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ᐅ Terrassenmauer zum Nachbar - Was sollen wir beachten?


Erstellt am: 10.07.25 18:48

ypg18.07.25 23:58
Bauherrin123 schrieb:

darf ich an meiner Grenze zum Nachbar, 2m hoch 4 m lang bauen?
Nein.
Bauherrin123 schrieb:

Bin ich rechtlich an etwas gebunden?
Ja, siehe #7, 17 .. hatten wir alles, muss die Leserin nur auch mal verstehen.
ypg schrieb:

1,80 ist wahrscheinlich, wie überall in den LBOs und Nachbarschaftsgrdetzen festgelegt, das Limit auf der Grundstücksgrenze und muss somit reichen!
nordanney schrieb:

Guckst Du Nachbarschaftsrecht und Gesetz 😉. Oder Bebauungsplan. Oder Satzung der Stadt.
Bauherrin123 schrieb:

Ich kann nicht mot dem Nachbarn was teilen.
Du teilst mit ihm eine Hauswand, eine Gartengrenze und somit Dein Leben mit ihm.
Bauherrin123 schrieb:

IWir haben.alles versucht aber der Nachbar ist assozial
Was meinst Du damit? Nur weil er nicht will wie Du willst, ist er asozial?
Für mich wäre hier der, der unbedingt seinen Willen durchsetzen will, obwohl er damit die Gesetze beugt, asozial - jmd. der sich nicht den geregelten Normen anpassen kann, weil er damit nicht sozial ist.

Meine persönliche Meinung zu dieser Situation: Ich finde es schon sehr crazy und überzogen, sich so um diese wenigen Zentimeter zu echauffieren, dass man noch nicht mal mehr einen richtigen Satz in einem Forum schreiben kann. Ja mei, lass doch Deinen Mann 1,90 sein. Das bedeutet doch nicht im Umkehrschluss, dass der Müller die Blicke über die Mauer wirft oder werfen kann. Ich denke mal, der hat sein eigenes Leben zu meistern, als sich mit Euch zu beschäftigen. DER will es korrekt, und das ist doch dann gut so. Ein Mittelreihenhaus hat outdoor immer etwas mehr Nachteile als die Endreihenhäuser. Man muss jetzt keine übertriebene Rücksicht auf den Mitte-Müller nehmen, aber das heißt nicht im Umkehrschluss, dieses kindliche „ich will, ich will“ rauszuhauen.
Mein Tipp: Vielleicht solltet Ihr Euch beizeiten nach einem Einfamilienhaus umschauen.
Das kann ja mit Euch nicht gut gehen.
Bauherrin12319.07.25 00:21
ypg schrieb:

Nein.

Ja, siehe #7, 17 .. hatten wir alles, muss die Leserin nur auch mal verstehen.




Du teilst mit ihm eine Hauswand, eine Gartengrenze und somit Dein Leben mit ihm.

Was meinst Du damit? Nur weil er nicht will wie Du willst, ist er asozial?
Für mich wäre hier der, der unbedingt seinen Willen durchsetzen will, obwohl er damit die Gesetze beugt, asozial - jmd. der sich nicht den geregelten Normen anpassen kann, weil er damit nicht sozial ist.

Meine persönliche Meinung zu dieser Situation: Ich finde es schon sehr crazy und überzogen, sich so um diese wenigen Zentimeter zu echauffieren, dass man noch nicht mal mehr einen richtigen Satz in einem Forum schreiben kann. Ja mei, lass doch Deinen Mann 1,90 sein. Das bedeutet doch nicht im Umkehrschluss, dass der Müller die Blicke über die Mauer wirft oder werfen kann. Ich denke mal, der hat sein eigenes Leben zu meistern, als sich mit Euch zu beschäftigen. DER will es korrekt, und das ist doch dann gut so. Ein Mittelreihenhaus hat outdoor immer etwas mehr Nachteile als die Endreihenhäuser. Man muss jetzt keine übertriebene Rücksicht auf den Mitte-Müller nehmen, aber das heißt nicht im Umkehrschluss, dieses kindliche „ich will, ich will“ rauszuhauen.
Mein Tipp: Vielleicht solltet Ihr Euch beizeiten nach einem Einfamilienhaus umschauen.
Das kann ja mit Euch nicht gut gehen.




