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ᐅ Überdachte Terrasse als Wohnfläche anrechnen lassen?


Erstellt am: 06.12.20 20:31

KonstantinW07.12.20 11:37
ypg schrieb:

Originelle Idee! Habt ihr keinen Architekten?
Zu Deiner Frage hinsichtlich der Geschossigkeit und Möglichkeiten fehlt das OG, Schnitte und/oder Ansichten sind nicht wirklich nötig.
Ansonsten einfach mal den Kniestock verkleinern.


Architekt haben wir, dieser sagte das bisher so die Terrassen von den anderen Städten immer anerkannt wurden.

Obergeschoss-Grundriss eines Hauses mit Flur, Treppe, Bad, Küche und Schlafzimmern.
ypg07.12.20 12:01
KonstantinW schrieb:

was meinst du mit Kniestock ? Kenne mich bei den Begrifflichkeiten nicht so aus :/

Kniestock. Der ist ja Konstruktionsmittel, um sich von der Eingeschossigkeit zur 2-Geschossigkeit abzugrenzen.
Hier bedingt machbar. Man müsste die Duschen etwas versetzen.
(Im Elternbereich eh mal über die Abfolge des morgendlichen Tageswerk nachdenken und den Zugang Schlaf/Ankleide/Bad überdenken. Da Du aber nicht den Grundriss besprechen möchtest, geh ich da auch weiter nicht drauf ein)
KonstantinW07.12.20 12:48
Also Dachneigung bei uns darf höchstens 15° sein. Und schräge Decken wollen wir nicht haben.
Deshalb brauchten wir auch die Lösung mit der Terrasse.
rbommes07.12.20 13:01
Du könntest es ggf. als Staffelgeschoss aufsetzen. Dann hast du aber oben einen Flächenverlust.
Oder du ziehst wirklich die Betondecke etwas raus als mögliche Überdachung.
Aber zu Bedenken: Bei uns im Baugebiet hat auch ein Bauherr die Grenzen sehr weit ausgelegt und ist damit irgendwie durchgekommen. Das Ergebnis: Ein Haus passt einfach nicht ins Bild des Baugebietes und alle, die sich an die Regeln gehalten haben sind angefressen.
KonstantinW07.12.20 13:17
rbommes schrieb:

Du könntest es ggf. als Staffelgeschoss aufsetzen. Dann hast du aber oben einen Flächenverlust.

hm.. ne. Aber Danke für den Vorschlag, trotzdem finden wir das das dann nicht mehr aussieht wenn wir ein Staffelgeschoss haben.
KonstantinW07.12.20 13:18
Wäre es mit so einer Terrassenüberdachung möglich??

Laut der Aussage der Stadt soll es ja eindeutig ein Bauteil des Hauses sein, damit die Geschossigkeit angerechnet wird.

wollte dazu mal eure Meinung wissen, bevor wir den Architekten anhauen, und dann die Bauanzeige wieder abgeben..

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