Pandomo nach Versiegelung gelbstich und wellig

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D

Dilekkayra

Danke du hast es auf den Punkt getroffen urin Gelb ist tatsächlich der richtige Farbton
Der Boden ist glaube ich 1cm dick!
ich habe morgen die Abnahme, habe auch schon Kontakt mit Pandomo direkt. Mal gucken was die morgen zu den Dellen sagen. Bei der Farbe, weiß ich jetzt schon das die da ausreden suchen werden!

P.S. Die Treppe ist steil aber noch in der DIN, gut erkannt ;-)
 
D

Dilekkayra

Hi, also heute war der Pandomo Außendienstler und die Firma die den Boden verlegt haben auf der Baustelle. Die sagen das liegt alles noch im Toleranzbereich!!! Wir haben den Boden nicht abgenommen!!! War ja klar das die da zusammenhalten. Weiß jetzt nicht was ich machen soll. Hat jemand eine Idee wie ich vorgehen kann?
 
T

Tommi27

Ja die liebe Toleranz :-( Ging es dabei um die Farbgebung oder um die "Wellen " ? Fakt ist ja das sich beides nicht ohne größeren Aufwand beheben lässt. Der Glanzgrad wirkt auch suboptimal. Ggf noch mal ein seidenmatt drüber legen ?
 
S

Snowy36

Oh man du hast mein Mitgefühl … wir hatten ein ähnliches Problem mit dem Innenputz… die Toleranz in der DIN ist so hoch dass in der Realität dein innenputz aussehen darf wie in einem Haus von 1900 …. Wir haben das gesamte OG neu verputzen lassen weil es so schlimm war …. Kosten haben wir selber getragen .
 
KlaRa

KlaRa

Moderator
Hallo "Dilekkayra".
Der Boden auf den Fotos sieht tatsächlich nicht abnahmefähig aus.
Die Wellen auf den zumindest ersten Fotos kann ich so nicht mehr auf den nachfolgenden Aufnahmen erkennen.
Ja, es gab ubnd gibt u.a. in der DIN 18365 tatsächlich in den Hinweis, dass Beurteilungen bei Gegenlicht nicht zulässig sind.
Aber hier haben wir es mit bodennahen Fenstern zu tun, daher ist die Aussage hier nicht zutreffend.
Wie auch immer: aus meiner Sicht scheint die Abnahmeverweigerung gerechtfertigt.

Auch die Gelbfärbung ist dann bemängelungswürdig, wenn das Ausgangsmuster, unabhängig davon, ob eine derartig kleine und unter Laborbedingungen hergestellte Musterfläche eine Großfläche repräsentieren kanan, eine wie im Objekt vorliegende Gelbfärbung in auffälligem Maße eben NICHT aufweist.
Wie geht es nun weiter?
Primär ist das eine Rechtsfrage. Du musst dem Vertragspartner eine schriftliche Mängelanzeige mit Fristsetzung für eine Nachbesserung (als Einschreiben) zusenden. Aus dem Schreiben muss bereits aus der Bezugszeile der Begriff "Mangelanzeige" hervorgehen.
Der übliche Weg führt dann über einen Rechtsstreit mit Sachverständigenbewertung.
Du hast nun drei Möglichkeiten:
1.) Du knirschst laut mit den Zähnen und akzeptierst (heißt auch: zahlst) oder
2.) Du lässt den Boden mit Hilfe eines (mit der Materie "Designböden" vertrauten) Sachverständigen begutachten, wobei dann alle Parteien eingeladen werden sollten,
3.) Du lässt es auf einen Rechtsstreit ankommen und hoffst, dass der dann durch das Gericht beauftragte Sachverständige auch über das notwendige Fachwissen über derartige mineralische Verlaufsbeschichtungen verfügt.
Und noch ein letztes Wort zum Thema "das liegt noch innerhalb der Toleranzen":
Derartige Bewertungen, wie hier erforderlich, sollte man neutralen Beobachtern (öbv Sachverständigen) überlassen.
Ein Werkssachverständiger unterliegt nur allzu oft dem Druck des eigenen Brötchengebers.
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Gruß und eine "glückliche Hand" bei der weiteren Vorgehensweise: KlaRa
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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