ᐅ Mauer auf Grundstücksgrenze
Erstellt am: 12.08.15 09:57
Bodo! schrieb:
Ich denke auch, dass der Nachbar da ran muss.So ganz stimme ich dem nicht zu!
So wie es scheint, liegt ihr in einer Mulde, also tiefer als die Straße. Nehmen wir mal 1,50 Meter.
Der Nachbar buddelt noch mal 1,50. tiefer, um den Wohnkeller zu nutzen, ihr wollt vom Ursprung des Geländes 1,50 höher. Somit muss er sich um seine Abgrabung kümmern, ihr um eure Aufschüttung. Somit könnt ihr euch zusammen tun und euch je zur Hälfte an einer gemeinsamen Mauer beteiligen.
Es steht ja nirgendwo, dass Parkraum auf dem Niveau der Straße erfolgen muss.
Mache ich einen Denkfehler?
Erst einmal vielen Dank für Eure Bemühungen! Finde ich klasse!
Hier noch eine Grafik zur besseren Verständlichkeit:
Das Problem ist: Unsere Zufahrt ist dort, wo der gelbe Pfeil ist. Im nördlichen Teil, angrenzend zum Nachbargrundstück, sieht der Bebauungsplan auch die Stellplätze vor. Dort wo der rote Pfeil ist, hat der Nachbar das Erdreich bis auf Kellerniveau abgetragen.
Hier noch eine Grafik zur besseren Verständlichkeit:
Das Problem ist: Unsere Zufahrt ist dort, wo der gelbe Pfeil ist. Im nördlichen Teil, angrenzend zum Nachbargrundstück, sieht der Bebauungsplan auch die Stellplätze vor. Dort wo der rote Pfeil ist, hat der Nachbar das Erdreich bis auf Kellerniveau abgetragen.
M
Musketier13.08.15 13:51ypg schrieb:
So ganz stimme ich dem nicht zu!
So wie es scheint, liegt ihr in einer Mulde, also tiefer als die Straße. Nehmen wir mal 1,50 Meter.
Der Nachbar buddelt noch mal 1,50. tiefer, um den Wohnkeller zu nutzen, ihr wollt vom Ursprung des Geländes 1,50 höher. Somit muss er sich um seine Abgrabung kümmern, ihr um eure Aufschüttung. Somit könnt ihr euch zusammen tun und euch je zur Hälfte an einer gemeinsamen Mauer beteiligen.
Es steht ja nirgendwo, dass Parkraum auf dem Niveau der Straße erfolgen muss.
Mache ich einen Denkfehler?Rein logisch wäre das so.
Dem Nachbarn wird nur so innerlich klar geworden sein, dass mit 3m Stützwand und schlimmstenfalls 3m Garagenwand auf der Grundstücksgrenze der Wohnkeller ein ganz dunkles Loch wird. Das wird er wohl mit aller Macht verhindern wollen.
@cuddee
Allgemein mal noch ne Frage, die zum Teil mit Deinem Anliegen zu tun hat:
Gibt es von der Gemeinde oder vom Land Bauvorschriften bzgl. der Max. Höhe einer Stützmauer?
Beispiel:
In Rheinland-Pfalz darf eine solche Mauer Max. 1,50 m hoch gebaut werden - mit Zustimmung des Nachbarn Max. 2,00 m.
Wären die Vorgaben bei Euch ähnlich, müssten also zwei Stützmauern mit nen kleinen Abstand dazwischen gesetzt werden (oder L-Steine).
z.B. bei insgesamt 3,00 m: 1,50 m Mauer (L-Stein) dazwischen 0,50 m Abstand und noch mal 1,50 m Mauer (L-Stein).
Allgemein mal noch ne Frage, die zum Teil mit Deinem Anliegen zu tun hat:
Gibt es von der Gemeinde oder vom Land Bauvorschriften bzgl. der Max. Höhe einer Stützmauer?
Beispiel:
In Rheinland-Pfalz darf eine solche Mauer Max. 1,50 m hoch gebaut werden - mit Zustimmung des Nachbarn Max. 2,00 m.
Wären die Vorgaben bei Euch ähnlich, müssten also zwei Stützmauern mit nen kleinen Abstand dazwischen gesetzt werden (oder L-Steine).
z.B. bei insgesamt 3,00 m: 1,50 m Mauer (L-Stein) dazwischen 0,50 m Abstand und noch mal 1,50 m Mauer (L-Stein).
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