu denken gewöhnt.
Wandverläufe im OG unbezahlbar aufgrund der vielen Ecken und Kanten oder?
Maartina schrieb:Die Zufahrt geht bei der Kürze nicht kleiner, und eine Garage sehe ich da in der bebaubaren Fläche nicht mehr machbar.
Die Einfahrt wird noch verkleinert. Es soll noch eine Garage folgen.
Maartina schrieb:Kniestock 115 genügt absolut, um einen Drempel vollständig zu substituieren. Statt einer Abseite einen Balkon zu machen, schlägt auf die Geschossfläche und erweist der Wohnfläche einen Bärendienst.
Den Balkon haben wir geplant, um die Schrägen im Kinderzimmer 1 etwas zu minimieren.
Maartina schrieb:Gerichtsvollzieher-Homeoffices sind in der Praxis eine Formalie und man kann weitgehend steuern, wie schwach sie frequentiert werden. Dazu gibt es ja Sprechzeiten im Amtsgericht. Kein nicht ruhestandsnaher Gv holt sich seine Kundschaft unnötig ins Haus - und auch der selektiv nur die angenehmen.
Mein Mann ist Gerichtsvollzieher.
Konzipiere das unbedingt komplett neu - aßer der weitgehenden Ausschöpfung der möglichen Haustiefe ist hiervon nichts zu gebrauchen. Spendiere der Schwimu eine Fläche aus Rasengittersteinen, die man später schleichend upgraden kann, dann ist das Herausschneiden der Terrassen-Grundflächenzahl schon´mal abgehakt. Ich persönlich würde niiieeemals mein Bett in einen Schrank stellen, nur damit der eigentliche Kleiderschrank nicht im Schlafzimmer herumsteht. Eine Fünfpersonenwohnung in einem so kleinen Dachgeschoss verträgt keine separate Ankleide. Die Kinder würde ich überlegen, auf ein kleineres Einzel- und ein größeres Doppelzimmer zu verteilen, ggf. zieht das Größte später als Pubertier ins Büro um (wenn die Schwimu dann nicht längst mit einem Kurschatten auf die Kanaren ausgewandert ist). In dem Haus wie jetzt geplant, wird man keine Freude haben - im DG kriegt man sogar Muskelschwund von der Enge, in der man nur wie eine verschnürte Mumie durch den Flur gehen kann. Am besten schreibst Du heute Abend erst drei Sätze jeweils hundertmal bevor Du an ein neues Grundrisskonzept drangehst:
1. Die größere Wohneinheit geht nicht in die kleinere Fläche [mögliche Lösung: zusätzlich ein Außeneingang für die Schwimu, teile der Hauptwohnung ins EG]
2. Zu viele Wünsche auf kleiner Fläche führen zwangsweise zu einem Labyrinthgrundriss.
3. Komplizierte Wand- und Leitungsverläufe machen ein Haus erheblich teurer als eines mit größerer Fläche.
Schon diese drei Sätze sollten leicht nachvollziehbar machen, wieso ich das quasi vom Mars aus mit bloßem Auge erkennen kann, daß das niemals ein erfahrener freier Architekt verzapft haben kann - und ich glaube wirklich auch die allergrößten Versager dieser Zunft zu kennen
, was sagt Deine Berufserfahrung, wie viele Familiengemetzel nehmen in einer so hochkomprimierten Schachtelwohnung ihren Anfang ?
Pinky0301 schrieb:Freiberufler stören m.W. auch rechtlich in einem WR nicht. Versicherungsheinis dürfen da auch am Küchentisch eine Police besprechen, so lange das Klingelschild keine Werbetafel wird. Ortsvorsteher und Gerichtsvollzieher haben regelmäßig auch häusliche (zusätzliche) Dienstzimmer, in denen ganz legal auch Sprechstunden stattfinden. Bei Schiedsmännern ist dieses Setting sogar die Regel.
Was mir noch einfällt bezüglich Kundenbesuch: darf man das überhaupt im Wohngebiet?
Maartina20.03.20 14:34
Puh, das muss ich jetzt erst mal in Ruhe durchlesen. Danke
BEBAUUNGSPLAN NR. 66 B
„NÖRDLICHE GARTENSTADT“
1. Änderung „Nordbereich“ (potsdam)
BEBAUUNGSPLAN NR. 66 B
„NÖRDLICHE GARTENSTADT“
1. Änderung „Nordbereich“ (potsdam)
11ant20.03.20 14:40
Maartina schrieb:
1. Änderung „Nordbereich“Und da gehört Euer Grundstück zum geänderten Bereich ?Sag´ mal noch die WA-Nummer dazu.
Maartina20.03.20 14:50
11ant schrieb:
Und da gehört Euer Grundstück zum geänderten Bereich ?
Sag´ mal noch die WA-Nummer dazu.Wa19
Ähnliche Themen