W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Nichteinhaltung des Bebauungsplan vom Nachbarn


Erstellt am: 26.07.19 13:02

nix zu schwör 26.07.19 15:19
Das klingt nach einer Auslegungssache. Du kannst doch einfach beim zuständigen Bauamt anfragen. Ggf. ist dort auch der Sachverhalt zu melden.

kaho674 26.07.19 15:56
Die Terrasse ist zwar ärgerlich, aber einen Rückbau sehe ich hier nicht ohne heftigen Streit. Ich würde die Sache vermutlich ganz offen angehen. Den Nachbar mal zur Seite nehmen und klar sagen, dass mir die Terrasse etwas unangenehm nah ist. Deshalb müsste da jetzt ein Sichtschutz hin und wie man sich da einigen könnte. Alles ganz nett und friedlich und am besten gleich eine Lösung vorschlagen, die man idealerweise gemeinsam umsetzt. Mein Favorit wäre ja eine Hecke.

nix zu schwör 26.07.19 15:59
Wenn die Terrasse nicht zulässig ist, schreitet ggf. das Bauamt automatisch wegen "schwarz gebaut" ein.

guckuck2 26.07.19 16:30
Dann ist aber klar, wer gepetzt hat. Erwachsene sollten in der Lage sein ihre Konflikte selbst auszutragen, anstatt ein Amt vor den Karren zu spannen.
Diese Option kann man später immer noch ergreifen.

aero2016 26.07.19 16:35
nichts zu schwör schrieb:

Wenn die Terrasse nicht zulässig ist, schreitet ggf. das Bauamt automatisch wegen "schwarz gebaut" ein.
da wird das Amt wahrscheinlich was besseres zu tun haben

nix zu schwör 26.07.19 16:40
Das Amt geht i.d.R. auch anonymen Hinweisen nach.
Das hatte ich schon bei viel kleineren Dingen mit Bauherren.
z.B. einer Kellertüre, weil die neue 10cm höher war und ein neuer Sturz rein kam. Der Nachbar störte sich an den Stemmarbeiten. War aber gar nicht Zuhause, sondern arbeiten. Er wäre gerne gefragt worden,...
Wen es stört, dürfte doch immer klar sein.
bauamtterrasse