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ᐅ Budget Grundstück und bauen mit Keller


Erstellt am: 01.03.2015 14:00

Bauherren2014 04.03.2015 10:28
OT:
Wallyfan schrieb:
Wir haben 2014 auch geheiratet und gebaut. Die Hochzeit hat sich bis auf das Outfit des Brautpaares selber getragen.
Schön wäre es gewesen 😉. Ist ja aber eher selten, wenn nicht gerade die Eltern die Hochzeit bezahlen oder die Gäste ihr Essen selber mitbringen :p.

Ich hätte vermutlich auch nicht alles gleichzeitig gemacht, aber so ist es nun mal.
Fakt ist: Eigenkapital ist in Form des Grundstückes vorhanden. Das Einkommen ist recht gut (wenn das Einkommen der Frau auf Dauer so erreichbar ist wie geplant), so dass einer Finanzierung von Bankenseite kaum etwas im Wege stehen sollte.
Man sollte aber neben den nicht zu verachtenden Kosten, die 3 Kinder mit sich bringen, auch bedenken, dass eine Finanzierung der Möbel je nach Investitionssumme auch noch mal mit 200 oder 300 Euro zu Buche schlagen können.

Wastl 04.03.2015 11:16
Will deine Frau nach der Elternzeit wieder arbeiten oder nach dem Mutterschutz (8 Wochen nach der Geburt?).
Wie lange möchte sie pro Kind Elternzeit nehmen?
Beispiel: Dein 1 Kind kommt im Januar. Dann 12 Monate Elternzeit - ab Februar des nächsten Jahres will deine Frau wieder arbeiten - da hättest du bei uns keine Chance auf einen Krippenplatz - also frühestens nach 19 Monaten (September) wäre ein Arbeitsbeginn wieder möglich.
Dann bekommst du für das 2te Kind 70% von 1900 Elterngeld. Je nachdem in welchem Abstand es kommt zählen die Leermonate bis Krippenplatz dazu -> also vlt nur noch 50 % von 1900 Elterngeld,....
Kurz: Das mit 3 Kindern und dann das Gehalt der Frau einrechnen wird kaum möglich sein, da sehr unsicher. Richtet eure Rate darauf aus, dass du sie alleine tragen könntest.

Bauherren2014 04.03.2015 11:34
Wastl schrieb:
Kurz: Das mit 3 Kindern und dann das Gehalt der Frau einrechnen wird kaum möglich sein, da sehr unsicher. Richtet eure Rate darauf aus, dass du sie alleine tragen könntest.

Dann wäre das Vorhaben imho aber nicht durchführbar.
Die sicherste Variante wäre sicherlich, zu warten, bis die Familienplanung abgeschlossen ist. Aber wie der TE schon schrieb, muss das Grundstück bis Ende 2016 bebaut sein. Also auch das ist nicht möglich. Im Endeffekt muss er das Szenario, wie Du ( ) es oben beschreibst, mit einrechnen und es müssen im Falle, dass kein Krippenplatz sofort verfügbar ist, Reserven eingeplant und vorher angespart werden. Oder es müssen Oma/Opa oder sonstige "Kinderbetreuer" für den Fall der Fälle vorhanden sein. Vielleicht ist das aber in der Gegend des TE auch gar nicht so das Problem und Krippenplätze sind im Allgemeinen zeitnah (wie das bei uns zum Glück der Fall ist 🙂 😉 verfügbar. Vielleicht wäre es im Akutfall auch denkbar, dass der TE für eine Weile zu Hause bleibt und die Frau, die mehr verdient, arbeitet. Oder, oder, oder....
Wie dem auch sei, die wichtigste Voraussetzung ist immer, realistisch zu planen, dann klappt es auch mit dem Haus.

B.Nutzerin 04.03.2015 11:42
Naja da gibt es aber ein paar Tricks um die Zeit, die fürs Elterngeld zählt etwas hinauszuzögern. Zum Beispiel kann man sich die 12 EG-Monate auf 14 Monate verteilt auszahlen lassen (also z.B. den 8. und 10. Monat dann kein EG erhalten). Für die Berechnung des EGs werden nämlich immer volle Gehalts-Monate herangenommen und die Monate in denen man Mutterschutzgeld und EG erhalten hat werden nicht berücksichtigt. EG erhält man aber stichtagsgenau zum Geburtstag. (also wenn das Kind am 20.1. Geboren wurde gibt es EG am 20.1 und dann am 20.2 usw.). D.h. auch die beiden Lebensmonate für die man dann zwischendrin kein EG bekommt sind keine vollen Monate in denen man keinen Verdienst hatte.
Und dann gibt es auch noch einen Geschwisterbonus für Geschwisterkinder unter 3 (?) Jahren.
Ich weis nicht ob ich das jetzt verständlich ausgedrückt habe ich für das zweite Kind fast so viel EG erhalten wie fürs erste - bei 18 Monaten Altersabstand.
--> das nur noch als Anmerkung für den TE - könnte ja von Interesse sein ;-)

Bauherren2014 04.03.2015 11:51
Das mit den vollen Gehaltmonaten stimmt, allerdings meine ich, dass das mit den 14 Monaten nicht stimmt. Klar kannst Du Dir das EG so auszahlen lassen, wie Du geschrieben hast, aber m.M.n. werden trotz allem nur die 12 Monate "Regel-Elterngeld" bei der Berechnung des EG für das zweite Kind rausgenommen. Denn auch, wenn Du Dir das EG auf 24 Monate auszahlen lässt, werden die Monate 13 - 24 mit 0 € berechnet.
Aber das hat jetzt nur noch entfernt was mit der Ausgangsfragestellung zu tun. Ich denke und hoffe, das der TE sich bei 3 geplanten Kindern auch damit beschäftigt oder beschäftigt hat.

Wallyfan 04.03.2015 11:57
Bauherren2014 schrieb:
OT:

Schön wäre es gewesen 😉. Ist ja aber eher selten, wenn nicht gerade die Eltern die Hochzeit bezahlen oder die Gäste ihr Essen selber mitbringen :p.

Wir haben unsere Hochzeit brav selber bezahlt. Damit es hinterher keinen Ärger gibt.

Aber was soll die Diskussion.

Wenn das Grundstück gekauft ist und die Hochzeit geplant ist, hat man den Punkt des Absprungs eh fast verpasst. Daher muss man sehen wie man klarkommt.

Was ich nur nicht verstehe ist, wenn die die Frau wesentlich mehr verdient, warum sie dann die Arbeit reduziert. Da könnte man glatt überlegen auch als Mann zu Hause zu bleiben bzw. 3/4 zu Arbeiten.
elterngeldeinkommenfinanzierunggrundstück