Schenkung Haus mit einigen Fragezeichen

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K

KarstenausNRW

Meines Achtens muß das Finanzamt bei der Bewertung einer Immobilie immer den Einzelfall betrachten.
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Das ist die gesetzliche Vorgabe, an die das Finanzamt bei Schenkung / Erbschaft gebunden ist. Sollte man - aus welchen Gründen auch immer - bei unbebauten Grundstücken davon abweichen wollen, brauchst Du schon eine hieb- und stichfeste Bewertung.
Somit nein, das FA muss immer eine pauschale Betrachtung vornehmen. Denen sind die Einzelfälle so was von sch...egal. Du musst im Zweifel den niedrigeren Wert (gerichtlich) durchboxen.
 
Musketier

Musketier

Im Rahmen der Grundsteuerwertermittlung habe ich das hier gefunden:

8. Mein Grundstück unterscheidet sich von den Grundstücken in der Umgebung. Kann ein anderer Bodenrichtwert berücksichtigt werden?

Im Bewertungsgesetz ist geregelt, dass der Bodenrichtwert anzusetzen ist, der für das Bodenrichtwertgrundstück festgelegt wurde. Individuelle Abweichungen des konkret zu bewertenden Grundstücks vom Bodenrichtwertgrundstück sind daher nicht zu berücksichtigen. Entsprechend ist es auch nicht vorgesehen, dass im Einzelfall statt eines Bodenrichtwerts nach dem Baugesetzbuch ein anderer Wert angesetzt werden kann.

Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten nur bei unterschiedlichen Entwicklungszuständen (z. B. Bauerwartungsland, Rohbauland und Bauland). Weicht der Entwicklungszustand des Bodenrichtwertgrundstücks vom zu bewertenden Grundstück ab, werden die Abweichungen vom Finanzamt durch pauschalierte Zu- oder Abschläge berücksichtigt. Sie müssen in der Erklärung nur angeben, dass es sich bei Ihrem Grundstück um Bauerwartungsland oder Rohbauland handelt, wenn im Grundsteuerportal Sachsen lediglich ein Bodenrichtwert für baureifes Land enthalten ist.
Allerdings beruft sich die Grundsteuer auf einen anderen Teil des Bewertungsgesetzes wie die Erbschafts und Schenkungssteuer.
 
G

Grundaus

Du kannst natürlich nicht den Bodenrichtwert von Grundstück nehmen wo das 2 Fam. Haus drauf steht, sondern von der nächsten Wiese / Acker Wenn der Bodenrichtwert auf Grundstücke basiert die bebaut sind oder bebaut werden können, dann gilt der Wert nicht für dein Grundstück das nicht bebaut werden kann oder darf
Wie wird denn das 2 Fam Haus genützt. Wenn ganz oder teilweise vermietet, würde ich es auf jeden Fall kaufen, dann kannst du beim Finanzamt was abschreiben und die Kosten beim Notar sind gleich. Deine Mutter kann dir das Geld ja wieder zurück schenken. Nießbrauch und Wohnrecht reduzieren den Wert um die Miete multipliziert mit der statistischen Lebenserwartung
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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