Überschreitung der Bauzeit Vertragsstrafe

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Zuletzt aktualisiert 23.04.2024
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Tassimat

Tassimat

Also hat der Ingenieur die Verzögerung verursacht, nicht die Baufirma. Somit ist die Baufirma nicht schadensersatzpflichtig.
Jetzt müsste man mal die Verträge mit dem Ingenieur ergründen, in wie weit der an Fristen usw. gebunden war und hier eine Schadensersatzpflicht überhaupt bestehen könnte.

Welchen finanziellen Schaden habt ihr nachweislich(!) durch die Verzögerung erlitten?
 
G

guckuck2

Welchen finanziellen Schaden habt ihr nachweislich(!) durch die Verzögerung erlitten?
Das ist doch wurscht, zumindest im Verhältnis zum Bauunternehmen. Genau deshalb vereinbart man Pauschalen, um eben nicht jeden Euro nachzuweisen und streitbar zu machen.
Dennoch muss der Verursacher klar sein. Wenn der Ingenieur das Gerüst hat falsch stellen lassen, geht das eher auf seine Kappe. Neben den Mehrkosten für das Gerüst sind dann ggf mangels Vereinbarung, aber Nachweise zu erbringen, ob ein Schaden eingetreten ist
 
H

Hexe3000

Das ist doch wurscht, zumindest im Verhältnis zum Bauunternehmen. Genau deshalb vereinbart man Pauschalen, um eben nicht jeden Euro nachzuweisen und streitbar zu machen.
Dennoch muss der Verursacher klar sein. Wenn der Ingenieur das Gerüst hat falsch stellen lassen, geht das eher auf seine Kappe.
Das sehe ich auch so.
Mir ist jetzt erst klar geworden, dass unser Ingenieurbüro evtl. verantwortlich ist. Dann kann man keine Vertragsstrafe von der Dachfirma fordern. Die evtl. Mehrkosten sind aber ein Schaden. Der wäre beim Ingenieur einzufordern. Müsste natürlich alles geprüfte werden. Auf jeden Fall erklären sich mir jetzt einige Aussagen des Ingenieurs sowie evtl. auch die Schlussrechnung.
Vielen Dank für eure Unterstützung.
 
Zuletzt aktualisiert 23.04.2024
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