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Steuerlich anerkannt werden nur Arbeiten am selbstbewohnten Haus (mithin nach Einzug durchgeführt). Außerdem werden nur Renovierungen und Instandhaltungen anerkannt, keine Neubaumaßnahmen.
Steuerlich anerkannt werden nur Arbeiten am selbstbewohnten Haus (mithin nach Einzug durchgeführt). Außerdem werden nur Renovierungen und Instandhaltungen anerkannt, keine Neubaumaßnahmen.
Einfach mal nach "§ 35a Einkommensteuergesetz auch bei einem Neubau optimal nutzen" googeln. Dort steht genau das Urteil drin, welches auch Neubaumaßnahmen nach dem Einzug legitimiert.