Schenkung Haus mit einigen Fragezeichen

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Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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KarstenausNRW

Das ist vermutlich nicht richtig. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, ein Grundstück zu bewerten, insbesondere über einen Gutachter.
Dann nenn mir bitte mal die verschiedenen Möglichkeiten, ein unbebautes Grundstück zu bewerten. Zonierungen u.ä. gehören nicht dazu.

In meiner Berufslaufbahn kommt immer der Bodenrichtwert zum Zuge. Maximal ein Residualverfahren für einen rentierlichen Grundstückseinstand kenne ich noch - das nimmst Du aber nur für den Grundstücksankauf im Rahmen einer bereits geplanten Bauträgermaßnahme oder Projektentwicklung.

Ein Gutachter wird immer auf den Bodenrichtwert reflektieren, sofern vorhanden. Ansonsten Vergleichsbodenrichtwerte aus der näheren Umgebung.
 
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karl.jonas

Ein Gutachter wird immer auf den Bodenrichtwert reflektieren
Dafür gibt es keinen Grund, der Bodenrichtwert ist ein Durchschnittswert aus der Vergangenheit und wird nicht von einem bestimmten Grundstück hergeleitet. Natürlich passt er, wenn alle umliegenden Grundstücke sehr ähnlich sind, das scheint hier aber nicht der Fall zusein. Aber ich will das garnicht weiter diskutieren, Ich würde mich freuen, wenn der TE uns dazu mitteilt, wie es bei ihm gelaufen ist.
 
K

KarstenausNRW

Dafür gibt es keinen Grund
Off topic: Es interessiert mich trotzdem als Immobilienfachwirt, wie man die Vorgaben der ImmoWertV bzw. des für die Finanzämter heranzuziehenden § 179 BewG in Verbindung mit §196 Baugesetzbuch umgehen kann. Da ich täglich mit unseren eigenen Gutachtern zu tun habe, lerne ich immer wieder gerne dazu.
 
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karl.jonas

lerne ich immer wieder gerne dazu.
Ich auch ;), und wenn du täglich damit zutun hast dann bist du sicher der bessere Fachmann (ich garnicht !). Meines Achtens muß das Finanzamt bei der Bewertung einer Immobilie immer den Einzelfall betrachten. Der Gutachterausschuss nimmt Werte aus vergangenen Verkäufen und legt diese über vermutlich ähnliche Flächen. Dabei findet keine Einzelfallbetrachtung statt. Es ist natürlich in vielen Fällen bequem (und richtig), diese Werte zu nehmen, und "Gutachterausschuss" hört sich ja auch gut an. Aber lass uns doch einfach abwarten, wie es sich beim TE weiter entwickelt.
 
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k-man2021

Wir haben einen Schenkungsvertrag mit einem Fachanwalt für Erbrecht gemacht und all unsere Fragen diskutiert. Das Nießbrauchrecht hat den Wert deutlich reduziert, FA hat alles akzeptiert.

Ich würde immer wieder zu einem Fachanwalt gehen.
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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