Nullbezugsregelung beim Blockheizkraftwerk - Kosten?

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REH63110

Unser Bauträger errichtet für unsere Drei-Parteien-WEG ein Blockheizkraftwerk, welches den erzeugten Strom vollständig für die Allgemeinanlagen nutzt, der Überschuss wird direkt in das Stromnetz gespeist und entsprechend vom Betreiber vergütet.

Leider ist es aktuell nicht vorgesehen, dass die Eigentümer den erzeugten Strom selbst nutzen können.

Kann man so etwas nachrüsten und, falls ja, welche Kosten muss man da in etwa kalkulieren?
 
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REH63110

Das Blockheizkraftwerk wird durch die Eigentümer betrieben, als Betreiber meinte ich den Stromnetzanbieter, der das dann entsprechend vergütet.
 
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seutore

Generell ist so etwas möglich und schimpft sich dann dein Mieterstrommodell. Das Problem an der Geschichte: Der Betreiber des Blockheizkraftwerk, also die Eigentümergemeinschaft, wird damit zum Stromlieferanten für die 3 Parteien und muss gewisse Pflichten übernehmen oder an extern abgeben. Darunter fallen besonders die Abrechnung. Jeder Partei braucht einen eigenen Lastgangzähler, um die Strommengen korrekt abgrenzen zu können. Eventuell kann mit einem normalen Zähler gearbeitet werden, wenn sichergestellt ist, dass über diesen nur Mengen des Blockheizkraftwerk laufen und kein Strom aus dem allgemeinen Stromnetz.

Ihr seid als Eigentümer wirklich Betreiber des Blockheizkraftwerk? Ihr sucht sicherlich eine Firma, die Wartung und Instandhaltung übernimmt. Wie sieht es mit der Gasbeschaffung aus? Auch ohne eine Eigenvesorgung unterliegen Blockheizkraftwerk einer nicht kleinen Menge an Meldungen an z.B. das BAFA und den Netzbetreiber. Übernimmt das ein Dienstleister?

Bei 3 Wohneinheiten wird es wahrscheinlich ein Blockheizkraftwerk mit 5-10 kW elektrischer Leistung sein. Ob das wirklich sinnvoll ist (auch z.B. aufgrund von Schallemissionen), mag ich nicht zu beurteilen
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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