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ᐅ Überdachte Terrasse als Wohnfläche anrechnen lassen?


Erstellt am: 06.12.2020 20:31

KonstantinW 08.12.2020 12:58
11ant schrieb:

Ganz schön "selbstbewußt" ;-) für jemanden, der ein Problem hat und eine Lösung angeboten bekommt. Du begehst einen Trugschluss, wenn Du aus nur einer Lösung ableitest, eine schönere müsse noch unter denen sein, die Dir noch nicht genannt wurden. (Das trifft leider nur bei Aschenputtel zu).
Ich kenne mich da aus, seit etwa vierzig Jahren, nicht so umfassend wie Escroda - aber doch ausreichend, um Dir recht sicher sagen zu können: in Deinem Fall enthält die Menge der Lösungen exakt EIN Element. Kegelst Du dieses nun qua Definition / Ausschluß "Lösungen, die kein Wolpertinger sind, gelten nicht" raus, dann wird Deine Lösungsmenge eine leere Menge.
Du hast ein in den Außenabmessungen mit dem Rumpf des EG identisches OG - diese Flächen sind also gleich groß. Das einzige, was Dein EG hier vergrößert, ist ein Freisitz - der völlig egal, ob sein Dach geschraubt, geklebt oder geschweißt mit dem Haus verbunden wird, kein geschlossener Raum wird, um voll zu zählen. Um allein mittels dieses gedeckten Freisitzes Dein Ziel zu erreichen, müßte er das EG schon um zwei Drittel vergrößern - wenn Dein Baufenster und Deine Grundflächenzahl das zuließen, wäre das immer noch ein teurer Spaß. Da solltest Du eine einfachere Lösung nicht so "stolz" von der Bettkante stoßen. Selbst Olivia Jones mit Megaheels und Hut oder Turmfrisur braucht im Dachgeschoss nicht zwingend überall Kopffreiheit im Umfang einer Raumhöhe Zweisechzig. Aber bitte - träum´ weiter. Dennoch bleibe ich gespannt auf die Genielösung, die Du uns nachher präsentieren willst - dafür schon jetzt herzlichen Dank, denn es wird viele Mitleser freuen.

wie gesagt, es ist eine Lösung, aber nicht die die wir wollen.
ich habe eine Hand voll Lösungen, die mir der Architekt genannt hat, und da ist die Kürzung des Kniestocks definitiv ganz unten.

KonstantinW 08.12.2020 13:00
Sparfuchs_:p schrieb:

Und wenn du die Terrasse als ungeheizten Wintergarten planst? Die Glasscheiben könnte man ja ,,später demontieren,, 😉 . Nur eine Idee und keine Ahnung ob das ne Lösung wäre ^^

danke dafür 🙂
wir werden die Ideen in Betracht ziehen die genannt wurden und uns demnächst mit dem Architekt zusammensetzen und schauen was er sagt.

Matthew03 08.12.2020 13:48
KonstantinW schrieb:

ich habe eine Hand voll Lösungen, die mir der Architekt genannt hat

Kannst du das mal konkretisieren?

11ant 08.12.2020 14:23
KonstantinW schrieb:

ich habe eine Hand voll Lösungen, die mir der Architekt genannt hat, und da ist die Kürzung des Kniestocks definitiv ganz unten.
Das war Yvonnes Anregung, nicht meine (weil die Kürzung schon einen schmerzhaften Umfang annehmen müßte, um Nichtvollgeschoss-wirksam zu werden - deswegen erwog ich das erst gar nicht).
Matthew03 schrieb:

Kannst du das mal konkretisieren?
Ja genau, der Inhalt dieses Nähkästchens interessiert gewiß viele Mitleser.

KonstantinW 08.12.2020 15:32
11ant schrieb:

Das war Yvonnes Anregung, nicht meine (weil die Kürzung schon einen schmerzhaften Umfang annehmen müßte, um Nichtvollgeschoss-wirksam zu werden - deswegen erwog ich das erst gar nicht).

und Ich meinte dann dazu, dass wir es so nicht wollen. Deine Aussage war dann "auch nicht wenn es die Lösung ist?"

Matthew03 schrieb:

Kannst du das mal konkretisieren?

sobald wir die Tage alles mit dem Architekten besprochen haben, zähle ich die anderen Ideen auf.


.. nochmal zu der Terrasse, im Anhang ist ein Entwurf von bekannten, bei denen das so mit der Geschossigkeit anerkannt wurde.
Damit die Mitleser auch was sehen 😉

Querschnitt eines zweigeschossigen Holzhauses mit Dachkonstruktion und Treppe

11ant 08.12.2020 15:44
KonstantinW schrieb:

und Ich meinte dann dazu, dass wir es so nicht wollen.
Nein, so hattest Du meinen Beitrag #13 beschieden - (zumindest mir gegenüber) nicht die Anregung von Yvonne mit dem gekürzten Kniestock. Ich sprach von niedrigeren Räumen, wenn man denn schon schräge Decken ausschlösse.
architektkürzung