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ᐅ Terrassenmauer zum Nachbar - Was sollen wir beachten?


Erstellt am: 10.07.25 18:48

Bauherrin12319.07.25 18:54
ja das tut mir leid, schreibe schnell am Handy. Ich versuche mich zu bessern, ich leide tatsächlich unter einigen Erkrankungen, dem es nur teilweise geschuldet ist, die ich hier nicht erwähnen möchte, trotzdem rechtfertigen es nicht mein Verhalten, ich bemühe mich. Entschuldigung.

Ich beschäftige mich jetzt mit Zaun:
Ich möchte meinen eigenen Zaun haben, 180 reicht, auf meiner G
Ibdk14 schrieb:

Mal eine kurze Frage an dich: Schreibst du (recht schnell) am Handy und sind deshalb so viele wirre Sätze oder eben auch einfach falsch geschriebene Wörter in deinen Beiträgen? Mir fällt es echt schwer, dir zu folgen. Alles wirkt unendlich aufgeregt und hektisch geschrieben. Falls du an Legasthenie leidest, ist das ok, aber bitte schau doch deine Beiträge nochmal an oder lass sie abchecken. Du hast hier trotzdem viel Hilfe erhalten, die anscheinend nicht so wirklich ankommt bei mir. Viele haben versucht, dich auf einen guten Weg zu bringen, aber grad hinterlässt mich dein letzter Eintrag auch wieder etwas ratlos zurück. Ich grübel noch etwas...
Was genau hast du nicht verstanden?
Ich bin jetzt an dem Zaun dran.. Ich möchte gerne 180cm Zaun auf meinem Grundstück an der Grenze bauen. Nicht auf der Grenze. Der Nachbar möchte gerne auf der Grenze 120 bauen. Unabhängig davon, welcher Zaun gebaut wird, sind wir uns nicht einig, was die Höhen angeht. Da ich aber auch keine Nerven habe für den Nachbarn und wenn es Schäden oder sonst was am Zaun später gibt, lieber alleine für meine Sachen aufkommen und haften möchte, will ich meinen Zaun an der Grenze bauen.

Frage nochmals, geht das? Ich habe mir.eben nochmals über Einfriedung den hier geschickten Beitrag durchgelesen bzw. gegoogelt. Hab nicht alles verstanden.

Hab ich es richtig verstanden, ich muss nicht einfrieden? Nachbar ist ja nicht beeinträchtigt durch uns oder sind wir verpflichtet? Sind wir beide verpflichtet, darf ich überhaupt Zaun bauen wenn er zuerst seinen Zaun auf 120 an der Grenze stellt? Müssen wir auf der Grenze bauen?
Gerddieter19.07.25 19:22
Frag ihn doch, 180 statt 120 auf der Grenze, dafür zahlst du Alles und es ist Deiner.
So wie der Herr Müller gepolt ist freut der sich vielleicht über den "Schnapper"
GD
wiltshire19.07.25 19:24
Bauherrin123 schrieb:

Du kannst ja bei dir zu allem.Ja und Amin sagen und dem Nachbarn machen lassen was er will,
Du bezeichnest es als "Drama", wenn Dein Nachbar nicht denselben Mauerabschluss will, nachdem er Dir in der Bauhöhe entgegen gekommen ist. Dazu willst Du ihm seinen Grillplatz vorschreiben und einen Zaun bauen, der 60cm höher ist, als er das wünscht. Da der nicht zu allem "ja und amen" sagt, beschimpfst Du ihn in einem öffentlichen Forum. Das ist ein no-go.
Dir scheint jegliche Verhältnismäßigkeit verloren gegangen zu sein.
Mit zu allem "ja und amen" sagen hat das nun wirklich nichts zu tun.
ypg19.07.25 19:29
Bauherrin123 schrieb:

Ich möchte meinen eigenen Zaun haben, 180 reicht,
Bauherrin123 schrieb:

Hab ich es richtig verstanden, ich muss n7cht einfrieden? Nachbar ist ja nicht beeinträchtigt durch uns oder sind wir verpflichtet?
Ja, was denn nun? Wollt IIhr/willst Du einen Zaun oder nicht, wenn man nicht muss?!
Ich denke, Ihr habt kleine Kinder, da setzt man doch wohl einen Zaun!
Ihr könnt beide an der Grenze einen Zaun setzen, der eine so, der andere so. Ob das sinnvoll ist?!
Ich schreibe übrigens auch nur auf Handy, aber kann klar denken, sodass man das lesen kann, was ich schreibe.
Die letzten Beiträge und Gedankengänge sind wohl eher an Deinen Mann gerichtet, der Dir nicht mehr zuhört?
Bauherrin12319.07.25 19:46
ypg schrieb:

