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ᐅ Rohbaufirma baut Keller kleiner als im Werksplan


Erstellt am: 28.01.2023 21:18

Allthewayup 29.01.2023 21:50
domino55 schrieb:

Mein Sachverständiger hat die Betondeckung gemessen. Ich habe ihn extra dafür und nur dafür beauftragt, als ich nach der Ausschalung der Kellerwände die Fehlstellen bemerkt habe. Einen Sanierungsplan habe ich nicht beauftragt.
Das Schreiben "eine schwarze Wanne mit einer weißen Wanne gleichzusetzen ist" wurde von der Baufirma als Antwort vorgelegt. Es stammt von irgendeinem hauseigenen "Statiker" der Baufirma (auf meiner Baustelle hat er nichts berechnet).
Gebaut wird aber nach von mir vorgelegten Architektenplan (Werksplan) und Bewehrungsplan/statische Berechnungen (von "meinem" Statiker).
Jetzt wird einiges klarer.

Erlaube mir an dieser Stelle die direkte Frage an dich, warum du das nicht im eigentlichen Thread klargestellt hast und die Kommunikation dort quasi "eingestellt" hast?
domino55 schrieb:

Ich erwarte die Übernahme von Folgekosten (z.B. die Ausführungspläne anzupassen) und eine Preisminderung. Es interessiert mich, um wie viel Geld es geht (Gerichtsurteile oder Ähnliches)
Hier nochmal zum Verständnis: Dein Sachverständiger hat dir die Mängel bescheinigt aber keinerlei Bewertungen geliefert inwiefern diese Mängel das Bauwerk für die Bodenverhältnisse untauglich machen? Dann solltest du hier noch Klarheit schaffen, denn was nützt dir selbst ein Keller für umme, wenn du ihn dann jährlich als Innenpool nutzen kannst? Finde heraus, ob der Keller überhaupt tauglich ist bzw. tauglich gemacht werden kann und mach dir erst nach Beantwortung dieser Frage Gedanken ob Schadenersatz oder nicht doch lieber Abriss.
domino55 schrieb:

Bei den mündlichen Ansprachen hat er alle Fehler abgestritten.
Erst auf die Beweise vom Sachverständiger (Betonüberdeckung) hat er reagiert und nur diese Fehler zugegeben, die der Sachverständiger beschrieben hat.
Maßabweichungen streitet er noch ab.
Der wird alles abstreiten was ihm nicht vom Sachverständigen vorgetragen wird. So ist die Realität - leider. Über die Abmessungen könnte man, wenn keine gravierenden Nachteile zu erwarten sind in Form von Preisnachlässen reden. Das bedingt aber dass das andere Thema geklärt ist.

Siehst du dich imstande das ohne Sachverständigen (der beide Themen vertritt und u.U. noch mehr) mit dem Bauunternehmer selbst zu regeln? Hast du eine Bauherrenrechtsschutz abgeschlossen? Ein telefonisches Beratungsgespräch beim Fachanwalt kostet dich keine 200€. Wenn ein Sachverständige dir beide Mängel bestätigt, würde ich an deiner Stelle ebenfalls einen RA einschalten, nur der bringt deine Forderungen in juristisch einwandfreier Form zu Papier.

domino55 29.01.2023 22:30
Allthewayup schrieb:
Erlaube mir an dieser Stelle die direkte Frage an dich, warum du das nicht im eigentlichen Thread klargestellt hast und die Kommunikation dort quasi "eingestellt" hast?
Meine Frage im Thread über Betonüberdeckung war technischer Natur: welche Variante der Sanierung zu bevorzugen. Die Antworten gingen in eine andere Richtung.
Allthewayup schrieb:
Hier nochmal zum Verständnis: Dein Sachverständiger hat dir die Mängel bescheinigt aber keinerlei Bewertungen geliefert inwiefern diese Mängel das Bauwerk für die Bodenverhältnisse untauglich machen? Dann solltest du hier noch Klarheit schaffen, denn was nützt dir selbst ein Keller für umme, wenn du ihn dann jährlich als Innenpool nutzen kannst? Finde heraus, ob der Keller überhaupt tauglich ist bzw. tauglich gemacht werden kann und mach dir erst nach Beantwortung dieser Frage Gedanken ob Schadensersatz oder nicht doch lieber Abriss.
Sachverständigen hat keine Bewertungen schriftlich geliefert, aber mitgeteilt, dass der Keller saniert werden kann und der Rohbauer es machen sollte. Man sollte sich auf die passende Variante einigen.
Der Keller kann tauglich gemacht werden. Aber eine schwarze Wanne ist halt minderwertiger als die bestellte weiße Wanne (nicht so langlebig usw.).
Und er ist kleiner als bestellt wurde. Dazu kommt, dass die Wand zum Nachbarn von außen nicht begutachtet (von außen saniert) werden kann.
Allthewayup schrieb:
Der wird alles abstreiten was ihm nicht vom Sachverständigen vorgetragen wird. So ist die Realität - leider. Über die Abmessungen könnte man, wenn keine gravierenden Nachteile zu erwarten sind in Form von Preisnachlässen reden. Das bedingt aber dass das andere Thema geklärt ist.