Also ich hab jetzt selbst gegoogelt:

Einfriedung wenn einer sie will, kann ich sie auf meinem Grundstück vollziehen. Ich darf bis 180 cm den Zaun an der Grenze (Nicht auf der Grenze), ohne Abstand bauen.
Dann darf ich eine Mauer bis 180 an der Grenze bauen, ab 2m brauche ich die Zustimmung des Nachbar, sorry ab 181cm schon wenn ich an der Grenze oder auf der Grenze bauen will. Ich kamm 2m hoch bauen, muss aber 50cm Abstand halten. Hab eben nachgelesen und so gilt es für RLP.


Wo habe ich ich will ich will? ich baue die Mauer dünner, obwohl ich breiter wollte, kürzer 3 statt 4m weil Müller das wollte, tiefer, weil müller das wollte, auf das Fundament, das ich neu haben wollte, aber müller wollte es so, als einzige Kompromiss besteh ich auf die 5cm, ist auch mein gutes Recht und gesund, Grenzen zu setzen wenn es mir zu viel wir. Müller Hebeschiebetür das mittelhaus und weint jetzt, weil es nicht zugemauert werden will,.ist aber nicht mein Problem. Ich hane auch ordentlich mwhr bezahlt damit ich das eckhaus habe. Des Weiteren grillen und rauchen sie an der grenze, bei mir kommt alles raus, ich will ruhe. Er hat seine Terrasse schon gebaut und quasi keinen oder weniger Platz auf seinem Grundstück und will es unbedingt mittig bauen,damit er nicht eingeengt wird. Ich komme ihm entgegenen. ICH habe ein riesenGrundstück, hättensuch die Mauer kompkett bezhalt und auf meinem.Grundstück gebaut, ernhat aber früher schon, ohne einverstöndnis, das Fundament als seine Terrasse gebaut wurde, auf unserem Grundstpck mitgelegt, also ich werde auf die beschuldigungen nicht mehr eingehen. Ich versuche noch die entsprechenden Paragrafen rauszusuchen und hoer einzufügen, von den 7ch die Infos obem habe.
jehd19.07.25 07:12
Schau mal hier in die Broschüre zum Nachbarschaftsrecht vom zuständigen Ministerium. Da ist auch ein Teil zu Schlichtung von Streitigkeiten drin. Und die Regelungen auf Landesebene.

Für Mauern usw gelten aber wie oben gesagt dann auch lokale Regeln auf die dann in der Broschüre verwiesen wird.

Viel Glück und alles Gute für Euch und Eure Nachbarn.
chand198619.07.25 07:52
Darf ich als Reihenmittelhausbewohner mal kurz was anmerken?

Ich finde die ganze Haltung schräg:
Bauherrin123 schrieb:

Des Weiteren grillen und rauchen sie an der grenze,
Ja. Wo denn sonst im Reihenhaus? Machen wir und alle 5 Nachbarn auch ( zwei davon Raucher ). Da ist im Sommer jeden Abend mindestens 1 Grill an und jeder kriegt das mit.
Bauherrin123 schrieb:

ich will ruhe.
Wieso dann ein Reihenhaus? Egal, ob Eckhaus oder Mittellage, „Ruhe“ in Form von Abgeschiedenheit von Nachbarn gibt es hier einfach nicht. Das weiß man aber auch vorher, oder?
Bauherrin123 schrieb:

ist auch mein gutes Recht und gesund, Grenzen zu setzen wenn es mir zu viel wir.
Tatsächlich ist es nicht dein gutes Recht. Wenn der Gesetzgeber 1,80m schreibt, ist dein gutes Recht 1,80m. Nicht 1,85m und schon gar nicht 2m.

