ᐅ Überschreitung der Bauzeit Vertragsstrafe
Erstellt am: 23.11.2019 19:53
Hexe3000 23.11.2019 19:53
Guten Tag,
Unsere Baufirma hat die vertraglich vereinbarte Bauzeit um 4 Wochen überschritten. Hätte man sie mahnen müssen? Oder können wir auf die vertraglich vereinbarte Vertragsstrafe zurückgreifen? Müssen wir einen Schaden nachweisen, der uns durch die verspätete Fertigstellung entstanden ist.
Unsere Baufirma hat die vertraglich vereinbarte Bauzeit um 4 Wochen überschritten. Hätte man sie mahnen müssen? Oder können wir auf die vertraglich vereinbarte Vertragsstrafe zurückgreifen? Müssen wir einen Schaden nachweisen, der uns durch die verspätete Fertigstellung entstanden ist.
seat88 23.11.2019 19:58
Warum immer mit dem Kopf durch die Wand? Anscheinend ist der Bau abgeschlossen, anscheinend gab es auch keinen Schaden, ihr seid vielleicht schon eingezogen und gut is. Sei froh und glücklich oder willst Kapital rausschlagen weils Geld knapp wird?...
HilfeHilfe 23.11.2019 20:51
Jo keine Mahnung kein Schaden
ypg 23.11.2019 21:14
Mal davon abgesehen, dass Ihr anscheinend schon einige Jahre in Eurer Wohnung wohnt und die Abnahme war, frage ich mal: Gab es überhaupt eine solche Klausel? Es ist ja schon sehr merkwürdig, dass damals nichts kommuniziert wurde.
Hexe3000 23.11.2019 21:42
Es handelt sich um ein Mehrparteienhaus. Wir sind eine Eigentümergemeinschaft. Wenn wir größere Bauvorhaben haben, beauftragen wir ein Ingenieurbüro. Deshalb Verträge nach VOB. Bei diesem Bauvorhaben gab esim Vertrag Vertragsstrafe mit 0.25 % pro Tag Max. 5 % der Bausumme. Normalerweise bin ich eher großzügig und es wäre mir wirklich egal, ob die Fassade und das Dach hält später fertig werden. Aber es gab viele Unzufriedenheit. (SIEHE MEINEN ANDEREN BEITRAG)
Ich bin ehrenamtlich als rechnungsprüfer für die Gemeinschaft tätig und muss am Ende rede und Antwort stehen. Da will ich keinen Quatsch erzählen, sondern ohne Emotionen etwas dazu sagen. Mit halbwissen ist mir da nicht geholfen. Bin deshalb für jeden Rat dankbar, denn weder eine Firma will ich betrügen, noch die anderen Eigentümer. Deshalb frage ich.
Ich bin ehrenamtlich als rechnungsprüfer für die Gemeinschaft tätig und muss am Ende rede und Antwort stehen. Da will ich keinen Quatsch erzählen, sondern ohne Emotionen etwas dazu sagen. Mit halbwissen ist mir da nicht geholfen. Bin deshalb für jeden Rat dankbar, denn weder eine Firma will ich betrügen, noch die anderen Eigentümer. Deshalb frage ich.
Tassimat 23.11.2019 22:05
Ja, und warum ist die Bauteit um 4 Wochen überschritten? Hier muss doch erst mal haarklein belegt werden, wer Schuld ist. Und nur, wenn wirklich der Auftragnehmer schuldhaft gehandelt hat, nur dann kann es Geld geben.
Zeige ganz entspannt mit dem Finger auf die Personen, die es verbockt hat und sich um den Bau kümmert.
Hexe3000 schrieb:
Ich bin ehrenamtlich als rechnungsprüfer für die Gemeinschaft tätig
Hexe3000 schrieb:Wo ist das Problem, wenn du nur prüfst? Du beschreibst den Ist-Zustand und sagt, dass der Bauleiter hätte aktiv werden müssen, und dass evtl. überzahlt wurde. Wurde überhaupt schon bezahlt?
Da will ich keinen Quatsch erzählen, sondern ohne Emotionen etwas dazu sagen.
Zeige ganz entspannt mit dem Finger auf die Personen, die es verbockt hat und sich um den Bau kümmert.
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