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Erstellt am: 03.12.25 23:15

11ant04.12.25 13:31
lismarie3141 schrieb:

Es gibt einen Architekten, allerdings zum niedrigen 5 stelligen Pauschalpreis. Dafür gibts keinen frei geplanten Entwurf... da werden nur Zimmer im Musterhaus Grundriss geschoben und getauscht. Das war uns beim Unterschreiben natürlich nicht bewusst, aber ändern können wir es jetzt leider auch nicht mehr.
Ich bin mir sicher, daß es dagegen einen Wuchereiparagraphen gibt, zehn k Architektenhonorar für Wändeschubsen zu berappen, und was heißt eigentlich, es sei Euch "beim Unterschreiben nicht bewußt" gewesen ?
11ant schrieb:

Im Raum Mainz (und m.W. auch teilweise zu Fernkonsultationen fähig und bereit) gibt es eine einschlägig erfahrene Rechtsanwältin, gugele mal nach "Bauglück" / Reibold-Rolinger. Da würde ich mit einem "hausärztlichen" Rechtsanwalt gar nicht erst dran herumbasteln.
lismarie3141 schrieb:

Bevor ich überhaupt auf die kleineren Punkte eingehe, ist es natürlich in unserer aktuellen Situation ganz schlecht zu lesen, dass wir am Besten neu starten sollen.
Nein, das Ziehen der rettenden Reißleine bleibt auch mit einem unbequemen Bremsweg der beste Rat, der Euch noch helfen kann. Ihr habt eine (jede diplomatischere Formulierung wäre grob fahrlässig) ausgesprochene Sch...planung (womit ich nicht solche Peanuts wie die vermurkste Grundrisskonzeption meine), in der von vornst bis hintenst kreuz und quer der Wurm ist. Das kann kein Fördergeld für ein bodenloses Zimmer wieder herausholen.

Einen Keller (im Sinne einer wohnzimmergroßen Waschküche plus dem Rest der gespiegelten Erdgeschoßgrundfläche für Marmeladengläser und Sperrmüll) braucht niemand und unter keinen Umständen. Ein Keller im Sinne der 11ant Kellerregel meint ein von der Topographie des Bauplatzes empfohlenes Untergeschoss - und selbst für einen solchen sollte es mehr Daseinsberechtigung geben als nur dem "Fertig"hauslieferanten seine Leistungsgrundlage Oberkante Kellerdecke hinzustellen. Ihr habt Euch nicht oder zumindest eher ver- als beraten lassen - nun meldet Euch umgehend (samstags lassen Anwälte regelmäßig den AB laufen) bei der Fachfrau !

Euch drohen sonst - aktuell noch unsichtbar, da wie die Juristen sagen vor der Baggerschaufel noch nicht "verwirklicht" (aber unausweichlich, wenn es nicht noch kundig abgewendet wird) Meeehrkosten in Form eines obermittleren fünfodermehrstelligen Naivitätslehrgeldes. Da nützt es Euch nichts, Euch vor Gram, Scham und Wut in den geförderten Luftraum übergeben zu können. Der im Dunkeln befürchtete Überfall hat längst stattgefunden, am hellichten Tag durch als Verkäufer verkleidete Gangster.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
kbt0904.12.25 14:03
Hmm .. zwischen Haus und Bach sehe ich rund 7 bis 8 m, wenn alles verhältnismäßig gezeichnet ist. Und verstehe nicht, wie das mit diesen Aussagen zusammengeht:
lismarie3141 schrieb:

Hang Nein
lismarie3141 schrieb:

Zum Bach und Hochwasser: Der wirklich sehr kleine Bach liegt sehr sehr weit unten, der Stand ist gerade bestimmt 3m unter unserem Grundstück.
Zusammen mit dem geplanten Keller sehe ich da zu vieles ungeklärt, zumal, wenn noch kein Bodengutachten vorliegt und keine konkretes Ausführungsangebot für den Keller.
lismarie3141 schrieb:

Wir laufen hier in ein Zeitproblem, bei dem ich nicht weiß wie wir das dann noch handhaben sollen. Wir planen mit der L-Bank und KFW300.
Da wir aber nächstes Jahr aus der Förderung rausfallen würden, müssen wir bis Montag den Antrag stellen (Unser Finanzierer ist in einer Woche im Urlaub)
Bist du sicher, dass die Förderung da noch klappt? Und welche Förderteile wären das? Wiegen die auf, dass jetzt holterdipolter ein Plan aufgestellt wird, der nicht gut geprüft ist und deshalb da dann Geld verschwendet?
Dachshund9004.12.25 14:38
Meine Empfehlung: Förderung erst mal ganz hinten anstellen und in Ruhe die Planung neu starten und wenn man ein zufriedenstellendes Ergebnis hat und sich gut dabei fühlt, schaut man was zu dieser Zeit an Förderungen o.ä. gibt. Es handelt sich hier schließlich um einer der wichtigsten Entscheidungen im Leben, da ist das Risiko doch viel zu groß, diese unter Zeitdruck mit schlechtem Gewissen zu treffen. Ganz zu schweigen von dem Risiko, Geld zu verbrennen im vielfachen Wert der erhaltenen Förderung.
Lurchi202504.12.25 15:10
Hallo ,

