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ᐅ Überdachte Terrasse als Wohnfläche anrechnen lassen?


Erstellt am: 06.12.2020 20:31

KonstantinW 07.12.2020 23:54
11ant schrieb:

... aber auf meinen Beitrag #13 reagieren ;-)

wenn du das möchtest...

11ant schrieb:

Das ist ungewöhnlich - ist das gewiß keine Fehlinterpretation ?

Nein. Südlicher Teil vom Gebiet nur flache- bis flachgeneigte Dächer (bis 15°) und nördlicher Teil alles was eine größere Neigung hat.

11ant schrieb:

Dann werden sie niedriger werden müssen.

wollen wir so nicht..

11ant schrieb:

Die werdet Ihr nicht bekommen.

Dann wird es wohl ohne Lösung gehen müssen 😉

11ant schrieb:

ich vermute jedoch: dann wird sie nicht grenzständig sein dürfen (?)

desswegen meinte auch, dass das nix mit der Garage wird, so wie ich sie plane

Technische Zeichnung eines Hausquerschnitts mit Dachgiebel, Treppe, Maßlinien und Fundament.

11ant 08.12.2020 00:01
KonstantinW schrieb:

wollen wir so nicht..
Auch nicht, wenn´s die Lösung wäre ?

KonstantinW 08.12.2020 00:09
11ant schrieb:

Auch nicht, wenn´s die Lösung wäre ?

Es ist eine Lösung, aber nicht DIE Lösung 😉

Also abwarten..
entweder gibt es jemanden der sich da noch auskennt, oder aber wir setzen uns mit dem Architekten hin, und am Ende kann ich euch dann vom Gegenteil überzeugen. Wenn alles abgesegnet wurde 🙂

sascha-t4-le 08.12.2020 10:28
Moin,
noch was zur Info:
in der HE-HBO von 2006 stand noch folgendes drin:

"Die Flächen von in Gebäuden integrierten Garagen werden hinzugerechnet. Flächen von angebauten Garagen bleiben bei der Bemessung der Fläche unberücksichtigt. Wegen der allein planungsrechtlichen Bedeutung des Vollgeschossbegriffs kommt es bei der Beurteilung, ob die Garage integriert ist, auf das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes an und nicht auf die bautechnische Trennung zwischen Garagennutzung und sonstiger Nutzung."

Und ich bin der Meinung, dass auch Grenzgaragen gemeint sind. Evtl. haben die sich zu weit aus dem Fenster gelehnt, in der neuen Ausgabe wurde diese Aussage entfernt.

genauso war in 2006 der nachfolgende Text drin, auch der ist rausgeflogen. Ist für mich etwas seltsam. Ich denke da sollte die Verantwortung auf den Bauherren bzw. Architekten übertragen werden.

"Die “Brutto-Grundfläche des darunter liegenden Geschosses” bemisst
sich entsprechend DIN 277 Teil 1 nach den Außenkanten bzw. Außenflächen
der Gebäudeumfassungswände oder – soweit das Geschoss keine Gebäude-
umfassungswände aufweist – nach den Außenkanten bzw. Außenflächen der
das Geschoss begrenzenden Bauteile. Das bedeutet:
• Flächen von Gebäudeteilen, die über die Gebäudeumfassungswände
hinausragen, z.B. Balkone, bleiben bei der Bemessung der Brutto-
Grundfläche außer Betracht; das gilt nicht, soweit Balkone überdacht
sind und nicht für überdachte Terrassen,
• Flächen, die hinter der Flucht der Außenwand zurückliegen, z.B. von
Loggias, werden in die Bemessung der Brutto-Grundfläche einbezo-
gen."

mfg

11ant 08.12.2020 12:40
KonstantinW schrieb:

Es ist eine Lösung, aber nicht DIE Lösung [...] entweder gibt es jemanden der sich da noch auskennt,
Ganz schön "selbstbewußt" ;-) für jemanden, der ein Problem hat und eine Lösung angeboten bekommt. Du begehst einen Trugschluss, wenn Du aus nur einer Lösung ableitest, eine schönere müsse noch unter denen sein, die Dir noch nicht genannt wurden. (Das trifft leider nur bei Aschenputtel zu).
Ich kenne mich da aus, seit etwa vierzig Jahren, nicht so umfassend wie Escroda - aber doch ausreichend, um Dir recht sicher sagen zu können: in Deinem Fall enthält die Menge der Lösungen exakt EIN Element. Kegelst Du dieses nun qua Definition / Ausschluß "Lösungen, die kein Wolpertinger sind, gelten nicht" raus, dann wird Deine Lösungsmenge eine leere Menge.
Du hast ein in den Außenabmessungen mit dem Rumpf des EG identisches OG - diese Flächen sind also gleich groß. Das einzige, was Dein EG hier vergrößert, ist ein Freisitz - der völlig egal, ob sein Dach geschraubt, geklebt oder geschweißt mit dem Haus verbunden wird, kein geschlossener Raum wird, um voll zu zählen. Um allein mittels dieses gedeckten Freisitzes Dein Ziel zu erreichen, müßte er das EG schon um zwei Drittel vergrößern - wenn Dein Baufenster und Deine Grundflächenzahl das zuließen, wäre das immer noch ein teurer Spaß. Da solltest Du eine einfachere Lösung nicht so "stolz" von der Bettkante stoßen. Selbst Olivia Jones mit Megaheels und Hut oder Turmfrisur braucht im Dachgeschoss nicht zwingend überall Kopffreiheit im Umfang einer Raumhöhe Zweisechzig. Aber bitte - träum´ weiter. Dennoch bleibe ich gespannt auf die Genielösung, die Du uns nachher präsentieren willst - dafür schon jetzt herzlichen Dank, denn es wird viele Mitleser freuen.

Sparfuchs77 08.12.2020 12:47
Und wenn du die Terrasse als ungeheizten Wintergarten planst? Die Glasscheiben könnte man ja ,,später demontieren,, 😉 . Nur eine Idee und keine Ahnung ob das ne Lösung wäre ^^
din 277garagenbemessunggrundflächearchitektenaußenkantenaußenflächengeschossbalkone