Pfusch bei Innentreppe oder muss ich das so akzeptieren?

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B

Berlinho2

Hallo liebes Forum,

Ich bin im Endstation meines Baus mit einem GÜ.

Gestern wurde meine Innentreppe montiert und mich hat die Qualität und Optik und die Entscheidung vom Treppenbauer das alles so einzubauen tatsächlich aus den Socken gehauen.

Den "Frankenstein"-Look möchte ich hier erstmal ausklammern, da der Treppenbauer meint wir hätten das ja so bemustert, ich jedoch glaube dass noch nirgends auf der Welt sich jemand so etwas "freiwillig" bemustert hat.

Mit geht es jetzt erstmal über diese unsagbar hässliche Brüstungskonstruktion im EG mit unterschiedlich großen Pfosten und diesem unnötigen vergitterten Staubfänge zwischen der Treppenlochwange und der Brüstung selbst. Ich habe sowas noch nie gesehen und hätte auch nie erwartet, dass bei einem Neubau trotz Aufmaß und ausreichend Planungs- und Vorbereitungszeit durch den Treppenbauer/Schreiner am Ende solch eine Vor-Ort-Improvisation zu akzeptieren ist.

Ist das schon Pfusch oder muss man sowas akzeptieren?

Geld ist noch nicht geflossen, da hier eine Rückstellung besteht und der GÜ insgesamt noch deutlich mehr Geld con mir bekommt, als an Leistungen offen ist.

Vielen Dank für Eure Einschätzungen.
 

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J

jens.knoedel

Funktional ist sie ja. Aber so was von lieblos gebaut. Ich würde einen Mangel anzeigen und eine optisch korrekte Konstruktion fordern. Mit korrekter Planung wäre das den Treppenbauer nicht passiert.
 
Tolentino

Tolentino

Man sieht ja unabhängig von der Planung, dass bei der Ausführung gepfuscht wurde. Auf Bild zwei ist die Verblendung so hoch, dass sie eine Aufbauhöhe für Fertigfußboden berücksichtigt (2cm?) während das Brüstungsteil fast direkt auf dem Estrich aufliegt. Insofern auf jedenfall Pfusch in der Ausführung.
Ist die Treppe Inklusivleistung des GUs? oder wurde die extra bezahlt. wenn extra wieviel kostet die?
 
B

Berlinho2

Hast Du die Planung so frei gegeben?
Es gab in keine Planung und Visualisierung oder irgendwas. Wir waren zur Bemusterung beim Treppenbauer und haben mit diesem Dinge besprochen, wie Holzart, Parkettverleimt oder Riegelverleimt, Tritt-Setzstufen oder nur Setztstufen etc.
Eine Planung/Planungsunterlagen in der Form, wie ist der Brüstungsaufbau, wie sind die Übergänge etc. gab es nicht.

Wir haben mehr oder weniger nur die Materialien und den grundsätzlich angestrebte Treppenart besprochen.

Wie sollte es denn normalerweise ablaufen?
 
B

Berlinho2

Man sieht ja unabhängig von der Planung, dass bei der Ausführung gepfuscht wurde. Auf Bild zwei ist die Verblendung so hoch, dass sie eine Aufbauhöhe für Fertigfußboden berücksichtigt (2cm?) während das Brüstungsteil fast direkt auf dem Estrich aufliegt. Insofern auf jedenfall Pfusch in der Ausführung.
Ist die Treppe Inklusivleistung des GUs? oder wurde die extra bezahlt. wenn extra wieviel kostet die?
Die Treppe als solche war Leistung des GÜ. Die Rückseltellung hierfür, da erst deutlich nach Abnahme fertig geworden, liegt bei 11.500,- EUR und wurde noch nicht ausgezahlt.
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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