ich habe zwar bisher kein Haus gebaut und plane auch keinen Keller, aber man informiert sich ja trotzdem über alle möglichen Hauskosten und so habe ich bei einem Instagram-Account erst vor einigen Tagen folgende Kosten zum Keller gesehen (Hanggrundstück in BW): ca. 60qm WU-Keller, unbeheizt 69.000 € + Erdarbeiten, das waren durch den starken Hang auch noch Mal ca. 100.000€. Gerade bei einem flachen Grundstück würde ich daher wirklich versuchen, auf den Keller zu verzichten.
Wir waren vor einiger Zeit in einem Musterhauspark und daher musste ich bei euren Vorstellungen an eines der dortigen Häuser denken, einzig das Kinderbad würde hier fehlen (aber man hat im EG ein Gästebad mit Dusche). Vielleicht möchtest Du dir ja den Grundriss mal ansehen, es war das Medley 3.0 von Fingerhaus mit 157qm. Generell findet man in dieser Größenordnung einige schöne Häuser bei vielen Hausanbietern.
Papierturm04.12.25 15:50
Lurchi2025 schrieb:

(Hanggrundstück in BW): ca. 60qm WU-Keller, unbeheizt 69.000 € + Erdarbeiten, das waren durch den starken Hang auch noch Mal ca. 100.000€. Gerade bei einem flachen Grundstück würde ich daher wirklich versuchen, auf den Keller zu verzichten.
Kleine, aber fiese Anmerkung meinerseits:
Hang macht Keller paradoxerweise günstiger.

Man gräbt sich in den Hang, was zu weniger Aushub führt (=weniger Erdentsorgungskosten) und auch oft weniger schiere Arbeitszeit kostet. Auch sind Wasserprobleme ("volllaufende Baugrube") bei nem Hang-Keller seltener (je nach Grundstückssituation).

Bei nem Hang (siehe auch s Kellerregel) kann daher sogar die Situation entstehen, dass Keller und Bodenplatte etwa gleich viel kosten. Dann sollte man den Keller mitnehmen.
(Sehe ich hier nicht.)
11ant04.12.25 15:55
Lurchi2025 schrieb:

ich habe zwar bisher kein Haus gebaut und plane auch keinen Keller, aber man informiert sich ja trotzdem über alle möglichen Hauskosten und so habe ich bei einem Instagram-Account erst vor einigen Tagen folgende Kosten zum Keller gesehen (Hanggrundstück in BW): ca. 60qm WU-Keller, unbeheizt 69.000 € + Erdarbeiten, das waren durch den starken Hang auch noch Mal ca. 100.000€. Gerade bei einem flachen Grundstück würde ich daher wirklich versuchen, auf den Keller zu verzichten.
Die 11ant Kellerregel ("Mit oder ohne Keller: eine Regel als Entscheidungswerkzeug", die Suche als Phrase mit Anführungszeichen oder auch meine Signatur sollten den Weg dorthin weisen) beschäftigt sich gerade mit der Vermeidung der Dummheit, für einen "eingesparten" Keller womöglich mehr zu zahlen als für einen gebauten.
Einen Keller "wegzulassen", weil man über die Preise für das Verbuddeln einer nutzlosen Gruselhalle erschrocken ist und entschlossen ist, sich das so viel Geld nicht Wert sein zu lassen, ist eine Idee aus der Narrenecke. Genau dafür gibt es die beiden 11ant Kellerregeln, um mit simpler Grundschulmathematik als Laie fachgerecht selbst zu ermitteln, wann "ja" oder "nein" auf die Keller-Frage die klügere Antwort sind. Falls die Regel zum Ergebnis "pro" kommt, ist damit wohlgemerkt keine "Waschküche plus Marmeladengläser- und Sperrmüllager" gemeint, sondern die "Verpflichtung" zur Substitution von sonst klassisch oberirdischen Räumen durch hangnutzende. Mit "Keller" kann und soll das "Haus oberhalb Kellerdecke" kleiner werden, sonst hätte man etwas mißverstanden. Und "Fertig"haushersteller mißverstehen hier regelmäßig (weil sie an der Kellerdecke nur als Value added Bodenplatte interessiert sind).
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