ᐅ Überdachte Terrasse als Wohnfläche anrechnen lassen?
Erstellt am: 06.12.2020 20:31
11ant 07.12.2020 17:07
Zeig´ mal noch den Schnitt dazu.
KonstantinW schrieb:Das ist ungewöhnlich - ist das gewiß keine Fehlinterpretation ?
Also Dachneigung bei uns darf höchstens 15° sein.
KonstantinW schrieb:Dann werden sie niedriger werden müssen.
Und schräge Decken wollen wir nicht haben.
KonstantinW schrieb:Die werdet Ihr nicht bekommen.
Deshalb brauchten wir auch die Lösung mit der Terrasse.
Ysop*** 07.12.2020 18:01
Vielleicht weiß Rat? Ich würde aber auch sagen, dass deine Ideen nicht funktionieren und du kein Vollgeschoss erreichen wirst. Vor allem, wenn du kein Staffelgeschoss möchtest. Aus der Terrasse müsste meiner Meinung nach ein richtiger Anbau werden. Bin allerdings da kein Experte. Mich wundert eher, dass andere Städte sowas durchwinken.
KonstantinW 07.12.2020 19:34
Ysop*** schrieb:
Vielleicht weiß Rat? Ich würde aber auch sagen, dass deine Ideen nicht funktionieren und du kein Vollgeschoss erreichen wirst. Vor allem, wenn du kein Staffelgeschoss möchtest. Aus der Terrasse müsste meiner Meinung nach ein richtiger Anbau werden. Bin allerdings da kein Experte. Mich wundert eher, dass andere Städte sowas durchwinken.bin seid gestern erst hier registrier, kann noch keine Unterhaltung beginnen :/
Tassimat 07.12.2020 19:56
Ist der Mitarbeiter der Stadt jemand, mit dem man reden kann? Der sollte dir die relevanten Paragraphen der Bauordnung mitteilen können und dir auch direkt sagen, welche Formen er prinzipiell anrechnen kann bzw. will und welche so gar nicht. Mit Glück kommtst du so auf einen schnellen Konsens mit der Stadt. Nutzte die Sprechstunden, bzw. rufe da an.
Ansonsten musst du den harten Weg über konkrete Paragraphen der Bauordnung und diversen Ausführungsrichtlinien usw. gehen und haarklein deine Berechnung mit einer konkreten Rechtsgrundlage versehen.
Ansonsten musst du den harten Weg über konkrete Paragraphen der Bauordnung und diversen Ausführungsrichtlinien usw. gehen und haarklein deine Berechnung mit einer konkreten Rechtsgrundlage versehen.
sascha-t4-le 07.12.2020 22:14
Wenn das durchgeht, fresse ich ein Besen.
In Hessen kann oder könnte man die Garage für die geschossigkeit des og mit anrechnen, aber, so heiß es, die Garage muss im Gebäude integriert sein und optisch eine Einheit ergeben, (Zitat vergessen).
So wie du planst, wird das aber nix mit der Garage.
In Hessen kann oder könnte man die Garage für die geschossigkeit des og mit anrechnen, aber, so heiß es, die Garage muss im Gebäude integriert sein und optisch eine Einheit ergeben, (Zitat vergessen).
So wie du planst, wird das aber nix mit der Garage.
11ant 07.12.2020 22:46
KonstantinW schrieb:
kann noch keine Unterhaltung beginnen... aber auf meinen Beitrag #13 reagieren ;-)sascha-t4-le schrieb:
In Hessen kann oder könnte man die Garage für die geschossigkeit des og mit anrechnen, aber, so heiß es, die Garage muss im Gebäude integriert sein und optisch eine Einheit ergeben,ich vermute jedoch: dann wird sie nicht grenzständig sein dürfen (?)Ähnliche Themen