B
Bauherrin123
Hallo zusammen,
das Ergebnis der Bauvoranfrage ist da und ich bin froh gefragt zu haben:
Terrassen kein Problem, solange ich GRZ einhalte. Die haben es mir nicht ausgerechnet, wieviel Fläche ich noch versiegeln darf, ich han es selbst gemacht, also ich könnte noch aehr viel versiegeln laut meiner Rechnung, sodass daa Problem mut der Terrassengrösse ea nicht mehr gibt. Problem macht die Baugrenze. Ich habe das Haus so, das wenn ich auf die Terrasse gehe, habe ich nach 150cm die Baugrenze. Die Terrassenüberdachung erlauben sie mir, auf 3m zu bauen in der tiefe, aber nicht auf 4m. Jetzt wird hier im Forum ein Schittsturm losgehen, wenn ich hier schreibe, dass ich Widerspruch eingelegt habe. Städtebaulich spricht nichts dagegen,da man es garnicht aehen würde, es liegt hinten, und zum Nachbarn (er hat eine 3mtiefe) wäre es 1.mehr, dennoch ist bei einer Glasüberdachung in offener weise nicht mit verschattung zu rechnen. Da wäre Zypressen die ich anoflanzen darf an der Grenze,bzw. 50cm Abstand zur Grenze, die dann 3m hoch wachsen, eher ein Problem für den Nachbarn.
Mal schauen wie das Ergebnis wird. Ich hatte eigentlich angerufen und wollte er im Vorfeld klären, aber das Amt arbeitet nicht vernünftig, gibt keine Auskunft,... alles muss schriftlich laufen.
das Ergebnis der Bauvoranfrage ist da und ich bin froh gefragt zu haben:
Terrassen kein Problem, solange ich GRZ einhalte. Die haben es mir nicht ausgerechnet, wieviel Fläche ich noch versiegeln darf, ich han es selbst gemacht, also ich könnte noch aehr viel versiegeln laut meiner Rechnung, sodass daa Problem mut der Terrassengrösse ea nicht mehr gibt. Problem macht die Baugrenze. Ich habe das Haus so, das wenn ich auf die Terrasse gehe, habe ich nach 150cm die Baugrenze. Die Terrassenüberdachung erlauben sie mir, auf 3m zu bauen in der tiefe, aber nicht auf 4m. Jetzt wird hier im Forum ein Schittsturm losgehen, wenn ich hier schreibe, dass ich Widerspruch eingelegt habe. Städtebaulich spricht nichts dagegen,da man es garnicht aehen würde, es liegt hinten, und zum Nachbarn (er hat eine 3mtiefe) wäre es 1.mehr, dennoch ist bei einer Glasüberdachung in offener weise nicht mit verschattung zu rechnen. Da wäre Zypressen die ich anoflanzen darf an der Grenze,bzw. 50cm Abstand zur Grenze, die dann 3m hoch wachsen, eher ein Problem für den Nachbarn.
Mal schauen wie das Ergebnis wird. Ich hatte eigentlich angerufen und wollte er im Vorfeld klären, aber das Amt arbeitet nicht vernünftig, gibt keine Auskunft,... alles muss schriftlich laufen.