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ᐅ Nichteinhaltung des Bebauungsplan vom Nachbarn


Erstellt am: 26.07.2019 13:02

Escroda 30.07.2019 16:38
Murmel17 schrieb:

Ich habe nichts unrechtmäßiges getan.
Nein, aber Du planst etwas unrechtmäßiges, für das Du deinen Nachbarn bei der Behörde anonym melden möchtest. Dass die Terrasse dort nicht zulässig ist, liegt nicht an nachbarschützenden Vorschriften. Er hätte zulässigerweise so bauen können:

Schematischer Grundriss: Fluss oben, Baugrenze, gemeinsame Grenze; zulässige Terrasse rot markiert.

Wäre noch näher an deiner Terrasse. Er hätte Dich nicht fragen müssen. Du hättest gar nichts tun können.
Murmel17 schrieb:

Ich weiß ehrlich gesagt auch nicht was ich da ansprechen soll
Den fehlenden Zaun.
Und wenn Du dein Gartenhäuschen auf die Grundstücksgrenze und die Baugrenze stellst, hast Du einen legalen Sichtschutz, es sei denn, Du hast deine maximale Grenzbebauung auch schon ausgereizt.

Murmel17 30.07.2019 17:24
Gelten bei Terrassen, welche direkt am Haus liegen nicht min. Abstände zu Grenzen? Mein ich zumindest mich dran zu erinnern.

Von der Lage her würde ich mein Häuschen natürlich auch lieber weiter vorne (über der Baugrenze)errichten.
wahrscheinlich auch eher auf der rechten Seite, natürlich dann nur in Abklärung mit dem rechten Nachbarn.

Maria16 30.07.2019 17:24
Glaub schön langsam, du willst hier in erster Linie jammern, unser Mitmeid und Streicheleinheiten. Das löst aber alles dein Problem nicht.

(und nur mal zur Klarstellung, zumindest ich habe nie behauptet, dass dein Nachbar nichts Unrechtes getan hat- nur hilft dir das alles ebenfalls nicht weiter, wenn jemand hier im Forum auch sagt, dass dein Nachbar was illegales gemacht hat)

Matthew03 30.07.2019 17:44
Ich les hier jetzt von Beginn an mit, alle Antworten waren in etwa so erwartbar und dennoch hast du jedwelche Richtung ausführlich -wiederholt- "angeboten" bekommen.
Es ist offensichtlich, dass du deinen Nachbarn nicht ansprechen willst. Du reagierst auf diesen naheliegendsten Vorschlag fast null. Warum???
Was ist der Grund? Vor was konkret hast du Angst?
Anstatt hier endlich mal tätig zu werden drehst du den Thread im Kreis. Es wird nichts "Neues" kommen, lass hier schließen und hol dir deine vermeintliche Bestätigung woanders oder - besser - spring endlich über diesen Schatten und rede mit deinem Nachbarn und berichte hier was das Ergebnis dieser Unterhaltung war, dann sieht man evtl. weiter...

Escroda 30.07.2019 21:53
Murmel17 schrieb:

Gelten bei Terrassen, welche direkt am Haus liegen nicht min. Abstände zu Grenzen?
Das ist in Eurem Nachbarrechtsgesetz nicht so eindeutig formuliert. Bei uns (NRW) ist es etwas klarer formuliert. Es sind Terrassen gemeint, die sich zwischen einer Außenwand eines Gebäudes und der Grenze befinden. Aber selbst wenn dort die 2,5m eingehalten werden müssten, wäre sie dort störender als am Wasser.
Murmel17 schrieb:

natürlich dann nur in Abklärung mit dem rechten Nachbarn.
Der kann Dir aber nicht die planungsrechtliche Absolution erteilen.

Curly 30.07.2019 22:15
Murmel17 schrieb:


Außerdem ist eine Terrasse etwas anderes als eine kleine Gartenhütte....meine Meinung.
So hatte er es nämlich bei Beginn verkauft.

bist du dir sicher, dass es eine Terrasse ist und nicht das Fundament für die Gartenhütte? Vielleicht kommt die Gartenhütte noch?

LG
Sabine
terrassenbaugrenzegartenhütte