ᐅ Probleme mit Architekten - Genehmigungsverfahren
Erstellt am: 11.12.21 16:10
Elokine 11.12.21 18:03
Kalibri schrieb:
Uns wurde versichert, die Ausnahme sei kein Problem und wir freuten uns, dass das ganze Vorhaben im Genehmigungsfreien Verfahren laufen würdeHätte hätte Fahrradkette bringt euch jetzt natürlich nichts. Aber einen Schluss für die Zukunft könnt ihr ziehen: ohne gute Begründung würde ich solche Aussagen nie einfach so hinnehmen. Entweder hättet ihr fragen sollen, wie er darauf kommt, dass das kein Problem sei - wenn der Architekt schonmal mit genau dieser Gemeinde genau diese Ausnahme durch bekommen hätte, meinetwegen.
Ansonsten hättet ihr selbst kurz bei der Gemeinde anrufen und nachfragen können.
Wie gesagt, Krone richten, weiter machen. Ich drücke die Daumen, dass es sich dadurch nicht allzu lange verzögert.
11ant 11.12.21 19:40
Elokine schrieb:
wenn der Architekt schonmal mit genau dieser Gemeinde genau diese Ausnahme durch bekommen hätte, meinetwegen.Das wird hier glaube ich gar nicht bezweifelt - nur AUSNAHME und FREISTELLER geht eben nicht zusammen. ypg 12.12.21 12:07
Kalibri schrieb:
Ein wenig mehr Engagement und Beratung von Seiten des Architekten hätte ich mir halt gewünscht.Dieses ist der erste Streich, doch der zweite…11ant schrieb:
keine gute Werbung" für den Haushersteller, dem er den Job mit Eurem Haus verdankt.…Bei der Masse an Aufträgen hat der Architekt wohl einiges mehr zu tun als noch vor 2 Jahren. Ob man da noch auf Werbung über Mundpropaganda hinsichtlich des Architekten ( „Ich hab mich gut betreut gefühlt, aber ein Fehler hat uns nicht passieren dürfen“) angewiesen ist?Kalibri schrieb:
Dem Architekten ist aufgefallen, dass die eingezeichnete Flachdachgarage nicht zum Bebauungsplan passt. Für ihn war es einfacher den Antrag auf Ausnahme auszufüllen, statt den Plan zu ändern.hampshire schrieb:
Der Architekt kommuniziert offenbar nicht gut aber er veräppelt Dich nicht.Das würde ich auch so sehen. Ursächlich wahrscheinlich auf meine Begründung weiter oben: viele Aufträge, mehr Fehler, wenig Aufträge, weniger Fehler 😉Leider kann ich den Beitrag von nicht zitieren: Aufstehen, Krönchen richten, weitermachen!
… dieses war der erste Streich, doch der zweite folgt sogleich (s.o.): diese kleine ärgerliche Punkt wird nicht der einzige sein. Wahrscheinlich wirst Du Dich noch gefühlte 20 Mal über Dich selbst ärgern, dass Du nicht richtig gelesen oder hingeschaut hast. Da kommen noch viele kleine ungeregelte Posten auf Euch zu - bleib gelassen 🙂
Kalibri 12.12.21 13:55
Vielen Dank für eure Antworten.
@ hampshire: Rückblickend betrachetet hätte ich aktiver dahinter sein sollen, das stimmt. Immerhin hab ich schon Druck gemacht, sonst wären wir vermutlich noch deutlich weiter hinten.
: Ja, ich versuch das auch so zu nehmen. So ein Projekt ist schon eine wenig Schule fürs Leben.
Wenn der Thread schon besteht, hätt ich eine fachliche Frage zum Thema(Bundesland Bayern):
Wann braucht man für eine Garage eine Ausnahme vom Bebauungsplan, wann ist eine isolierte Abweichung von örtlichen Bauvorschriften möglich?
Letzteres ist ja nur bei Verfahrensfreien Vorhaben möglich.
Zu den Verfahrensfreien Vorhaben zählt in Bayern:
"In den Abstandsflächen zulässige Garagen ein-
schließlich überdachter Stellplätze mit einer Flä-
che bis zu 50 m², außer im Außenbereich."
Unsere Garage ist etwas kleiner als 50m². Allerdings ist sie für mein Verständnis im Außenbereich, also neben dem Haus. Der Punkt würde also nicht passen.
Verstehe ich die Beschreibung richtig?
@ hampshire: Rückblickend betrachetet hätte ich aktiver dahinter sein sollen, das stimmt. Immerhin hab ich schon Druck gemacht, sonst wären wir vermutlich noch deutlich weiter hinten.
: Ja, ich versuch das auch so zu nehmen. So ein Projekt ist schon eine wenig Schule fürs Leben.
Wenn der Thread schon besteht, hätt ich eine fachliche Frage zum Thema(Bundesland Bayern):
Wann braucht man für eine Garage eine Ausnahme vom Bebauungsplan, wann ist eine isolierte Abweichung von örtlichen Bauvorschriften möglich?
Letzteres ist ja nur bei Verfahrensfreien Vorhaben möglich.
Zu den Verfahrensfreien Vorhaben zählt in Bayern:
"In den Abstandsflächen zulässige Garagen ein-
schließlich überdachter Stellplätze mit einer Flä-
che bis zu 50 m², außer im Außenbereich."
Unsere Garage ist etwas kleiner als 50m². Allerdings ist sie für mein Verständnis im Außenbereich, also neben dem Haus. Der Punkt würde also nicht passen.
Verstehe ich die Beschreibung richtig?
hampshire 12.12.21 15:24
Kalibri schrieb:
Immerhin hab ich schon Druck gemacht, sonst wären wir vermutlich noch deutlich weiter hintenDruck machen ist die bekannteste und derzeit beliebteste Methode Menschen zu bewegen. Man weiss aber nie genau wohin sie sich bewegen, daher ist Druck machen weniger zielführend als andere Methoden. Wenn es Dir beispielsweise gelingt, dass Deine Dienstleister ein persönliches Interesse an Deinem Projekt entwickeln, dann ziehen sie in die richtige Richtung und brauchen keinen Druck, der ja auch oft Gegendruck erzeugt. Letztlich sind Führungsqualitäten von Vorteil. tomtom79 12.12.21 15:30
Wir haben auch im Genehmigungsfreistellungverfahren "grüner Punkt" gebaut, dort waren 2 Änderungen die im Gemeinderat genehmigt werden mussten 1x Garage außerhalb des baufenster und Dachneigung auf 22grad. Bezahlt haben wir trotzdem nur ca 150euro. Ein normaler Bauantrag hätte weitaus mehr gekostet.
Zeitlich war es auch okay zwischen Abgabe und Gemeinderatssitzung ca 2 Monate.
Also mach dir keine Sorgen.
Zeitlich war es auch okay zwischen Abgabe und Gemeinderatssitzung ca 2 Monate.
Also mach dir keine Sorgen.
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