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ᐅ Gartenbaufirma - Mängel, Hohe Rechnung, keine Gewährleistung?!


Erstellt am: 12.07.18 17:30

benkler140112.07.18 19:19
5000€ brutto warten vereinbart . Es hieß 5000€ haben wir noch und mehr geht nicht . Dann hat er 2 Tage später angerufen und gesagt ja er kommt mit 5000 hin .
Knallkörper12.07.18 19:34
Natürlich ist ein Mängeleinbehalt möglich, und das würde ich auch durchziehen, auch mehr als 10%. Je nachdem, wie gravierend die Mängel sind. Die Gewährleistung muss er dir nicht bestätigen, die ist gesetzlich geregelt. Nur: Du wirst bei dem Handwerker wahrscheinlich nie einen Gewährleistungsanspruch durchsetzen können. Außerdem gilt in der Gewährleistungszeit der Grundsatz, dass DU beweisen musst, dass der Handwerker die Mängel zu verantworten hat. Deshalb gar nicht erst und auf keinen Fall in die Gewährleistung starten! Das bedeutet, du darfst die Leistung nicht abnehmen, auch nicht stillschweigend durch Ingebrauchnahme. Um das sicherzustellen, musst du bei ihm schriftlich die Mängel rügen und klar machen, dass du die Leistung so nicht abnimmst. Aufgrund der Mängel behältst du irgendwas zwischen 10% und 50% ein, fertig ist das Schreiben.

Übrigens: Das Argument, dass der Auftraggeber die Mängel sozusagen "so haben wollte", zieht fast nie. Der Handwerker ist rechtlich verpflichtet, nach den anerkannten Regeln der Technik zu arbeiten. Wenn du ihm eine andere Ausführung vorschreiben solltest, dann muss er einen Vorbehalt formulieren und dich auf die Risiken der falschen Ausführung hinweisen. Dieses muss schriftlich dokumentiert werden.
tomtom7912.07.18 19:49
HilfeHilfe schrieb:
Ja aber 5000€ netto
Er ist eine privat Person da gibts kein netto.
Bieber081512.07.18 21:32
Siehe #8. Schriftlich die Mängel rügen (Einwurfeinschreiben). Angemessenen Betrag einbehalten. Unter Vorbehalt zahlen.
Steven13.07.18 11:25
Hallo benkler

das ist häufig so. Landschaftsbauer schimpfen sich viele. Können tun das nicht ganz so viele.
Geh einfach mit Kamera, block und Bleistift über dein Grundstück und notiere penibel, was du als nicht richtig ansiehst. Diese Mängel forderst du von ihm schriftlich mit Fristsetzung zu beseitigen.
Das hilft in den meisten Fällen, sich an die Abmachung doch noch zu erinnern.

Steven
Mottenhausen27.07.18 15:11
Wie ist das jetzt ausgegangen?

Da du nichts in der Hand hast, kann er sich auch rausreden: 5000 waren der Kostenvoranschlag und eine Überschreitung in Höhe 10-20% im endgültigen Rechnungsbetrag scheinen rechtlich vertretbar zu sein. Das hat er schon geschickt eingefädelt.

Du musst ihn jetzt über die Gewährleistung kriegen wie oben beschrieben, Teilzahlung reicht erstmal aus. Er hat ja auch nichts in der Hand wie du es wolltest und wie er es wollte. Blöd, dass es an der finanziellen Grenze liegt wo sich kaum der Aufwand für die Streiterei lohnt. Und das weiß er ganz genau, die Masche funktioniert bestimmt in 5 / 10 Fällen, "die Leute werden schon zahlen..."
mängelschriftlichgewährleistungrügenrechtlich