Wir haben auch 1,80m, hat der Bauträger unseres Riegels von vorneherein zwischen die Terrassen gesetzt. auf 3,2m Länge. Hätten die Nachbar links und rechts 2m hoch 4m lang gewollt, hätten die wollen dürfen, aber nicht bekommen.
Bauherrin123 schrieb:

ICH habe ein riesenGrundstück, hättensuch die Mauer kompkett bezhalt und auf meinem.Grundstück gebaut, ernhat aber früher schon, ohne einverstöndnis, das Fundament als seine Terrasse gebaut wurde, auf unserem Grundstpck mitgelegt
Was in der Tat frech ist und auch nicht erlaubt. Eine Fehleinschätzung ist aber folgende:
Bauherrin123 schrieb:

Müller Hebeschiebetür das mittelhaus und weint jetzt, weil es nicht zugemauert werden will,.ist aber nicht mein Problem.
Doch, ist auch dein Problem. Weil man als Reihenhausbewohner ein paar Probleme einfach gemeinsam hat. Denn er wird auf jeden rechtlich verbuchbaren cm bestehen und ganz offensichtlich IST das damit auch dein Problem, du willst ja mehr.
Bauherrin123 schrieb:

ICH habe ein riesenGrundstück, hättensuch die Mauer kompkett bezhalt und auf meinem.Grundstück gebaut,
Und das ginge immer noch, wenn du nicht höher wolltest als erlaubt, so lese ich den Verlauf bisher.

Ansonsten lese ich viel, was dafür spricht, dass du überhaupt nicht der Reihenhaustyp bist, aber trotzdem habt ihr ein Reihenhaus gekauft.
Bauherrin12319.07.25 08:10
Hier ist mal ein Bild aus der Nachbarschaft, wo die Mauer unter dem Geschoss reicht, dh. deutlich über 180cm ist. Ih müsste nochmals gucken gehen, mein Mann hat es mir eben geschickt, ob es 2m oder 220 sind, bin mir nicht sicher. Und wo ist da das Problem als Mittelhaus?

Das ist hier ortsüblich! Des Weiteren bin ich im Mittelhaus aufgewachsen, aber wie gesagt, ich werde mich zum Thema Nachbar nicht rechtfertigen, dass ich genug Kompromisse eingehen. 2m ist ortsüblich, es gilt noch der Bebauungsplan, da steht es auch drin, hab eben geschaut.
Garten-Terrasse mit schwarzen Klappsesseln, blauem Sonnenschirm, Pflanzkübeln und Gras vor dem Haus.
wiltshire19.07.25 08:38
Bauherrin123 schrieb:

Was soll ich tun?

intellektuell: Dich in die Lage eines Mittelhausbewohners versetzen, bei dem wenige Zentimeter Mauerhöhe die Lichtverhältnisse im Wohhnzimmer mitbestimmen. Ist so. Wir lebten 18 Jahre in einem Reihenmittelhaus. Diese sind eh schon dunkel, da es keine Seitenfenster gibt und das Format in der Regel schmal und tief ist.

situativ: Verstehen, dass Nachbarschaft in einer Reihenhaussiedlung trotz eigener Haustüre ein engeres Zusammenleben bedeutet.

logisch: Anerkennen, dass wenn Du Ruhe willst, Du auch irgendwann Ruhe geben musst.

zielführend: Die eigene Terrasse nicht höher, sondern etwas tiefer als der Nachbar zu bauen. Dann wird auch die Mauer auf Eurer Seite höher.

und Musik hören:

"Ah, you can't always get what you want, no, no, baby
You can't always get what you want, you can't now, now
You can't always get what you want
But if you try sometimes you just might find
You just might find that you
You get what you need, oh yeah
Ah yeah, do that"
mauergrundstückmittelhausterrassereihenhausfundamenteckhausortsüblich