Pflasterarbeiten von der Steuer absetzen

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Hallo, wir wohnen seit 2016 im neuen Haus und haben nun vorm Haus pflastern lassen.
Die Berücksichtigung bei der Lohnsteuer (Eintragung von Freibetrag) wurde jedoch mit der Begründung Neubaumaßnahme abgelehnt. Lohnt sich der Widerspruch?
 
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toxicmolotof

Steuerberatung ist den Steuerberatern vorbehalten. Daher darf dir vermutlich niemand hier eine Beratung oder Empfehlung geben.

Ich würde in dieser Situation einen Steuerberater konsultieren, der geschickerweise auch direkt den Einspruch schreiben soll. Das Stichwort bleibt: haushaltsnahe Dienstleistung. (vermutlich hattest du es damit versucht), vielleicht muss man den Sachbearbeiter aber zu seinem Glück verhelfen.
 
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Alex85

google halt mal, welcher zeitlicher Abstand zwischen Bezug und Dienstleistung liegen muss. Ich meine ein Jahr. Sollte sich schnell finden lassen.
 
markus2703

markus2703

Ob das als Freibetrag eingetragen wird weiss ich auch nicht, aber du kannst auf jeden Fall in der Steuererklärung die Lohnkosten (kein Material) als Handwerkerleistungen geltend machen.
 
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Eldea

Geht es dir um die 1.200 € (6.000 €) Handwerkerkosten die du dann absetzten möchtest? Falls ja, dann sollte das gehen ab Einzug. So ist zumindest mein Kenntnisstand. Muss mal schauen, ob es hierzu noch ein BFH Urteil nach 2011 gab [emoji848]
 
Basti2709

Basti2709

Genauso habe ich das auch gemacht, im Januar 2016 eingezogen im Juni Pflastern lassen.

Die Lohnkosten von 4.000 Euro aber als Handwerker Dienstleistung angegeben und 20% (800 Euro) zurück erhalten. Genauso mit der Elektrik in der Garage und dem Carport sowie bei der Installation des Blitzableiters.

Alles in allem die 1.200 Euro voll ausgeschöpft.
 
Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
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