Siehst du dich imstande das ohne Sachverständigen (der beide Themen vertritt und u.U. noch mehr) mit dem Bauunternehmer selbst zu regeln? Hast du eine Bauherrenrechtsschutz abgeschlossen? Ein telefonisches Beratungsgespräch beim Fachanwalt kostet dich keine 200€. Wenn ein Sachverständiger dir beide Mängel bestätigt, würde ich an deiner Stelle ebenfalls einen RA einschalten, nur der bringt deine Forderungen in juristisch einwandfreier Form zu Papier.
Ich will versuchen, das ohne Sachverständigen mit dem Rohbauer zu regeln.
Liegt die Beweislast bei ihm, falls ich etwas offiziell schriftlich bemängele? Oder kann er einfach zurückschreiben "nein, die Maßen stimmen"? Ich will, dass er selber die Kosten für die Beweise trägt.

WilderSueden 29.01.2023 22:43
Ich sehe hier alle Zutaten für ein neues Fleischerhaus gegeben. Eine Baufirma ohne Ahnung von Tuten und Blasen und ohne Qualitätskontrolle. Ein Bauherr, der am falschen Ende spart, den Sachverständigen nur für bereits erkannte Mängel beauftragt und sich scheut einen Fachanwalt zu nehmen.

hanghaus2023 29.01.2023 22:44
Ich frage mal ob Du denn schon den Kellerbauer zur Mangelbeseitigung mit Fristsetzung schriftlich aufgefordert hast. Du scheinst ja die Bauleitung selber zu machen. Denn sonst würde sich ja der Bauleiter drum kümmern.

Wegen der mangelhaften Betondeckung einen Sanierungsvorschlag beim Kellerbauer anfordern der eine Gleichwertigkeit der Bauteile sicher stellt. Ich frag noch mal nach. Was schuldet der Unternehmer laut Vertrag (Weiße Wanne?)

Im Falle der Abweichung der Abmessung die nicht den Toleranzen der DIN entsprechen hast Du oder Dein Bauleiter die Kontrollpflicht verletzt.
Eine gewisse Mitschuld trifft Dich als Bauherr.

Trotzdem würde ich den Unternehmer ebenfalls um einen Vorschlag zur Mangelbeseitigung auffordern. Mit der Empfehlung den Schaden bei Seiner Versicherung zu melden.

Falls Du Zeit für einen Rechtsstreit hast, dann lass Dich auf jeden Fall von einem Fachanwalt für Baurecht beraten. Der sollte den fachgerechten Schriftverkehr auch führen können. Der Unternehmer lacht Dich aus, wenn da nix fundiertes kommt.

Den Keller wenn überhaupt erstmal nur teilweise unter Vorbehalt zahlen.

Tassimat 29.01.2023 23:04
domino55 schrieb:

Ich will versuchen, das ohne Sachverständigen mit dem Rohbauer zu regeln.
Liegt die Beweislast bei ihm, falls ich etwas offiziell schriftlich bemängele?
Nein, warum sollte er eine Beweislast haben? Und was genau meinst du mit "etwas offiziellschriftlich bemängele"? Dann sagt der Rohbauer halt "tut mir Leid" und das war es dann.
hanghaus2023 schrieb:

den Kellerbauer zur Mangelbeseitigung mit Fristsetzung schriftlich aufgefordert
Das wäre hier mal das mindeste. Aber dann macht der Rohbauer seinen Anstrich und fertig. Ist das eine korrekte Lösung? Keiner weiß es. Keller vergrößern wird er wegen Unverhältnismäßigkeit ablehnen.
domino55 schrieb:

Ich will versuchen, das ohne Sachverständigen mit dem Rohbauer zu regeln.
Aus beiden Threads sollte doch rausgekommen sein, dass das eine saudumme Idee ist.
Es geht um viel zu viel Geld. Und bitte nimm es mir nicht krum, aber du gibst keine gute Figur ab, so etwas selber regeln zu können. Alleine schon die Frage nach einer Beweislast des Kellerbauers lässt mir die Zehnnägel hochrollen. Nochmal in alle Deutlichkeit: Baufrage den Sachverständigen an einer Lösung zu helfen.

hanghaus2023 29.01.2023 23:04
domino55 schrieb:

Ich will versuchen, das ohne Sachverständigen mit dem Rohbauer zu regeln.
Liegt die Beweislast bei ihm, falls ich etwas offiziell schriftlich bemängele? Oder kann er einfach zurückschreiben "nein, die Maßen stimmen"? Ich will, dass er selber die Kosten für die Beweise trägt.
Den Keller gemeinsam mit dem Bauleiter / Polier des Kellerbauers aufmessen. Bei der Abnahme dann das Protokoll gegenzeichnen lassen. Diese dann selbstverstaendlich wegen Mangel ablehnen. Die Kosten schon mal ankündigen und einbehalten. Kosten für das Aufmessen der Bewehrungslage würde ich dem Unternehmer auch abziehen.
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