B
Bei uns war der Ausführungszeitraum entscheidend, nicht Rechnungsstellung. Und das Finanzamt wird wohl auch nur einen Haushalt anerkennen, nachdem du umgemeldet bist. Andere Daten kannst du schlicht schlecht nachweisen.Also angenommen das Haus ist am 1.10.18 bezugsfertig. Einzug ist am 5.10.18. D.h. ab nun existiert der Haushalt. Umgemeldet wird am 10.10.18.
Müssen Ausgührungszeutraum und Rechnungsstellung nach dem 10.10.18 sein? Oder interessiert nur die Rechnungsstellung? Oder ist kein Nachweis der Meldebescheinigung nötig?
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