Ja, was denn nun? Wollt IIhr/willst Du einen Zaun oder nicht, wenn man nicht muss?!
Ich denke, Ihr habt kleine Kinder, da setzt man doch wohl einen Zaun!
Ihr könnt beide an der Grenze einen Zaun setzen, der eine so, der andere so. Ob das sinnvoll ist?!
Ich schreibe übrigens auch nur auf Handy, aber kann klar denken, sodass man das lesen kann, was ich schreibe.
Die letzten Beiträge und Gedankengänge sind wohl eher an Deinen Mann gerichtet, der Dir nicht mehr zuhört?
Ich möchte die gesetzes Lage verstehen, was ich muss und was ich darf. Ich möchte natürlich einen Zaun baun, habe ich ja jetzt mehrfach geschrieben. 180 gross auf meinem Grundstück an der Grenze. Der Nachbar hat es eilig, wir wollen erst nächstes Jahr bauen. Ich bestehe nicht darauf, dass er auf seiner Seite baut, er kann gerne es dann lassen. Ich möchte nur nicht, dass er auf seiner Seite 120 baut und dann wor 180 auf unserer Seite nicht dürfen, weil Doppeltzaun nicht erlaubt ist.
wiltshire schrieb:

Du bezeichnest es als "Drama", wenn Dein Nachbar nicht denselben Mauerabschluss will, nachdem er Dir in der Bauhöhe entgegen gekommen ist. Dazu willst Du ihm seinen Grillplatz vorschreiben und einen Zaun bauen, der 60cm höher ist, als er das wünscht. Da der nicht zu allem "ja und amen" sagt, beschimpfst Du ihn in einem öffentlichen Forum. Das ist ein no-go.
Dir scheint jegliche Verhältnismäßigkeit verloren gegangen zu sein.
Mit zu allem "ja und amen" sagen hat das nun wirklich nichts zu tun.
Was bringt dein Beitrag jetzt? Ich will mich gar nicht rechtfertigen müssen, auf deine persönliche Angriffe kann ich verzichten. Qo habe ich wem einen Grillplstz vorgeschrieben?
Man darf auf der Grenze bis 2m bauen, ich habe mich mit ihm mich dann auf 186 geeinigt, er wollte dann nur noch 180, dann gibg der Krieg los, das wir auf unsere 186 bestanden. Es ist kein wirkliches entgegenkommen. Er baut das Fundament ohne unsere Einverständnis auf underem Grundstück, wir haben es dann geduldet und darauf gebaut,.natürlich auch nachträglich bezahlt. Warum soll ich nicht auf verhältnismässig normalen Sichtschutz bestehen, dafür bin ich bereit es auf meinem Grundstück und auf meinen Kosten zu bauen. Es ist völlig Legitim. Auf jegliche persönöiche Angriffe werde ich nicht mehr eingehen. Du darfst gerne auf deine Kommentare verzichten, bzw. diesen Thread ignorieren. Wie du wünschst.
Gerddieter schrieb:

Frag ihn doch, 180 statt 120 auf der Grenze, dafür zahlst du Alles und es ist Deiner.
So wie der Herr Müller gepolt ist freut der sich vielleicht über den "Schnapper"
GD
Ich warte noch ab, weil auch auf der anderen Seite der Nachbar 180 will und auf garkeinen Fall drunter bauen möchte, da er ebenfalls genervt ist vom Herrn Müller und mit Kindern in Ruhe im Garten sitzen möchte. Soll er sich erst da bekriegen, zum Zaun möchte ich mich erstmals absichern was ich wirklich darf, dann schau ich, was der Nachbar will, ändert ja auch alle par Minuten Seite Meinung. Ist er bereit für 180, werde ich es ihm trotzdem anbieten, wie du es schreibst, damit ich einheitlich habe. Er will es aber auch einheitlich, weis nicht wie er entscheidet.
nordanney19.07.25 20:05
Bauherrin123 schrieb:

Frage nochmals, geht das?
Fangen wir mal mit dem Zaun auf der Grenze an. Den kann Dein Nachbar als übliche Einfriedung fordern und Du musst Dich mit 50% an den Kosten beteiligen. Einigt Ihr Euch nicht auf einen Zaun, so musst Du "nur" die Kosten (50%) der ortsüblichen Einfriedung bezahlen.

Daneben geht es um einen weiteren Zaun hinter der gemeinsamen Einfriedung. Der ist auch möglich, Du solltest aber etwas Abstand zum Zaun auf der Grenze halten. Daneben darf der Zaun den Nachbarn nicht schikanieren bzw. eine "unzumutbare Beeinträchtigung" sein. Also eine 2m hohe Betonwand als Zaun würdest Du wahrscheinlich auf Verlangen wieder abreißen müssen. Ein normaler Zaun (Doppelstabmatte o.ä.) in z.B. 50cm Abstand sind bis 2m Höhe erlaubt.

Einschränkung: Schau in den Bebauungsplan, dort können vom Nachbarschaftsrecht abweichende Regelungen getroffen werden.
zaungrundstückeinfriedungverpflichtet