N
nordanney
Zur Frage, wo das Gefälle genau beschrieben steht:
Dazu gibt es meines Wissens für Terrassen keine konkreten verbindlichen Vorgaben (analog DIN o.ä.). Aber ein Gefälle gehört zu den anerkannten Regeln der Technik. Dabei orientiert man sich an der DIN für (Flach)dächer mit m.W. 2% sowie den offiziellen Fachregeln des Dachdeckerhandwerks und des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes, die ebenfalls 2% vorsehen.
Beim Steinterrassen auf Split usw. bin ich auch dabei, dass ein Gefälle zwingend ist. Bei aufgeständerten Terrassen (also Stein auf Stelzlagern oder Holzterrasse) würde ich niemals ein Gefälle verbauen, da nur marginal Wasser dort stehen bleibt und 98% durch die Fugen und den darunter liegenden Aufbau abgeleitet werden (auch eigene Erfahrung aus zig eigenen Terrassen und von Terrassenbauern).
Dazu gibt es meines Wissens für Terrassen keine konkreten verbindlichen Vorgaben (analog DIN o.ä.). Aber ein Gefälle gehört zu den anerkannten Regeln der Technik. Dabei orientiert man sich an der DIN für (Flach)dächer mit m.W. 2% sowie den offiziellen Fachregeln des Dachdeckerhandwerks und des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes, die ebenfalls 2% vorsehen.
Beim Steinterrassen auf Split usw. bin ich auch dabei, dass ein Gefälle zwingend ist. Bei aufgeständerten Terrassen (also Stein auf Stelzlagern oder Holzterrasse) würde ich niemals ein Gefälle verbauen, da nur marginal Wasser dort stehen bleibt und 98% durch die Fugen und den darunter liegenden Aufbau abgeleitet werden (auch eigene Erfahrung aus zig eigenen Terrassen und von Terrassenbauern).