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ᐅ Privater Wendehammer an Privatweg?


Erstellt am: 08.02.2024 22:56

bittecodeeinge 08.02.2024 22:56
Hallo,
wir haben ein Grundstück gekauft, welches am Ende einer Sackgasse liegt. Zu dem Grundstück kommt man nur über einen 6 m breiten Privatweg, welcher uns auch anteilig gehört. Um das Grundstück (und das Grundstück neben uns und die 2 gegenüberliegenden) bebauen zu dürfen, fordert der Bauamtsleiter die Errichtung eines Wendehammers.
Mit den gegenüberliegenden Eigentümern sind wir uns auf Grund der Kostenverteilung nicht einig geworden.
Nun drohten uns die ggül Eigentümer an, einen Wendehammer "privater Natur" (was soll das bedeuten?) zu errichten, der auf den 2 gegenüberliegenden Grundstücken liegt, aber eben auch auf unseren anteiligen Privatweg. Für diesen Wendehammer soll eine Baulast eingetragen werden, wodurch uns die Nutzung und somit die Errichtung eines Hauses untersagt wäre.
Nun meine Frage:
Ist es möglich, einen solchen Wendehammer auf seinem eigenen Grundstück zu errichten, der eben nach Vorgaben der Stadt ausgebaut werden muss, aber ohne dass weitere Anlieger einen Nutzen davon hätten?
Ich hoffe jemand kann mir da weiterhelfen.
Vielen Dank!

BauPaar 09.02.2024 02:31
Gegenfrage: haben die Nachbarn auch 'so eine' Auflage (den Wendehammer zu bauen)?

Und willst Du Deinen eigenen Wendehammer, oder soll der Nachbar seinen eigenen bauen?

Komisch finde ich's allemal - vor allem wenn dadurch der Hausbau quasi unmöglich wird... Bin gespannt!

bittecodeeinge 09.02.2024 09:04
BauPaar schrieb:

Gegenfrage: haben die Nachbarn auch 'so eine' Auflage (den Wendehammer zu bauen)?

Ja, für Sie ist der Wendehammer auch Vorgabe.

Und willst Du Deinen eigenen Wendehammer, oder soll der Nachbar seinen eigenen bauen?

Nein, erstmal wegen dem Platz und zweitens wegen den hohen Kosten.


Komisch finde ich's allemal - vor allem wenn dadurch der Hausbau quasi unmöglich wird... Bin gespannt!

Ich sowieso! Danke für deine Antwort.

jens.knoedel 09.02.2024 09:42
bittecodeeinge schrieb:

fordert der Bauamtsleiter die Errichtung eines Wendehammers.
Was für einen Wendehammer? Da gibt es über 1/2 Dutzend Varianten, immer auch abhängig davon, wer dort wenden können soll. Von der Art ist auch die benötigte Grundstücksfläche abhängig.

bittecodeeinge schrieb:

Nun drohten uns die ggül Eigentümer an, einen Wendehammer "privater Natur" (was soll das bedeuten?) zu errichten, der auf den 2 gegenüberliegenden Grundstücken liegt, aber eben auch auf unseren anteiligen Privatweg.
Wie ist das genau geplant? Woher soll die Genehmigung kommen, auf "Eurem" Privatweg bauen zu dürfen? Da seid Ihr auch Eigentümer, insofern baut dort niemand etwas ohne Eure Zustimmung. Gemeinschaftliche Verwaltung des Grundstücks steht schon im Baugesetzbuch.
bittecodeeinge schrieb:

Für diesen Wendehammer soll eine Baulast eingetragen werden, wodurch uns die Nutzung und somit die Errichtung eines Hauses untersagt wäre.
Was für eine Baulast und wo einzutragen?
bittecodeeinge schrieb:

Ist es möglich, einen solchen Wendehammer auf seinem eigenen Grundstück zu errichten, der eben nach Vorgaben der Stadt ausgebaut werden muss, aber ohne dass weitere Anlieger einen Nutzen davon hätten?
Puh, da geht es jetzt ins Detail. Könnte ich mir allerdings vorstellen. Aber dann ausschließlich auf dem Grundstück der Nachbarn. Und dann stelle ich mir auch noch die Frage, ob Euer Privatweg ganz privat oder halb öffentlich ist. Gibt es die Müllabfuhr, die dort rein will o.ä.?

Sahitaz 09.02.2024 11:31
Also irgendwie bin ich jetzt nicht ganz schlau aus deiner Antwort geworden?
Willst du einen eigenen Wendehammer bauen, oder gehts darum, dass der Nachbar einen/keinen baut, den du nutzen/nicht nutzen kannst?

Aber ganz unabhängig davon wer was wie will.
Ihr werdet vermutlich Nachbarn, das heißt ihr wohnt vielleicht den Rest eures Lebens nebeneinander?
Gerade hier sollte man meiner Meinung nach zu einer gemeinschaftlichen Lösung kommen,
ne angespannte Nachbarschaft ist wirklich nicht das, was man sich zuhause wünscht.

kbt09 09.02.2024 12:04
Und eine aussagekräftige Skizze mit Kennzeichnung der aktuell verteilten Flächen (wem .. was) und Einzeichnung des Vorhabens wären entsprechend hilfreich.
wendehammergrundstückprivatwegbaulast