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Es gelten die Bestimmungen der Baunutzungsverordnung, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des B-Plans Gültigkeit gehabt hat. In den verschiedenen Baunutzungsverordnung-Fassúngen gibt es durchaus unterschiedliche Berechnungsmodalitäten für die Grundflächenzahl/Geschossflächenzahl.
Und : nicht alles, was man in der gebauten Umgebung sieht, hat eine baurechtliche Genehmigung ...
Und : nicht alles, was man in der gebauten Umgebung sieht, hat eine baurechtliche Genehmigung ...