Sorgen berechtigt oder nicht?

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Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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G

guckuck2

Willkommen im Neubaugebiet. Du wirst froh sein, wenn auch deine Gewerke sich mal etwas ausbreiten dürfen. Das ist ganz normal. Sobald was im Weg ist, wird es normalerweise auch geräumt.
Da du aktuell nicht Eigentümer bist, muss dich auch niemand fragen.

Kleine Kinder haben auf Baustellen nichts verloren, gewöhn dich daran. Wenn du den Knirps mitnehmen musst, im Auto lassen oder keine Sekunde aus den Augen. Kein Spielplatz!
Sobald es deins ist, kannst du die Leute anpflaumen und auf Sicherheit auf der Baustelle verweisen. Bretter mit Nägeln sind fahrlässig, da ist ein beherzter Ton durchaus angemessen.
Absichern tust du dich ab Gefahrenübergang mit einer Haftpflichtversicherung.
 
H

Hausbau2019

Sobald ihr Eigentümer seid, haftet ihr wenn auf eurem Grundstück etwas passiert. Ich würde hier gar nicht groß rum diskutieren. Die Gemeinde hat euch ein geräumtes Grundstück zu übergeben. Wenn ihr das nicht vor dem Kauf klärt, müsst ihr euch selbst um die Entsorgung kümmern.
 
W

WingVII

In unserem Baugebiet (50 Parzellen) hat wohl schon jeder mal bei jedem Erdreich zwischengelagert, ich weiß aber keinen Fall, wo der Nutznießer das auch nicht wieder rechtzeitig abgefahren hat. Würd mir da jetzt nicht in die Hosen machen. Wenn da jemand aus der Reihe tanzt, dürfte der wohl in der Nachbarschaft schon mal unten durch sein.
 
JaAberNein

JaAberNein

Willkommen im Neubaugebiet. Du wirst froh sein, wenn auch deine Gewerke sich mal etwas ausbreiten dürfen. Das ist ganz normal. Sobald was im Weg ist, wird es normalerweise auch geräumt.
Da du aktuell nicht Eigentümer bist, muss dich auch niemand fragen.

Kleine Kinder haben auf Baustellen nichts verloren, gewöhn dich daran. Wenn du den Knirps mitnehmen musst, im Auto lassen oder keine Sekunde aus den Augen. Kein Spielplatz!
Sobald es deins ist, kannst du die Leute anpflaumen und auf Sicherheit auf der Baustelle verweisen. Bretter mit Nägeln sind fahrlässig, da ist ein beherzter Ton durchaus angemessen.
Absichern tust du dich ab Gefahrenübergang mit einer Haftpflichtversicherung.
Vielen Dank. Meinst du eine Bauherrenhaftpflicht, die das Grundstück auch im unbebauten Zustand schon absichert oder ist das die normale Haftpflicht, der wir dann den Grundstückskauf mitteilen müssten?
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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