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ᐅ Nichteinhaltung des Bebauungsplan vom Nachbarn


Erstellt am: 26.07.19 13:02

Escroda 26.07.19 18:43
Murmel17 schrieb:

Von sich aus tuen die wahrscheinlich wenig bis gar nichts?
Ja.
Murmel17 schrieb:

Auch wenn ich denen einen Hinweis geben würde.
Ja.
Murmel17 schrieb:

Da würde im Zweifel wahrscheinlich nur eine offizielle Beschwerde beim Bauamt was bewirken
Eher nicht.
Murmel17 schrieb:

Darüber hinaus frage ich mich wie wahrscheinlich das wäre das er dann das ganze zurückbauen müsste.
Wenn man sich zum Einschreiten entscheidet, ist eine Rückbauverfügung sehr wahrscheinlich.
Murmel17 schrieb:

Ich habe die Befürchtung das er dann am Ende nur eine Strafe zahlen müsste und das ganze sowieso bleibt und ich ewig Ärger habe.
Das glaube ich nicht. Eine Terrasse ist jetzt nicht ein so wertvolles Bauwerk, das einen Rückbau unverhältnismäßig erscheinen lässt.
Murmel17 schrieb:

Er kommt aber nicht zu Potte und die wohnen auch schon ein Jahr im neuen Haus.
Das ist ärgerlich, bei einem Neubau aber auch keine so lange Zeit, um unfreundlich zu werden.

Beherzige 's Vorschlag aus #14 und alles wird gut. Du hast ja schon signalisiert, dass Du nicht auf Streit aus bist. Und was nützt Dir der Rückbau, wenn dann an zulässiger Stelle etwas ähnlich Störendes entsteht.

Joedreck 26.07.19 18:52
Na, wenn der Nachbar nicht einsichtig ist, einfach genau vor seine Nase an die Grenze das Gartenhaus. Wenn die Gegebenheiten es zulassen.
Oder fehlt nicht noch ein Komposthaufen? Oder ein insektenhotel, oder oder

Ich hab die Örtlichkeiten nicht vor Augen... Aber wer so dreist ist, verdient es nicht besser.

nix zu schwör 26.07.19 19:37
Rückbau muss gar nicht die Konsequenz sein,
der Nachbar kann auch eine Freistellung beantragen.
Die Niedersächsische Bauordnung 2018 und auch Baunutzungsverordnung widerspricht dem nicht.
Eine Aufschüttung wäre zwar eine bauliche Anlage, aber diese ist von einem Grenzabstand befreit. NBau §5 Abs.8(1). Eine bauliche Anlage ist von einem Gebäude abgegrenzt. NBau §2 Abs.1 (5)
Baunutzungsverordnung §14 bezieht sich nicht auf Terrassen.
Es würde nur eine Freistellung nach dem Bebauungsplan sein, bislang hatte ich nie Probleme damit eine Freistellung zu bekommen.

Denn die Frage ist, warum besteht überhaupt dieser Passus in dem Bebauungsplan. Der könnte auch zum Schutz der Eigentümer bei Hochwasser sein, falls sowas in der Region zu erwarten ist. Natürlich kann es auch ein Naturschutz- oder Wasserschutzgebiet sein. Je nachdem, was das Ziel des B-Plans ist, wäre ich da vorsichtig.

ypg 26.07.19 23:37
Murmel17 schrieb:

Unser netter Nachbar hat genau in diesem Bereich, direkt an unsere Grundstücksgrenze eine relativ große, ca. 0,5m erhöhte Terrasse gebaut (losgelöst vom Haus).

... unser netter...
Murmel17 schrieb:

Ich wurde nicht danach gefragt
Murmel17 schrieb:

Mich stört das ganze schon extrem, da man mir damit so sehr auf die "Pelle" rückt. (Das ganze ist keine 5m Luftlinie zu unserer Hauptterrasse; Seine Eigtl. Terrasse ist auf der anderen Seite des Grundstückes)
Murmel17 schrieb:

Da auch noch keine Zaun gebaut wurde (wo er für zuständig ist, weil rechte Seite) kann man mir von dieser Terrasse auch durch´s halbe EG schauen.
Das finde ich auch nicht so prickelnd.
Auch ein Zaun schützt nicht vor neugierigen Blicken
Murmel17 schrieb:

ich bin mir zu 100% sicher
O-o
Escroda schrieb:

Beherzige @kaho674 's Vorschlag aus #14 und alles wird gut. Du hast ja schon signalisiert, dass Du nicht auf Streit aus bist.
Das seh ich nicht so.

Du bist ganz schön angepisst: erst geht er seinen Pflichten nicht nach und baut keinen Zaun, jetzt auch noch eine Terrasse in Randbebauung.
Auch mit (seinem) Zaun könnte jeder von Euch den anderen im Garten sehen. Du bist für Deinen Garten selbst zuständig und hättest schon längst Büsche und Hecke pflanzen können. Denn jeder ist für seinen eigenen Sichtschutz verantwortlich. Dann könnte er auch nicht jetzt quer durch Euer Haus schauen von der Terrasse aus.
Wie darf man sich das vorstellen? Sitzt er da jetzt mit Family am Zaun und schaut zu Euch rüber?
Ich finde die ganze Situation etwas surreal: letztendlich bist auch Du erwachsen genug, einen Missstand anzusprechen und zu regeln. Und wie schon gesagt: Du bist selbst in der Verantwortung, Deinen eigenen Sichtschutz zu gründen. Wenn Du dafür gesorgt hättest, würdest Du gar nicht die Terrasse sehen

Und ja, jeder hat ein etwas anderes Verständnis für „Nebenanlagen“. Vielleicht kennt er den Passus gar nicht? Nicht jeder kennt den Bebauungsplan auswendig, nicht jeder hat Lust, sich mit dem zu beschäftigen. Dafür hat man dann ja Nachbarn, die einen darauf ansprechen könnten (anstatt gleich zum Amt zu gehen).
Aber ich glaube, da spitzt sich etwas zu, der Grund liegt schon in der Vergangenheit und will auch gar nicht aus dem Weg geräumt werden, oder?
Mich würd mal eine Zeichnung interessieren, wo man die Maße und Abstände gut erkennen kann. Magst Du das mal aufzeichnen?

Murmel17 27.07.19 11:22
Ich sitze da etwas in der Zwickmühle. Auf der einen Seite habe ich keine Lust auf einen Rechtsstreit, aber auf der anderen Seite muss ich mir auch nicht alles gefallen lassen.

Ich habe selbst bei der Gemeinde nachgefragt ohne zu petzen.
Habe so getan als wenn ich bei mir hinten eine Terrasse bauen will.
Die Aussage war das das eine Nebenanlage ist und ich das nicht darf....

Wie soll ich in 1.5 Jahren ne 3 Meter Hecke zaubern? Außerdem ist das ja schön das er mir so einen Mist an die Grenze baut und ich zu sehen soll wie ich mich schütze ?

Ja wenn die sich da hinsetzen ist es fast so als würden die bei mir mit auf der Terrasse sitzen.....im Moment steht da so ein kleiner Aufstellpool darauf....was auch total toll ist....

Ich kann später mal eine Skizze machen.

Joedreck 27.07.19 11:31
Ja bitte Skizze... Tipps zur Eskalation hab ich ja schon gegeben
terrassezaunrückbaubaunutzungsverordnunggartenheckesichtschutz