"Öffentliche Mittel" - Definition?

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Wissi

Wissi

Hallo zusammen!

Gibt es eigentlich eine Definition des Begriffs "öffentliche Mittel", wenn es um eine Finanzierung geht? Und zwar lauten die Rahmenbedingungen des Erbaurechtsvertrages folgendermaßen:

"Fließen in die Finanzierung öffentliche Mittel ein, kann der Wert des Grundpfandrechts bis zu 100 % der gesamten vorgenannten Baukosten zuzüglich Erschließungskosten und Anschaffungskosten des Erbbaurechts betragen."

Mir stellt sich da jetzt die Frage: Fallen Mittel der KFW darunter?
Ein Telefonat mit dem Notariat, dass die Verträge ausarbeitet hat nicht wirklich weiter geholfen. Hier wurde mir nur gesagt: Weiter wird nicht eingeschränkt....aber ob das jetzt genau unter öffentliche Mittel fällt könne man hier nicht sagen, das solle der Fiananzierer wissen.
Der hat mich vorher an das Notariat verwiesen, dort noch mal nachzufragen....super!

Ich denke mal, die Mittel der KFW fallen darunter.....aber meine Denke bringt nicht viel wenn es später ans Eingemachte geht. Habt ihr das mehr Erfahrungen?
 
Nordlys

Nordlys

Tipp : KfW Mittel sind öffentliche Mittel.
Verifizierung: Anruf bei einer Geschäftstelle der KfW. Karsten
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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