"unbekannte" Strom Erdleitung für Baustraße überbaubar ?

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RockyFranco

Hi,
leider haben wir bei unserem Baugrundstück auch eine böse Überraschung erlebt.
Gekauft von einer Gemeinde, baulastenfrei, unerschlossen, angeblich ohne Leitungen. Es liegt in einem nachträglich hinzugefügten Bebauungsplan Gebiet. Soweit alles vorgegeben, Baufeldbereich etc.
In unserem Fall gibt es einen ca. 200qm langen Schlauch der die Zufahrt darstellt, weiterhin am Rand einen Bereich der für Garagenbau geeignet markiert ist.
Im Rahmen der Erschließung erfuhr ich von der Energieversorgung, dass in 80cm tiefe eine 1kV Erdleitung am Grundstücksrand verläuft. Natürlich genau da wo die Baustraße hin muss, später die Zufahrt wird und auch da wo Garagen gebaut werden könnten (wollen/sollen). Weiters die Auskunft vom Versorger "nicht überbaubar".

Klar könnte man sagen, warum nicht vorher informiert...aber von der Gemeinde wußte auch keiner was. Wurde wohl Anfang der 90er verlegt, und die haben das schlichtweg verpennt.
Für mich ergibt sich jetzt folgende Situation:
- Bebauungsplan im Prinzip ungültig, weil da wo man bauen dürfte, gar nicht gebaut werden darf (Garage). Schadenersatz ?
- Garage wäre nicht mal so schlimm, die würde ich auch woanders unterbringen
- lt. Bodengutachten Fundament, müsste ca. 40cm Muttererde weg, danach ist es sandig genug. Darf ich dann 40cm darüber mit der Rüttelplatte fahren für die baustraße bzw. was bedeutet das für die Baustraßenerstellung dass eine 1kV Leitung drunter liegt ?
- Auf Anfrage beim Versorger, wenn ich sage die Leitung muss raus - ja klar, aber auf meine Kosten - sehe ich nicht ganz so. Steht nicht im Grundbuch...


riecht nach ner Riesen-Sch...e
Anwalt-Beratungstermin hab ich schon angefragt

danke
 
rick2018

rick2018

Gute Entscheidung bezüglich Anwalt.
Wenn nichts eingetragen ist sehe ich es auch so dass es nicht auf deine Kosten geht.
Für die Baustraße ist es egal ob Leitungen darunter liegen.
Würde versuchen dass die Leitung entweder entfernt wird oder umgelegt wird so dass sie deine Bebauung nicht tangiert.
 
M

MayrCh

Gekauft von einer Gemeinde, baulastenfrei, unerschlossen, angeblich ohne Leitungen.
Wirklich noch unerschlossen? Das wäre für dich sehr von Vorteil, denn sobald dein Grundstück erschlossen ist / über einen Netzanschluss verfügt, fällt das unter §12 NAV, dann wirds schwierig mit einem Beseitungsanspruch.
Wobei hier auch spannend wäre, wie die Leitung bislang gesichert war. Konzessionsverträge erstrecken sich in der Regel ja nur über Flächen, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind.

Wurde wohl Anfang der 90er verlegt
Ich bekomms aus dem Kopf nicht mehr zusammen, aber es gibt da ne Verjährungsfrist von 30 Jahren. Behalt das mal auf deinem Zettel.

Bebauungsplan im Prinzip ungültig, weil da wo man bauen dürfte, gar nicht gebaut werden darf (Garage). Schadenersatz ?
Finde ich weit hergeholt, weil Altlasten/Bodendenkmäler/Baugrundverhältnisse auch keinen direkten Einfluss auf die Gültigkeit des Bebauungsplan nehmen.

Auf Anfrage beim Versorger, wenn ich sage die Leitung muss raus - ja klar, aber auf meine Kosten - sehe ich nicht ganz so. Steht nicht im Grundbuch...
Was heißt "Anfrage"? Ein freundliches Nachfragen, was mit der Leitung passieren darf, oder eine schriftliche Aufforderung, die Leitung auf Kosten des Netzbetreibers umzulegen? (§1004 Baugesetzbuch) Liegt die Auskunft des Netzbetretreibers schriftlich vor, unter nennung der jeweiligen Rechtsgrundlagen?
 
S

Steven

Hallo

war bei mir mal so ähnlich. Eine dicke Leitung ging vom Bürgersteig über einen Bogen etwas über mein Grundstück. Der Versorger sagte mir, dass die Leitung da bleibt. Basta. Ich sagte denen, dass ich eine Firma zum umlegen bestelle und die Kosten an die weiter reiche. Zur Not mit Gericht. 2 Tage später kam ein Bautrupp des Versorgers.
Und "am Grundstück" heißt nicht auf dem Grundstück.

Steven
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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