Platzierung Stellplätze / Carport auf dem Grundstück

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Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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wullewuu

Hallo @Hangman,
ich wollte hier eh ein Statusupdate posten, leider mit wenig erfreulichen Inhalt. Kurzum: Amt 1 Bauherr 0.
Die geplante Verschiebung wird wohl nichts werden. Grund: es war/ist ein Freistellungsverfahren, jede Änderung führt zu einer neuen Genehmigung. Daran ist nichts zu rütteln. Tritt dieser Fall ein haben wir keinen Anspruch auf Baukindergeld mehr, weil die neue Genehmigung nicht im entsprechenden Zeitraum erteilt wurde. Baukindergeld ist bei uns aber mit 36k nicht unerheblich. Das ganze ist reiner Amtsschimmel… bei „normalen“ Baugenehmigungen sind Änderungen kein Problem und werden, da die ursprüngliche Genehmigung vorliegt, von der KFW akzeptiert. Obwohl bei uns inhaltlich dasselbe passiert mit der Verschiebung ist es formell eine neue Genehmigung und die kfw stellt sich quer. Darüber kann man nur den Kopf schütteln..
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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